Messtechnische Kontrolle für Blutdruckmessgeräte

Messtechnische Kontrolle für Blutdruckmessgeräte

Medizinische Geräte mit Messfunktion müssen gemäß §14 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Das betrifft auch Blutdruckmessgeräte.

So kann man sicherstellen, dass die geprüften Geräte noch richtig messen und die Messabweichungen innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen liegen. Nur fachkundige Personen sind dazu befugt, eine messtechnische Kontrolle durchzuführen. Mit der BAU MEDIZINTECHNIK haben Sie dafür einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite.

Wir sind Ihr Ansprechpartner für MTK

Kontaktieren Sie uns noch heute für die messtechnische Kontrolle Ihrer Blutdruckmessgeräte & mehr.

Kontakt aufnehmen

Welche Medizinprodukte sind betroffen?

Eine messtechnische Kontrolle ist für alle Medizinprodukte vorgeschrieben, die in Anlage 2 der MPBetreibV aufgeführt sind. Dazu zählen neben Ton- und Sprachaudiometern, Augentonometern und elektrischen Fieberthermometern auch Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung.

Messtechnische Kontrollen kommen nur im professionellen Bereich, nicht jedoch bei privater Anwendung zum Tragen. Bei Ersterem hat der Betreiber von Medizinprodukten dafür Sorge zu tragen, dass Blutdruckmessgeräte und Co einer regelmäßigen MTK unterzogen werden.

In den meisten Fällen handelt es sich bei den Betreibern um Leiter von Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Wenn es zu ungenauen Messwerten wegen Nichteinhaltung der Prüffristen gekommen ist, trägt also nicht der Anwender, der das Gerät gerade bedient, die Verantwortung, sondern ausschließlich der Betreiber.

Welche Fristen gelten für die MTK?

In Anlage 2 der MPBetreibV sind auch die Fristen für die Durchführung der MTK aufgeführt. Bei Blutdruckmessgeräten beläuft sich diese auf einen 2-Jahres-Rhythmus. Hersteller von Medizinprodukten sind aber grundsätzlich auch dazu berechtigt, die in der MPBetreibV aufgeführten Fristen zu verlängern bzw. zu verkürzen. Entsprechende Informationen finden Sie in der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Geräts.

Ferner ist zu beachten, dass die Fristen immer als Höchstfristen zu verstehen sind. Lässt sich bei der Anwendung eine höhere Störanfälligkeit beobachten, ist die nächste messtechnische Kontrolle entsprechend früher zu veranlassen. Entscheiden Sie sich für eine MTK mit der BAU MEDIZINTECHNIK, informieren wir Sie nach abgeschlossener Prüfung aber auch über den nächsten Prüftermin.

Wie läuft eine messtechnische Kontrolle bei Blutdruckmessgeräten ab?

Unser Leistungsspektrum umfasst die Durchführung der MTK Ihrer Blutdruckmessgeräte. Unser Personal ist hierfür speziell ausgebildet. Zum vereinbarten Termin kommen wir gerne in Ihren Betrieb, wo wir alle Geräte, die in Anlage 2 der MPBetreibV aufgeführt sind, auf volle Funktionstüchtigkeit prüfen.

Das umfasst zunächst die genaue Bestimmung der Messabweichung und die Überprüfung auf Einhaltung der Fehlergrenzen. Das ist gerade in Gesundheitsbetrieben unerlässlich, da fehlerhafte Messwerte direkten Einfluss auf Diagnose und Behandlung der Patienten haben und somit im schlimmsten Fall auch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach sich ziehen können.

Auch eine Sichtprüfung wird im Rahmen der MTK bei Ihrem Blutdruckmessgerät vorgenommen. Dabei prüfen wir Manschette, Manometer und Schlauch auf einen einwandfreien Zustand.

Nach Abschluss der MTK kennzeichnen wir alle geprüften Geräte gemäß den Anforderungen der MPBetreibV mit der entsprechenden Prüfplakette. Diese gibt nicht nur Aufschluss über den nächsten Prüftermin, sondern dient auch als Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion beim Gesetzgeber.

Schließlich übernehmen wir die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der MTK im Medizinproduktebuch für Sie. In einem Abschlussgespräch klären wir Sie über etwaige sicherheitstechnische Mängel auf und besprechen gemeinsam das weitere Vorgehen. Auch zu gesetzlichen Rahmenbedingungen, Prüffristenmanagement und anderen Fragen und Problemen beraten unsere Sachverständigen Sie direkt vor Ort.

Für mehr Arbeitssicherheit

Wir sind Ihr professioneller Partner im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz.

Jetzt kontaktieren

Unsere Serviceleistungen & Ihre Vorteile auf einen Blick

Insbesondere für kleine Betriebe lohnt es sich, einen externen Prüfer hinzuzuziehen, statt selbst einen Techniker einzustellen. Neben der messtechnischen Kontrolle Ihrer medizinischen Geräte umfasst unser Leistungsspektrum ebenfalls die sicherheitstechnische Kontrolle medizinischer Geräte, aber auch die Prüfung nicht-medizinischer elektrischer Geräte sowie die sicherheitstechnische Betreuung von Gesundheitsbetrieben. Arbeitsschutz steht für uns an höchster Stelle.

Profitieren Sie bei einer MTK durch die BAU MEDIZINTECHNIK von:

  • langjähriger Erfahrung
  • qualifizierten Fachkräften
  • präziser Diagnostik
  • geringen Wartungs- und Reparaturkosten
  • mehr Sicherheit für Beschäftigte, Patienten und Dritte
  • Kombinationsmöglichkeiten mit Prüfungen weiterer medizinischer und nicht-medizinischer Elektrogeräte

Haben Sie noch Fragen oder interessieren Sie sich für eine unserer Leistungen? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!