Sicherheitstechnische Prüfung elektrischer Kranken- und Pflegebetten
Definition

Geräte, die im Umgang mit kranken oder verletzten Personen zum Einsatz kommen, müssen besonders hohen Sicherheitsanforderungen entsprechen. Aus diesem Grund dürfen Medizinprodukte nur dann betrieben werden, wenn deren Anwendung keinerlei Gefahren birgt. Regelmäßige Wartungen, Instandhaltungsmaßnahmen und Prüfungen sind unerlässlich.

Da elektrisch betriebene Pflegebetten zu den aktiven Medizinprodukten zählen, ist deren regelmäßige Prüfung auf Funktionsfähigkeit sogar gesetzlich vorgeschrieben. Gerne übernehmen wir von der BAU MEDIZINTECHNIK die sicherheitstechnische Prüfung Ihrer medizinischen Geräte.

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Vorteile

Sicherheitstechnische Prüfung mit der BAU MEDIZINTECHNIK: Ihre Vorteile

  • Mehr Sicherheit für Mitarbeiter und Patienten

  • Absolute Rechtssicherheit und keinerlei Haftungsrisiken

  • Geringe Wartungs- und Reparaturkosten

  • Für bestmögliche Funktionalität Ihrer elektrischen Kranken- und Pflegebetten

  • Prüfung erfolgt durch unser professionelles Fachpersonal

  • Kombinierbar mit Prüfung sämtlicher weiterer medizinischer und nicht-medizinischer Elektrogeräte

Ablauf

Ablauf der sicherheitstechnischen Prüfung

  • Die MPBetreibV und DIN EN 62353 (VDE 0751-1) enthalten genaue Angaben dazu, was bei der Prüfung von Pflegebetten konkret in den Blick zu nehmen ist. Die Prüfung setzt sich aus mehreren Einzelprüfungen zusammen:

  • Sichtprüfung:
    Kontrolle auf äußere Mängel (Beschädigungen, Verschleiß, Verschmutzung), Überprüfung von Kabelisolierungen, Netzsteckern, Sicherungen, Seitengittern, etc.

  • Funktionsprüfung:
    Prüfung einzelner technischer Komponenten (Bremsen, Steuerung, Verstelleinrichtungen, Antrieb und Schalter) auf Funktionstüchtigkeit, ggf. Austausch

  • Elektrische Messung:
    Messung von Schutzleiterwiderstand, Ableitströmen und Isolationswiderstand

  • Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhalten die Pflegebetten eine Prüfplakette, die Aufschluss darüber gibt, wann die nächste Prüfung fällig ist. Wurden Mängel festgestellt, die nicht sofort behoben werden können, muss das Bett unverzüglich außer Betrieb genommen und mit einem Warnschild versehen werden. Natürlich ist der Verantwortliche sofort über den Schaden in Kenntnis zu setzen.

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