Sicherheitstechnische Kontrolle medizinischer Laser

Sicherheitstechnische Kontrolle medizinischer Laser

Für den medizinischen Einsatz existiert eine Reihe unterschiedlicher Lasertechnologien. In fast allen Fachbereichen der Medizin finden medizinische Laser Anwendung. Mit einer Laserbehandlung können ganz unterschiedliche Effekte erzielt werden.

Ganz gleich, in welchem Bereich ein medizinischer Laser Anwendung findet, es ist immer unabdingbar, dass er äußerst präzise funktioniert. Deshalb sind regelmäßige sicherheitstechnische Kontrollen ungemein wichtig, um die Funktionstüchtigkeit eines Lasers zu gewährleisten und Unfälle zu vermeiden.

Wir übernehmen Ihre STK

Ob medizinische Laser oder andere medizinische Geräte: Wir sind Ihr professioneller Ansprechpartner für die sicherheitstechnische Kontrolle.

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STK für medizinische Laser

Was früher mit einem Schnitt gemacht wurde, können heutzutage Laser noch weitaus präziser vornehmen, als es ein Mensch je könnte. Aus diesem Grund erfreuen sich medizinische Laser hoher Beliebtheit in zahlreichen Fachbereichen. Besonders beliebt sind sie beispielsweise in der Chirurgie, der Ophthalmologie, der Zahnmedizin und der Dermatologie.

Doch die außergewöhnliche Funktionsweise ist an strenge Sicherheitsvorkehrungen gebunden. Zweifellos würde sich auch niemand gerne mit einem ungeprüften Laser das Auge behandeln lassen wollen. Aus diesem Grund müssen medizinische Laser nach dem Medizinproduktegesetz jährlich eine sicherheitstechnische Kontrolle (STK) durchlaufen.

Weitere gesetzliche Bestimmungen

In Bezug auf die Inbetriebnahme und den Gebrauch von medizinischen Lasern müssen Sie in Ihrem Betrieb einige gesetzliche Bestimmungen beachten. Häufig ist die Bestellung eines Laserschutzbeauftragten erforderlich. Einige Geräte müssen Sie zudem der Arbeitsschutzbehörde anzeigen.

Wichtig ist, gerade in Bezug auf gesetzliche Bestimmungen, die Unterscheidung zwischen medizinischen und kosmetischen Lasern. In der Kosmetik-Branche muss seit Anfang 2021 die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) beachtet werden. Dabei handelt es sich um eine Strahlenschutzverordnung, die in erster Linie dem Schutz der Kunden sowie der Beschäftigten dienen soll.

Sicherheitstechnische Kontrolle für medizinische Laser und mehr

Eine sicherheitstechnische Kontrolle können nur ausgebildete Personen durchführen. Im Rahmen der STK kommen diese zu Ihnen in den Betrieb und führen eine ausführliche Prüfung aller dafür vorgesehenen Geräte durch. Hierbei muss es sich nicht ausschließlich um medizinische Laser handeln, sondern kann ebenfalls andere Geräte betreffen.

Welche Medizinprodukte einer STK bedürfen, ist in Anlage 1 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung angegeben. Weitere Informationen sowie die Möglichkeit, die MPBetreibV herunterzuladen, finden Sie in unserem Download-Bereich.

Je nach Größe Ihres Betriebs kann es sich für Sie lohnen, einen festen Techniker einzustellen, der die regelmäßig anfallende STK übernimmt. Bei kleineren Betrieben lohnt sich dies jedoch meist nicht, weshalb ein externer Prüfer hinzugezogen wird. Unser Personal steht Ihnen hierfür gerne zur Verfügung und vereinbart mit Ihnen einen Termin, um in Ihren Betrieb zu kommen.

Die vorschriftsmäßige Kontrolle beinhaltet unter anderem eine Sichtprüfung, eine elektrische Prüfung, die Überprüfung alle Anzeigen sowie die generelle Funktionsprüfung des Lasers, beziehungsweise aller zu prüfenden Geräte.

Sicherheitstechnische Kontrolle vom Profi

Unser ausgebildetes Personal kommt zu Ihnen in Ihren Betrieb.

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Geräteprüfung mit der BAU MEDIZINTECHNIK

Wir übernehmen ebenfalls anfallende messtechnische Kontrollen und verfügen über Messgeräte nach den höchsten Prüfstandards. Neben der Prüfung aller medizinischen Geräte kümmern wir uns ebenfalls um die Kontrolle aller nicht-medizinischen elektrischen Geräte in Ihrem Betrieb. Im Anschluss fertigen wir ein Protokoll an, besprechen alle aufkommenden Fragen und informieren Sie über den nächsten Prüftermin. Außerdem stellen wir Ihnen selbstverständlich eine Prüfplakette aus.

Bei Interesse oder weiteren Fragen zu unseren Leistungen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!