Im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung Ihrer Ultraschallgeräte kommen unsere geschulten Fachkräfte in Ihren Betrieb, um verschiedene Prüfverfahren anzuwenden. So erfolgt zunächst eine Sichtprüfung, bei der unsere Experten das Gerät unter anderem auf Verschmutzungen, mechanische Defekte und Vorhandensein der vorgeschriebenen Aufschriften überprüfen. Bei der anschließenden elektrischen Prüfung werden Schutzleiterwiderstand, Geräteableitstrom, Netzspannung und Ersatz-Patientenableitstrom gemessen. Befinden sich die bis zu diesem Punkt ermittelten Werte im Rahmen, führen wir eine Funktionsprüfung durch. Bei Ultraschallgeräten werden hier insbesondere Farb-Doppler, Messfunktion, Sonden, akustische Linsen und PW/CW-Doppler auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft.
Mit der gesetzlich verpflichtenden Dokumentation der Prüfergebnisse sowie der Anbringung der entsprechenden Prüfplakette schließen wir die sicherheitstechnische Prüfung Ihres Ultraschallgeräts ab. Wir prüfen Ihre Geräte gewissenhaft, so dass Sie sich sicher sein können, bei regelmäßiger Durchführung noch lange von Ihrem Ultraschallgerät profitieren zu können.
Nichtsdestotrotz sollten Sie nach etwa fünf Jahren über die Anschaffung eines Neugeräts nachdenken, da ab diesem Zeitpunkt die Leistungsfähigkeit der Sonden allmählich nachlässt. Auch dazu beraten wir Sie im Rahmen der sicherheitstechnischen Prüfung gerne.