Messtechnische Kontrollen für Medizinprodukte
Überblick

Messtechnische Kontrollen rechtssicher durchführen lassen

Betreiber von Medizinprodukten sind dazu verpflichtet, diese regelmäßig überprüfen zu lassen. Dies wird durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) festgelegt. Ein zentraler Aspekt ist dabei die Überwachung der zulässigen Messabweichungen bei Medizinprodukten mit Messfunktion (MPBetreibV §14 Anlage 2). Im Rahmen von messtechnischen Kontrollen wird geprüft, ob das Gerät die vom Hersteller festgelegten maximal zulässigen Messabweichungen einhält.

Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH übernimmt die Durchführung der messtechnischen Kontrolle gerne für Sie. Zu unseren Leistungen zählen neben der MTK u.a. auch die sicherheitstechnische Kontrolle sowie die Durchführung von sicherheitstechnischen Prüfungen Ihrer medizinischen Geräte.

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Ihre Vorteile

Vorteile einer messtechnischen Kontrolle im Überblick

  • Rechtskonforme Umsetzung der MPBetreibV

     

  • Früherkennung von Mängeln dank regelmäßig stattfindender Kontrollen

  • Minimaler Aufwand für Sie als Betreiber: Unsere erfahrenen Experten führen die gesamte messtechnische Kontrolle für Sie durch

  • Rechtssichere Dokumentation der erfolgten Prüfung

  • Reduzierte Zeit- und Kostenaufwände, da Sie sämtliche Prüfleistungen in Ihrem

Dokumentationspflicht

Messtechnische Kontrollen mit der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH: Ablauf

Wir von der  BAU MEDIZINTECHNIK GmbH übernehmen die messtechnische Kontrolle Ihrer Medizintechnik gerne für Sie. Dafür kommen wir direkt zu Ihnen in den Betrieb und prüfen alle betroffenen Messgeräte direkt vor Ort. Unser Unternehmen ist bei den Behörden mit Nachweis der Tätigkeit angemeldet und zugelassen.

Unsere Mitarbeiter verfügen bereits über langjährige Erfahrung im Bereich der Medizintechnik und kennen sich mit der Prüfung von medizinischen Geräten bestens aus. Mit uns gehen Sie also garantiert auf Nummer sicher. Die messtechnische Kontrolle umfasst neben der eigentlichen Prüfung auch die anschließende Dokumentation der Prüfergebnisse und die Erstellung eines Prüfprotokolls.

Im Rahmen eines Abschlussgesprächs informieren wir Sie über eventuelle Mängel und unterstützen Sie beim weiteren Vorgehen. Natürlich kennzeichnen wir die geprüften Geräte mit einer gültigen Prüfplakette. Auch bei Fragen zu Prüffristen und gesetzlichen Rahmenbedingungen stehen Ihnen unsere freundlichen Mitarbeiter jederzeit zur Verfügung.

Mariusz Michalski

Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner für die messtechnische Kontrolle:

Leistungen im Überblick

Weitere Leistungen der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH

Gesundheit und Wohlbefinden von Anwenderinnen und Anwendern von Medizinprodukten, aber natürlich auch der Patientinnen und Patienten, sollten in Gesundheitsbetrieben oberste Priorität haben. Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützen wir Sie neben der messtechnischen Kontrolle Ihrer Medizinprodukte mit vielen weiteren Leistungen.

Dazu zählen unter anderem auch die Durchführung von sicherheitstechnischen Kontrollen sowie sicherheitstechnischen Prüfungen Ihrer medizinischen Geräte. Auch ortsveränderliche Elektrogeräte sowie ortsfeste elektrische Anlagen unterziehen wir gerne den laut DGUV V3 vorgeschriebenen Prüfungen. Und wenn Sie Unterstützung bei der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Gesundheitsbetriebs benötigen, sind wir ebenfalls für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne bei Interesse an unseren Leistungen.

Unsere Leistungen für Gesundheitsbetriebe
Weitere Leistungen

Sicherheitstechnische Prüfung medizinischer Geräte

Sicherheitstechnische Kontrollen für Medizinprodukte

Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte und ortsfester elektrischer Anlagen

Sicherheitstechnische Betreuung von Gesundheitsbetrieben

FAQs

Häufige Fragen zur messtechnischen Kontrolle

Welche Geräte unterliegen der Prüfpflicht?

MTK-pflichtige Geräte sind alle in Anlage 2 der MPBetreibV aufgeführten Medizinprodukte. Dazu zählen beispielsweise Ergometer, elektrische Fieberthermometer und nichtinvasive Blutdruckmessgeräte. Hauptbestandteil der MTK ist die Überprüfung, ob die Medizinprodukte die vom Hersteller angegebene maximale Messabweichung einhalten oder diesen Wert überschreiten.

Wie oft muss die messtechnische Kontrolle durchgeführt werden?

Die messtechnische Kontrolle muss in regelmäßigen Abständen wiederholt werden. Je nachdem, um welchen Gerätetyp es sich handelt und welche Angaben der Hersteller dazu macht, ist das nach spätestens zwei Jahren der Fall. Falls Sie den Verdacht schöpfen, dass ein Messgerät in Ihrem Betrieb die zulässige Fehlergrenze überschreitet, ist die nächste MTK entsprechend früher fällig.

Wer darf messtechnische Kontrollen durchführen?


Messtechnische Kontrollen dürfen gemäß §14 MPBetreibV nur von für das Messwesen zuständigen Behörden oder Personen, Betrieben oder Einrichtungen durchgeführt werden, die die in §5 MPBetreibV definierten Voraussetzungen erfüllen. Die Prüfer der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH erfüllen diese Voraussetzungen und sind somit der ideale Ansprechpartner für die Durchführung der messtechnischen Kontrolle in Ihrem Betrieb.