Strahlenschutzbeauftragter: Bestellung, Aufgaben und Pflichten
Arbeitsschutz

Der Umgang mit ionisierender Strahlung, wie sie bspw. beim Röntgen vorkommt, stellt für Beschäftigte im Gesundheitswesen ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Strahlenexpositionen können eine Vielzahl von Erkrankungen hervorrufen; bereits geringe Dosen gelten als krebserregend.

Um die Gesundheitsgefahren der Beschäftigten auf ein erträgliches Minimum zu reduzieren, ist die Einhaltung geltender Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften bei Tätigkeiten mit ionisierender Strahlung von besonderer Relevanz. Zu diesem Zweck müssen Gesundheitsbetriebe, die mit ionisierender Strahlung arbeiten, einen Strahlenschutzbeauftragten benennen. Welche Aufgaben dieser erfüllt, welche Qualifikationen er vorweisen muss und wo die Unterschiede zum Strahlenschutzverantwortlichen liegen, klären wir in diesem Beitrag.

Strahlenschutzbeauftragter Röntgengerät

Ionisierende Strahlung, wie sie beim Röntgen entsteht, stellt ein nicht zu unterschätzendes Gesundheitsrisiko dar. Es ist wichtig, das Personal wirksam vor möglichen Risiken zu schützen.

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Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten

Sämtliche medizinische Einrichtungen, die mit Röntgengeräten und anderen Anlagen arbeiten, die ionisierende Strahlung abgeben, müssen einen Strahlenschutzbeauftragten bestellen. Hintergrund ist, dass Betreiber medizinischer Einrichtungen meist ohnehin schon so viel zu tun haben, dass sie nicht dazu in der Lage wären, den Aufgaben des Strahlenschutzes in angemessenem Umfang nachzukommen. Das betrifft auch Forschungslabore, die radioaktive Isotope nutzen.

Die Bestellung des Strahlenschutzbeauftragten muss schriftlich erfolgen und sollte in regelmäßigen Abständen auf ihre Aktualität überprüft werden. Auch eine Behörde kann die Bestellung eines Strahlenschutzbeauftragten anordnen.

Wie viele Strahlenschutzbeauftragte sind nötig?

Ein Röntgengerät darf nur dann bedient werden, wenn der Strahlenschutzbeauftragte physisch anwesend ist. Damit man auf den Einsatz von Röntgeneinrichtungen nicht sofort verzichten muss, wenn der Strahlenschutzbeauftragte krank oder in Urlaub ist, bietet es sich an, mindestens zwei Strahlenschutzbeauftragte zu bestellen. In größeren Betrieben mit mehreren Röntgengeräten können auch mehr Strahlenschutzbeauftragte zum Einsatz kommen.

Aufgaben und Pflichten des Strahlenschutzbeauftragten

Der Strahlenschutzbeauftragte ist allgemein für die Durchführung, Leitung und Beaufsichtigung der Tätigkeiten und Maßnahmen des betrieblichen Strahlenschutzes zuständig. Um dieser Aufgabe angemessen nachkommen und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben wirksam überprüfen zu können, verfügt der Strahlenschutzbeauftragte über Weisungsbefugnis. Demnach müssen alle Beschäftigten seinen Anweisungen folgen. Bei Ordnungswidrigkeiten kann er aber auch persönlich haftbar gemacht werden.

Die konkreten Aufgaben des Strahlenschutzbeauftragten können von Betrieb zu Betrieb variieren. Diese umfassen aber meistens folgende Tätigkeiten:

  • Planung und Festlegung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen im Strahlenschutz
  • Kontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte und Einrichtungen
  • Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzvorrichtungen
  • Unterweisung der im Strahlenschutzbereich tätigen Personen
  • Beteiligung an der Gefährdungsbeurteilung in enger Zusammenarbeit mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit

Mit der Durchführung dieser Maßnahmen verfolgt der Strahlenschutzbeauftragte das Ziel, jede unnötige Exposition oder Kontamination von Mensch und Umwelt zu vermeiden  bzw. so gering wie möglich zu halten. Sollte dennoch eine Gefahr für Mensch und Umwelt eingetreten sein, muss er unverzüglich dafür sorgen, dass geeignete Maßnahmen zur Abwendung der Gefahr ergriffen werden.

Strahlenschutzbeauftragter 3

Zwischen Strahlenschutzverantwortlichem und Strahlenschutzbeauftragten ist eine enge Zusammenarbeit vorgesehen.

Strahlenschutzbeauftragter vs. Strahlenschutzverantwortlicher

Der Strahlenschutzbeauftragte wird vom Strahlenschutzverantwortlichen bestellt. Dabei handelt es sich in der Regel um den Betreiber einer Röntgeneinrichtung, z.B. den niedergelassenen Arzt. Der Strahlenschutzverantwortliche trägt, wie der Name bereits vermuten lässt, die Verantwortung für die Einhaltung der Anforderungen im Strahlenschutz. Er kann die damit verbundenen Aufgaben jedoch an den Strahlenschutzbeauftragten delegieren.

Dieser muss dem Strahlenschutzverantwortlichen unverzüglich alle Mängel mitteilen, die den Strahlenschutz beeinträchtigen, und geeignete Maßnahmen zur Behebung dieser Mängel vorschlagen. Sollte der Strahlenschutzverantwortliche mit den Vorschlägen des Strahlenschutzbeauftragten nicht einverstanden sein, muss er ihm das schriftlich unter Benennung der Gründe mitteilen. Eine enge Zusammenarbeit zwischen Strahlenschutzbeauftragtem und Strahlenschutzverantwortlichem ist somit erforderlich.

Strahlenschutzbeauftragter: Ausbildung und Qualifikation

Wer Strahlenschutzbeauftragter werden will, muss die dafür erforderliche Zuverlässigkeit und Fachkunde vorweisen können. Die Fachkunde wird im Rahmen einer geeigneten medizinischen Ausbildung sowie praktischer Erfahrungen erworben. Zudem ist die Teilnahme an einem Strahlenschutzkurs erforderlich. Alle fünf Jahre muss der Strahlenschutzbeauftragte seine Fachkunde aktualisieren.

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