Strahlenschutzbeauftragter: Bestellung, Aufgaben und Pflichten
Arbeitsschutz

Wenn ionisierende Strahlung in einem Unternehmen zum Einsatz kommt, ist ein Strahlenschutzbeauftragter unerlässlich. Das betrifft unter anderem auch sicherheitstechnische Prüfungen medizinischer Geräte. Der Strahlenschutzbeauftragte ist für den sicheren Umgang mit ionisierender Strahlung, wie etwa beim Röntgen, zuständig und schützt die Beschäftigten vor gesundheitlichen Risiken. Bereits geringe Strahlendosen können langfristig schädlich sein, weshalb ein umfassender Strahlenschutz von hoher Bedeutung ist.

Erfahren Sie bei uns, welche Aufgaben der Strahlenschutzbeauftrage erfüllt, welche Qualifikationen er vorweisen muss und wo die Unterschiede zum Strahlenschutzverantwortlichen liegen.

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Strahlenschutz und Beauftragte: Das Wichtigste in Kürze

  • Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten: Ob in Krankenhäusern und Kliniken oder in Forschungszentren und Industriebetrieben: Jede Einrichtung, die mit ionisierender Strahlung arbeitet, muss einen Strahlenschutzbeauftragten schriftlich bestellen. Eine regelmäßige Überprüfung der Aktualität der Bestellung wird empfohlen.
  • Anwesenheitspflicht: Bei der Arbeit mit Röntgengeräten muss der Strahlenschutzbeauftragte physisch anwesend sein, was besonders bei größeren Einrichtungen die Bestellung mehrerer Beauftragter sinnvoll macht.
  • Aufgaben: Zu den Hauptaufgaben gehören die Planung und Umsetzung technischer und organisatorischer Strahlenschutzmaßnahmen sowie die Schulung des Personals.
  • Unterschied zum Strahlenschutzverantwortlichen: Der Strahlenschutzverantwortliche trägt die Gesamtverantwortung und bestellt den Strahlenschutzbeauftragten, welcher für die praktische Umsetzung zuständig ist.
  • Ob messtechnische Kontrollen, Schulungen oder umfassendes Qualitätsmanagement – wir von der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH unterstützen Sie dabei, sicheres Arbeiten in Ihrem Betrieb zu gewährleisten. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihre Anforderungen zu besprechen und einen sicheren Arbeitsalltag sicherzustellen.
Strahlenschutzbeauftragter Röntgengerät

Ionisierende Strahlung, wie sie beim Röntgen entsteht, stellt ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Es ist wichtig, das Personal wirksam vor möglichen Risiken zu schützen.

Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten

Die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten ist für alle medizinischen Einrichtungen mit strahlenemittierenden Geräten verpflichtend. Dazu gehören Einrichtungen, die mit Röntgengeräten und anderen Anlagen arbeiten, die ionisierende Strahlung abgeben, wie etwa:

  • Krankenhäuser und Kliniken: Besonders Abteilungen wie Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie, in denen Röntgen- und andere strahlenerzeugende Geräte genutzt werden.
  • Arztpraxen: Da hier häufig Röntgengeräte zum Einsatz kommen, ist ein Strahlenschutzbeauftragter zur Prüfung in Arztpraxen
  • Forschungseinrichtungen und Laboratorien: Einrichtungen, die mit radioaktiven Materialien oder Strahlenquellen arbeiten, z. B. in der Nuklearforschung oder in biologischen Laboren, die Isotope einsetzen.

Der Grund für die verpflichtende Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten ist, dass Betreiber medizinischer Einrichtungen oft stark ausgelastet sind und daher die umfassenden Strahlenschutzanforderungen nicht eigenständig in vollem Umfang erfüllen können.

Die Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten muss schriftlich erfolgen und sollte in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft werden. Auch eine Behörde kann die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten anordnen.

BAU MEDIZINTECHNIK unterstützt Gesundheitsbetriebe im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung mit kompetenter Beratung zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen und übernimmt die Dokumentation der Bestellung sowie deren regelmäßige Aktualisierung. Dies gewährleistet die Einhaltung der Vorgaben und entlastet die Strahlenschutzverantwortlichen.

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Wie viele Strahlenschutzbeauftragte sind nötig?

Ein Röntgengerät darf nur dann bedient werden, wenn der Strahlenschutzbeauftragte physisch anwesend ist. Damit man auf den Einsatz von Röntgeneinrichtungen nicht sofort verzichten muss, wenn der Strahlenschutzbeauftragte krank oder in Urlaub ist, bietet es sich an, mindestens zwei Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. Größere Einrichtungen profitieren hier von der Möglichkeit, durch zusätzliche Beauftragte einen ununterbrochenen Strahlenschutz sicherzustellen.

Muss der Strahlenschutzbeauftragte Mitarbeiter des Unternehmens sein?

Der Strahlenschutzbeauftragte muss nicht zwingend ein interner Mitarbeiter des Unternehmens sein. Viele Unternehmen beauftragen externe Fachkräfte mit dieser Rolle, welche die erforderliche Fachkunde nachweisen und die Strahlenschutzmaßnahmen sowie -kontrollen zuverlässig umsetzen können. Die Bestellung eines externen Strahlenschutzbeauftragten ist besonders bei kleineren Einrichtungen oder Unternehmen ohne eigene qualifizierte Mitarbeiter eine häufig genutzte Option.

