Seit 2004 gilt eine Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die entsprechende Sicherheitsmechanismen an elektrisch verstellbaren Therapieliegen festschreibt. Ziel ist es, ein versehentliches oder unkontrolliertes Betätigen der Steuerung bestmöglich zu vermeiden. Ende 2019 wurden diese Empfehlungen aktualisiert. Hersteller müssen seitdem eine Reihe arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen beachten. Elektrische Therapieliegen zählen zu Medizinprodukten im Sinne des Medizinproduktegesetztes. Sie müssen daher gewissen Standards entsprechen.
Von einem kontrollierten An- und Abschalten ist die Rede, wenn Stelleneinrichtungen sich nicht versehentlich betätigen lassen, bewegliche Teile nie in Bewegung geraten, während sich Personen im Gefahrbereich befinden, und Bewegungen ausschließlich bei dauernder Betätigung erfolgen. Bereits in Verkehr gebrachte Therapieliegen sind daher gegebenenfalls nachzurüsten.
Um bestmöglichen Arbeitsschutz im Umgang mit Therapieliegen zu ermöglichen, werden unsere Prüfungen immer nach den Richtlinien der VDE 0751-1 vollzogen.
Unsere Prüfung wird mithilfe modernster Technik und Messgeräte vollzogen, weshalb wir Ihnen nach abschließender Besprechung mit gutem Gewissen eine Prüfplakette ausstellen können.