Eine sicherheitstechnische Kontrolle können nur ausgebildete Personen durchführen. Im Rahmen der STK kommen diese zu Ihnen in den Betrieb und führen eine ausführliche Prüfung aller dafür vorgesehenen Geräte durch. Hierbei muss es sich nicht ausschließlich um medizinische Laser handeln, sondern kann ebenfalls andere Geräte betreffen.
Welche Medizinprodukte einer STK bedürfen, ist in Anlage 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung angegeben. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, die MPBetreibV herunterzuladen, finden Sie in unserem Download-Bereich.
Je nach Größe Ihres Betriebs kann es sich für Sie lohnen, einen festen Techniker einzustellen, der die regelmäßig anfallende STK übernimmt. Bei kleineren Betrieben lohnt sich dies jedoch meist nicht, weshalb ein externer Prüfer hinzugezogen wird. Unser Personal steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung und vereinbart mit Ihnen einen Termin, um in Ihren Betrieb zu kommen.
Die vorschriftsmäßige Kontrolle beinhaltet unter anderem eine Sichtprüfung, eine elektrische Prüfung, die Überprüfung alle Anzeigen sowie die generelle Funktionsprüfung des Lasers, beziehungsweise aller zu prüfenden Geräte.