Wichtig ist, dass der Strahlenschutzbeauftragte eine enge Zusammenarbeit mit dem Strahlenschutzverantwortlichen im Unternehmen pflegt und jederzeit Zugang zu relevanten Betriebsinformationen hat, um seinen Aufgaben ordnungsgemäß nachzukommen.

Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

Der Strahlenschutzbeauftragte ist für die Durchführung, Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten und Maßnahmen des betrieblichen Strahlenschutzes zuständig. Um dieser Aufgabe angemessen nachkommen und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wirksam überprüfen zu können, verfügt der Strahlenschutzbeauftragte über Weisungsbefugnis. Demnach müssen alle Beschäftigten seinen Anweisungen folgen. Bei Ordnungswidrigkeiten kann er wiederum persönlich haftbar gemacht werden.

Die konkreten Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten können von Betrieb zu Betrieb variieren. Diese umfassen aber meistens folgende Tätigkeiten:

  • Planung und Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen: Dazu gehören u.a. Messung der Strahlendosis, Zugangskontrolle und Warnhinweise, Abschirmung und Abstandseinhaltung sowie Schulungen und Unterweisungen.
  • Gerätekontrollen und Wartungen: Funktionsprüfungen der strahlenemittierenden Geräte gewährleisten die Einhaltung aller Funktions- und Sicherheitsstandards.
  • Schulung des Personals: So wird sichergestellt, dass alle Mitarbeiter über den sicheren Umgang mit den Geräten informiert sind und gesetzliche Vorgaben einhalten.
  • Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mit der Durchführung dieser Maßnahmen verfolgt der Strahlenschutzbeauftragte das Ziel, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden bzw. so gering wie möglich zu halten. Sollte dennoch eine Gefahr für Mensch und Umwelt eingetreten sein, muss er unverzüglich dafür sorgen, dass geeignete Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr ergriffen werden.

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Strahlenschutzbeauftragter vs. Strahlenschutzverantwortlicher

Der Strahlenschutzverantwortliche, meist der Betreiber der Einrichtung, bestellt den Strahlenschutzbeauftragten, der zumeist externer Dienstleister ist. Dabei handelt es sich in der Regel um den Betreiber einer Röntgeneinrichtung, z.B. den niedergelassenen Arzt.

Der Strahlenschutzverantwortliche trägt, wie der Name bereits vermuten lässt, die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen im Strahlenschutz. Auch wenn der Strahlenschutzverantwortliche die praktischen Aufgaben an den Strahlenschutzbeauftragten übergibt, bleibt er für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen verantwortlich.

Eine enge Zusammenarbeit zwischen Strahlenschutzbeauftragtem und Strahlenschutzverantwortlichem ist erforderlich, da der Strahlenschutzbeauftragte jegliche Mängel dem Verantwortlichen melden und Vorschläge zur Behebung geben muss. Falls der Verantwortliche mit diesen Vorschlägen nicht einverstanden ist, muss er dies schriftlich darlegen.

 

Strahlenschutzbeauftragter 3

Zwischen Strahlenschutzverantwortlichem und Strahlenschutzbeauftragten ist eine enge Zusammenarbeit vorgesehen.

Strahlenschutzbeauftragter: Ausbildung und Qualifikation

Wer Strahlenschutzbeauftragter werden will, muss die dafür erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde vorweisen können. Die Fachkunde wird im Rahmen einer geeigneten medizinischen Ausbildung sowie praktischer Erfahrungen erworben. Zudem ist die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs erforderlich. Alle fünf Jahre muss der Strahlenschutzbeauftragte seine Fachkunde aktualisieren.

Qualifikationen und Sachkenntnisse des Strahlenschutzbeauftragten:

  • Zuverlässigkeit und Fachkunde: Personen dürfen nur als Strahlenschutzbeauftragte bestellt werden, wenn keine Zweifel an ihrer Zuverlässigkeit bestehen und sie die notwendige Fachkunde besitzen. Diese Fachkunde setzt sich aus Sachkunde und erfolgreicher Kursteilnahme zusammen.
  • Behördliche Bestätigung: Die Fachkunde muss von der zuständigen Behörde bestätigt werden und ist im Verfahren vorzulegen.
  • Externe Bestellung: Auch externe Fachkräfte können als Strahlenschutzbeauftragte bestellt werden, wenn dies mit der Genehmigungsbehörde abgestimmt ist.

BAU MEDIZINTECHNIK: Unsere Leistungen für Ihren Gesundheitsbetrieb

BAU MEDIZINTECHNIK bietet umfassende Dienstleistungen für Gesundheitsbetriebe, um höchste Sicherheits- und Qualitätsstandards in der Medizintechnik sicherzustellen. So prüfen wir Ihre medizinischen und nicht-medizinischen Geräte im Rahmen verschiedener Geräteprüfungen auf Funktionstüchtigkeit. Dazu zählen:

Auch die sicherheitstechnische Betreuung von Gesundheitsbetrieben zählen wir zu unseren Leistungen. Im Zuge dessen unterstützen wir Arbeitsschutzverantwortliche umfassend bei der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der Gewährleistung eines sicheren und gesunderhaltenden Arbeitsplatzes.

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