Wegeunfall: Bin ich auf dem Weg zur Arbeit versichert?
Arbeitsschutz

Wegeunfall: Bin ich auf dem Weg zur Arbeit versichert?

Für viele Arbeitnehmer stellt ein Wegeunfall das absolute Horrorszenario dar: Montagmorgen, Herr Beispiel ist völlig übermüdet und schon gar nicht mehr erholt vom Wochenende. Er ist spät dran, steigt ins Auto und fährt gehetzt los. Auf einer Landstraße übersieht er eine Ölspur und kommt von der Straße ab. Abgesehen vom erheblichen Sachschaden kommt er mit einer Gehirnerschütterung davon.

Autounfall

Herr Beispiel erleidet auf dem Weg zur Arbeit einen Autounfall. Wer trägt hier die Kosten für die entstandenen Schäden?

Die eintreffenden Rettungskräfte informieren schnellstmöglich seinen Arbeitgeber und sorgen dafür, dass Herr Beispiel von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) abgesichert ist, da er sich auf seinem täglichen Arbeitsweg befindet. Welche Leistungen die DGUV vollbringen muss und wann ein sogenannter Wegeunfall als solcher einzustufen ist, verraten wir Ihnen in diesem Blogbeitrag.

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Was gilt als Wegeunfall?

Als Wegeunfall lassen sich jene Fälle einstufen, die sich auf dem unmittelbaren Weg zur Arbeit ereignen. Entsteht dort ein Schaden, ist es nicht die Aufgabe der Krankenkasse zu versichern, sondern die der DGUV. Somit ist ein Wegeunfall grundsätzlich wie jeder andere Arbeitsunfall auch einzustufen und genauso vom Versicherungsschutz abgedeckt. Dabei ist  jedoch zu beachten, dass ein Unfall, der sich auf dem Arbeitsweg ereignet, nur dann als Wegeunfall gilt, wenn der Betroffene den direkten Weg zur Arbeit gewählt hat.

Wenn man also unterwegs noch schnell in den Supermarkt springt, um ein paar Besorgungen zu machen, trägt die DGUV nicht länger die Kosten für eventuell entstandene Schäden. Darüber hinaus sollte man wissen, dass der Versicherungsschutz grundsätzlich erst ab Verlassen der Außentür des Wohngebäudes beginnt. Wenn Herr Beispiel also auf dem Weg zur Arbeit im Treppenhaus seines Mehrfamilienhauses ausrutscht und sich dabei ein Bein bricht, gilt das nicht als Arbeitsunfall.

Ferner muss man erwähnen, dass die DGUV für immaterielle Schäden, also Sachschäden am Auto oder ein kaputtes Smartphone, nicht aufkommt. Lediglich bei psychischen oder physischen Schädigungen greift der Versicherungsschutz der DGUV. Für Sachschäden ist die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung verantwortlich. Die DGUV hingegen kümmert sich um Lohnfortzahlungen bei Arbeitsausfall, Heilbehandlung und Rehabilitationskosten, Kinderbetreuungs- und Reisekosten und ähnliches. Das ultimative Ziel dieser Maßnahmen ist eine Wiedereingliederung ins Berufsleben.

Arbeitsunfälle

Als Wegeunfall gelten nur Arbeitsunfälle, die sich auf dem direkten Weg zur Arbeit ereignet haben. Bei kleinen Umwegen, die für private Erledigungen in Kauf genommen werden, greift der Versicherungsschutz der DGUV nicht.

Wie muss ich einen Wegeunfall melden?

Fällt ein Beschäftigter voraussichtlich mehr als drei Tage lang aus, muss der Unfall unverzüglich beim Arbeitgeber als Wegeunfall gemeldet werden. Dieser hat dann wiederum die Pflicht, den Unfall bei der Berufsgenossenschaft zu melden, die dann die entsprechenden Maßnahmen einleiten. Dafür gibt es vorgefertigte Formulare, die der Arbeitgeber nur ausfüllen muss. Tipp: Unbedingt eine Durchschrift behalten und in den Akten aufbewahren. Hier sollten Sie zwingend darauf achten, dass Sie alle notwendigen Informationen wiedergeben und nichts auslassen – damit der Wegeunfall auch als Arbeitsunfall anerkannt wird.

Wenn Ihnen ein Wegeunfall passiert und jemand vorsätzlich gehandelt hat, haben Sie als Geschädigter auch Anspruch auf Schmerzensgeld. Außerdem ist es bei Verkehrsunfällen häufig möglich als Geschädigter Schadensersatz bei der KfZ-Versicherung des Unfallverursachers zu verlangen.

Was passiert im schlimmsten Szenario?

Der wahrscheinlich schlimmste denkbare Unfall ist ein solcher, bei dem ein Mensch ums Leben kommt. Wenn das bei einem Wegeunfall geschieht, haben die Hinterbliebenen Anspruch auf einmalige oder langfristige Entschädigungszahlungen. Auch hier sind der Unfall und der Todesfall unverzüglich bei den Behörden zu melden.

Wege- und Arbeitsunfälle sind wegen schwerwiegender Folgen oftmals ein schwieriges Thema. Falls Sie noch Fragen haben oder wir Ihnen zum Thema medizinischer Gesundheitsschutz Beistand leisten können, dann zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Einer unserer kompetenten Mitarbeiter steht gerne persönlich, per Telefon oder per Mail für Sie zu Verfügung. Wir von der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH freuen uns, Ihnen helfen zu können!

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