Sicherheitstechnische Kontrolle von Medizinprodukten
Eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) von Medizinprodukten gehört in der Medizintechnik zu den Standardverfahren und sollte regelmäßig durch eine Fachperson durchgeführt werden.
Indem Sie Ihre medizintechnischen Geräte regelmäßig auf sachgemäße Funktionstüchtigkeit überprüfen lassen, können Fehlfunktionen und Mängel frühzeitig erkannt und beseitigt werden. Gleichzeitig beugen Sie daraus resultierenden Gefahren präventiv vor.
Gerne übernehmen wir von der BAU MEDIZINTECHNIK die sicherheitstechnische Kontrolle Ihrer medizinischen Geräte.
Vorteile einer sicherheitstechnischen Kontrolle im Überblick
Früherkennung von Mängeln: Regelmäßige Kontrollen decken Fehlfunktionen frühzeitig auf und verhindern so potenzielle Gefahren.
Rechtliche Absicherung: Die Durchführung der STK erfüllt gesetzliche Vorgaben und schützt den Betreiber vor rechtlichen Konsequenzen.
Flexibilität und Effizienz: Externe Prüfer ermöglichen flexible Terminabsprachen und sparen Kosten, da kein eigener Techniker benötigt wird.
Fachgerechte Prüfung: Qualifizierte Experten garantieren eine sachgemäße und umfassende Kontrolle der Geräte.
Sicherstellung der Funktionstüchtigkeit: Die sicherheitstechnische Kontrolle gewährleistet, dass alle medizintechnischen Geräte zuverlässig und sicher arbeiten.
Bleiben Sie flexibel – mit unseren externen Prüfern
Gemäß §11 MPBetreibV ist die sicherheitstechnische Kontrolle für Betreiber von Medizinprodukten Pflicht. Aber nur fachlich qualifizierte Personen sind zur ordnungsgemäßen Durchführung der STK berechtigt. Da es sich insbesondere bei kleinen Betrieben nicht lohnt, nur für diesen Zweck einen festen Techniker zu beschäftigen, bietet es sich an, einen externen Dienstleister zu engagieren.
Dieser kommt direkt zu Ihnen in den Betrieb. So bleiben Sie sowohl finanziell als auch zeitlich dank der gemeinsamen Terminabsprache flexibel. Damit Sie auch in Zukunft mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen im Einklang bleiben, übernehmen wir gerne die fachkundige Untersuchung Ihrer Gerätschaften.
Unser Unternehmen ist bei den Behörden mit Nachweis der Tätigkeit angemeldet und zugelassen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für die professionelle Durchführung einer STK durch einen unserer erfahrenen Mitarbeiter interessieren!
Mariusz Michalski
Ihr Ansprechpartner für die sicherheitstechnische Kontrolle:
Weitere Leistungen der BAU MEDIZINTECHNIK
All unsere Leistungen haben die Bewahrung der Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten zum Ziel. Gerne betreuen wir Ihren Betrieb hierfür vollumfänglich. Neben der sicherheitstechnischen Kontrolle bieten wir ebenfalls die sicherheitstechnische Prüfung Ihrer medizinischen und nicht medizinischen Geräte an. Dazu zählt beispielsweise die sicherheitstechnische Prüfung von Ultraschallgeräten oder auch die sicherheitstechnische Prüfung Ihrer Therapieliegen, ebenso wie Drucker oder Computer.
Im Rahmen unserer messtechnischen Kontrolle prüfen wir die Genauigkeit Ihrer Messgeräte, denn auch hier können Fehler in Form von Abweichungen gravierende Folgen haben. Unser Leistungsangebot richtet sich an medizinische Einrichtungen und deren individuelle Anforderungen. So bieten wir auch eine speziell auf diese Einrichtungen zugeschnittene sicherheitstechnische Betreuung an, die potentielle Gefahren und Sicherheitsvorkehrungen in Gesundheitsbetrieben behandelt.
Sie sind sich nicht sicher, welche Ihrer Gerätschaften der sicherheitstechnischen Kontrolle unterliegen? Sie möchten sich über aktuelle Prüffristen informieren oder Fragen zu unseren Leistungen klären? Gerne hilft Ihnen unser Serviceteam im Rahmen einer persönlichen Beratung weiter und steht Ihnen auch in puncto Terminabsprachen jederzeit zur Verfügung.
Unsere Leistungen im Überblick
Häufige Fragen zur sicherheitstechnischen Kontrolle
Die sicherheitstechnische Kontrolle ist eine gesetzlich vorgeschriebene Prüfung von bestimmten Medizinprodukten, um deren sichere und ordnungsgemäße Funktion zu gewährleisten. Sie wird gemäß §11 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) durchgeführt.
Die sicherheitstechnische Kontrolle darf nur von fachlich qualifizierten Personen durchgeführt werden. Dies können entweder interne Techniker mit entsprechender Qualifikation oder externe Dienstleister sein, die auf solche Prüfungen spezialisiert sind.
Besonders für kleinere Betriebe lohnt es sich oft nicht, einen eigenen Techniker anzustellen. Ein externer Dienstleister bietet hier Flexibilität in der Terminplanung und spart Kosten, während die Prüfung professionell und gesetzeskonform durchgeführt wird.