Persönliche Schutzausrüstung im Gesundheitswesen
Gesundheitsschutz

Persönliche Schutzausrüstung im Gesundheitswesen

Im Gesundheitswesen kommen Beschäftigte immer wieder mit infektiösen Körperflüssigkeiten, Gefahrstoffen und anderen schädigenden Einflüssen in Kontakt. Um die damit einhergehende Gefahr für das Personal so gering wie möglich zu halten, ist der Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) Pflicht. Diese kann je nach Einsatzbereich und Gefährdung ganz unterschiedlich ausfallen. Wir geben einen Überblick über mögliche Bestandteile der PSA in Gesundheitsrichtungen und klären, welche Vorgaben der Gesetzgeber dazu macht.

Persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung sind zu unterscheiden

Zunächst ist die Persönliche Schutzausrüstung von der Arbeitskleidung zu differenzieren. Letztere wird anstelle oder ergänzend zur privaten Kleidung getragen, wobei sie keine spezielle Schutzmaßnahme darstellt. Sie dient lediglich dem Schutz der Alltagskleidung vor Kontamination. Um diese Funktion zu gewährleisten, darf die Berufskleidung in medizinischen Einrichtungen auch nur in den Praxisräumen getragen werden und ist getrennt von der Privatkleidung aufzubewahren. Ferner vermittelt die Arbeitskleidung ein einheitliches Erscheinungsbild des Personals, das sich so optisch deutlich von den Patienten abhebt. In Arztpraxen kommen hier neben weißen Hosen und Baumwollkitteln auch vermehrt farbige T-Shirts und Polohemden zum Einsatz.  Arbeitgeber sind grundsätzlich nicht dazu verpflichtet, ihren Angestellten die Berufskleidung zur Verfügung zu stellen.

Arbeitgeber müssen ihren Angestellten die PSA kostenlos zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass deren Nutzen Pflicht ist.

Arbeitgeber müssen ihren Angestellten die PSA kostenlos zur Verfügung stellen, wenn die Gefährdungsbeurteilung ergeben hat, dass deren Nutzen Pflicht ist.

Persönliche Schutzausrüstung ist Pflicht

Anders verhält es sich mit der Persönlichen Schutzausrüstung. Gemäß Arbeitsschutzgesetz müssen Vorgesetzte ihre Angestellten kostenlos mit einer geeigneten PSA ausrüsten, wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt wurde, dass die technischen und organisatorischen nicht ausreichen, um die Beschäftigten optimal zu schützen. Arbeitnehmer sind ebenso dazu verpflichtet, die vom Arbeitgeber bereitgestellte Persönliche Schutzausrüstung bei gefährdenden Tätigkeiten zu tragen. Sie müssen vorab im korrekten Umgang mit der PSA unterwiesen werden. In einer Unterweisung lernen die Mitarbeiter beispielsweise, dass die Schutzkleidung nicht in Pausen- und Bereitschaftsräume gehört und nach jeder Behandlung gewechselt werden muss. Auch von einer privaten Reinigung ist abzusehen. Für die regelmäßige Säuberung und Desinfektion der PSA ist ausschließlich der Arbeitgeber verantwortlich. Da die Persönliche Schutzausrüstung je nach Tätigkeit und Gefährdungsgrad variieren kann, ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung zur Ermittlung der Schutzkleidung im jeweiligen Einzelfall unerlässlich. In der Regel zählen hierzu aber Schutzkittel, Schutzhandschuhe, Augenschutz und Atemschutz.

Schutzkittel

Schutzkittel kommen in Gesundheitseinrichtungen immer dann zum Einsatz, wenn Wundbehandlungen vorgenommen werden und das Personal in Kontakt mit Körpersekreten oder Exkrementen kommt. Auch bei engem Körperkontakt ist das Tragen eines Schutzkittels durchaus sinnvoll. Das ist beispielsweise der Fall, wenn ein Patient umgelagert werden muss. Ferner sind flüssigkeitsdichte Schürzen im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen unerlässlich, wenn man mit einem Durchnässen der Kleidung rechnen muss.

Schutzhandschuhe

Schutzhandschuhe sind zum Schutz vor infektiösen Krankheiten unerlässlich, weshalb sie auch im Praxisalltag eines Hausarztes Teil der PSA sein sollten. Das Personal sollte Schutzhandschuhe tragen, wenn es zum Kontakt mit Körperflüssigkeiten oder kontaminierten Gegenständen kommt. Sie schützen aber auch vor chemischen Substanzen, weshalb man auch beim Gebrauch von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln nicht auf deren Einsatz verzichten sollte. Noch immer sind Einweghandschuhe aus Latex besonders beliebt, obwohl es aufgrund des hohen Proteingehalts zu Unverträglichkeiten und Allergien kommen kann. Bei vielen Arbeiten sind spezielle Schutzhandschuhe zu verwenden. Bei der Reinigung kontaminierter Instrumente beispielsweise müssen diese durchstichfest sein.

Atemschutz und Schutzbrillen

Bei Behandlungen, bei denen mit Aerosolbildung oder dem Verspritzen von Körperflüssigkeiten bzw. infektiösen Materialien zu rechnen ist, müssen Beschäftigte einen Atemschutz in Kombination mit einer Schutzbrille tragen. Auch wenn die Gefahr besteht, dass feste Bestandteile wie Staub in die Atemwege gelangen könnten, sollten Betroffene nicht auf Atem- und Augenschutz verzichten. Das ist insbesondere in der Zahnmedizin und bei verschiedenen operativen Eingriffen der Fall. Gerade bei Letzteren dient der Mund-Nasen-Schutz nicht nur der Sicherheit des Personals, sondern auch des Patienten. Für diesen ergibt sich im OP aus den in der Atemluft enthaltenen Keimen nämlich eine besondere Infektionsgefahr.

 

Im OP beugt der Mund-Nasen-Schutz nicht nur der Infektionsgefahr des Personals, sondern auch des Patienten vor. Die in der Atemluft enthaltenen Keime können für dessen ohnehin schon geschwächtes Immunsystem sehr gefährlich werden.

Professionelle sicherheitstechnische Betreuung von Gesundheitsbetrieben

Die Persönliche Schutzausrüstung ist ein zentraler Bestandteil des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in medizinischen Einrichtungen. Sowohl Mitarbeiter als auch Patienten werden effektiv geschützt, wenn man persönliche Schutzmaßnahmen penibel beachtet. Sie haben noch Fragen zum Thema oder benötigen Hilfe? Wir von der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH unterstützen Sie gerne. Im Rahmen einer sicherheitstechnischen Betreuung untersuchen unsere erfahrenen Mitarbeiter Ihren Betrieb professionell auf alle potenziellen Gefahrenquellen hin. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch, per Mail oder persönlich, damit wir Ihnen ein unverbindliches Angebot machen können. Wir freuen uns auf Sie!