Arbeitsschutz im Krankenhaus: Die Gesundheit der Beschäftigten
In Krankenhäusern dreht sich alles um das Thema Gesundheit. Die Patienten sollen hinsichtlich ihrer Gesundheit bestmöglich beraten und behandelt werden. Darum bemüht sich tagtäglich eine Vielzahl an Beschäftigten, deren eigene Gesundheit vom Arbeitgeber oft vernachlässigt wird. Krankenhäuser gehören zu den Arbeitsplätzen mit dem höchsten Gefahrenpotential. In Zeiten der Corona-Pandemie wurde das auch in der Öffentlichkeit verstärkt wahrgenommen. Das zeigt uns: Arbeitsschutz im Krankenhaus ist unentbehrlich. Personen, die im medizinischen Bereich arbeiten, sind oft hohen Gefahren ausgesetzt. Erfahren Sie mehr über diese Gefahren und wie der Arbeitsschutz im Krankenhaus bestmöglich umgesetzt werden kann.
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Gerne unterstützen wir Sie dabei und helfen Ihnen bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung oder der Unterweisung Ihrer Arbeitnehmer.
Kontakt aufnehmenArbeitsschutz
Arbeitgeber sind gesetzlich zum Schutz ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Dies gilt auch für medizinische Betriebe. Der Begriff Arbeitsschutz fasst Maßnahmen zusammen, die dem Schutz der Beschäftigten eines jeweiligen Betriebs vor Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz dienen. Die wichtigsten rechtlichen Vorgaben finden Sie im sogenannten Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses wird je nach Tätigkeitsbereich und örtlichen Gegebenheiten durch weitere Vorschriften ergänzt.
Arbeitsschutz im Krankenhaus
Das Gefahrenpotential in Krankenhäusern ist äußerst vielfältig. Die Anforderungen an den Arbeitsschutz der Beschäftigten im medizinischen Bereich sind daher besonders hoch. Als Arbeitgeber müssen Sie eine Vielzahl an rechtlichen Vorgaben beachten. Neben den Vorschriften im Arbeitsschutzgesetz müssen Sie beim Arbeitsschutz im Krankenhaus gegebenenfalls auch Vorgaben der Biostoffverordnung, der Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung und der Strahlenschutzverordnung berücksichtigen. Da in Krankenhäusern eine besonders große Anzahl kranker und geschwächter Personen zusammenkommt, spielt das Thema Hygiene hier eine entscheidende Rolle. Keimverschleppung sollte nicht zuletzt auch im Sinne der Beschäftigten so gut wie möglich vermieden werden. Neben der Gefahr durch ansteckende Krankheiten sind die Beschäftigten in Krankenhäusern jedoch noch weiteren Gefahrenquellen ausgesetzt.
Gefahrenpotential im Krankenhaus
Beschäftigte im medizinischen Bereich sind durch ihre Arbeit mit einer Vielzahl an erkrankten Personen stark gefährdet. Darüber hinaus drohen ihnen auch gesundheitliche Gefahren durch psychische Belastungen, körperliche Belastungen oder die Arbeit mit Gefahrstoffen. Auch Nadelstichverletzungen sind eine große Gefahr für medizinisches Personal. Beim Injizieren, der Blutabnahme, dem Spritzenwechsel, dem Entnehmen von Proben und beim Umgang mit und der Entsorgung von benutzen Kanülen und Skalpellen kommt es häufig zu solchen Verletzungen. Nadelstichverletzungen können Infektionen wie Hepatitis übertragen und sollten demnach nicht unterschätzt werden.
Gefährdungsbeurteilung
Im Rahmen des Arbeitsschutzgesetztes (ArbSchG) sind Arbeitgeber zu einer Gefährdungsbeurteilung verpflichtet. Mittels einer Gefährdungsbeurteilung können potenzielle Gefahren eines Arbeitsplatzes erkannt werden. Im Anschluss gilt es, entsprechende Maßnehmen zu beschließen und umzusetzen. Die Gefährdungsbeurteilung stellt somit die Grundlage für einen angemessenen Arbeitsschutz im Krankenhaus dar. Sowohl die potenziellen Gefahren als auch die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren. Voraussetzung für eine gelungene Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine regelmäßige Unterweisung der Arbeitnehmer.
Arbeitsschutzmaßnahmen im Krankenhaus
Arbeitsmedizinische Vorsorge
Auch Präventionsmaßnahmen sind häufig Teil der Arbeitsschutzmaßnahmen im Krankenhaus. Hier spielt die arbeitsmedizinische Vorsorge eine wichtige Rolle. Diese zielt auf die frühzeitige Erkennung und Verhinderung arbeitsbedingter Erkrankungen ab. Die Beschäftigten werden persönlich hinsichtlich potenzieller Risiken beraten. Ob es sich dabei um ein freiwilliges oder verpflichtendes Angebot handelt, hängt von der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung ab.
Persönliche Schutzausrüstung
Durch Persönliche Schutzausrüstungen (PSA) werden sowohl Patienten als auch die Beschäftigten am Arbeitsplatz geschützt. Insbesondere Einmalhandschuhe und Atemschutzmasken sind in Bezug auf Keimübertragungen ein wichtiger Teil der Ausrüstung. Letzteres ist im Zuge der Corona-Pandemie besonders deutlich geworden. Darüber hinaus können auch flüssigkeitsdichte Schuhe und Kleidung in entsprechenden Tätigkeitsbereichen zur PSA gehören.
Vorteile vom Arbeitsschutz im Krankenhaus
Durch den Arbeitsschutz im Krankenhaus werden sowohl Beschäftigte als auch Patienten bestmöglich vor gesundheitlichen Gefahren geschützt. Zudem profitieren auch Vorgesetzte von einem gewissenhaften Arbeitsschutz. Eine geringe Zahl an krankheitsbedingten Arbeitsausfällen führt in der Regel zu einer höheren Produktivität im jeweiligen Betrieb. Zusätzlich regt ein gutes, gesundes Betriebsklima die Motivation der Arbeitnehmer an.
Arbeitsschutz während der Corona-Pandemie
Die fortwährende Corona-Pandemie hat eine Reihe an Betrieben vor neue Herausforderungen gestellt. Der Infektionsschutz vor dem Coronavirus hat in Sachen Arbeitsschutz aktuell höchste Priorität. Letzteres gilt besonders für den medizinischen Tätigkeitsbereich. Arbeitgeber müssen sich auf vielfältige neue Regelungen einstellen und entsprechende Arbeitsschutz-Konzepte regelmäßig aktualisieren. Diese Regelungen und Vorgaben variieren je nach Bundesland.
Arbeitsschutz mit der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH
Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbHsteht Ihnen in Sachen Arbeitsschutz gerne zur Seite. Gerne beraten wir Ihren Betrieb im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung zu passenden Arbeitsschutzmaßnahmen und helfen Ihnen bei Bedarf bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich bezüglich unserer vielfältigen Leistungen beraten.
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