Entspannter Umgang mit Bereitschaftsdienst
Feuerwehr, Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Pflegedienste – in vielen Branchen ist Bereitschaftsdienst kein Fremdwort. Frei nach dem Motto „Springen, wenn der Chef „Hopp“ ruft“ warten viele Beschäftigte darauf, dass sie arbeiten müssen – oftmals auch tief in der Nacht. Ab und zu tut das der Gesundheit nichts Schlechtes – aber wenn das regelmäßig passiert, beeinträchtigt es nicht selten den Körper. Heute erklären wir, was hinter diesem Arbeitsprinzip steckt und wie Sie Ihre Bereitschaftszeit angenehmer gestalten können.

Bereitschaft ist nicht gleich Bereitschaftsdienst! Man unterscheidet hier von der Rufbereitschaft, bei der der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort selbst bestimmen kann.
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Jetzt Kontakt aufnehmenBereitschaftsdienst oder Rufbereitschaft?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Da im Volksmund oft simpel von „Bereitschaft“ gesprochen wird, ist meist nicht ganz klar, welche der beiden Begrifflichkeiten gemeint ist – dabei unterscheiden sie sich vehement. Bereitschaftsdienst zählt als Arbeitszeit, während der Arbeitnehmer sich an einer Stelle aufhält, die der Arbeitgeber bestimmt, und auf Abruf seine Arbeit schnellstmöglich aufnehmen kann. Fachpersonal für Notfälle tut das meist in den Abendstunden oder am Wochenende. Bei der Rufbereitschaft darf der Arbeitnehmer seinen Aufenthaltsort frei wählen – also auch das heimische Sofa –, muss sich allerdings auf Abruf innerhalb von 20 Minuten am Arbeitsplatz befinden. Da es hier nur in Einzelfällen zum tatsächlichen Arbeitseinsatz kommt, gilt die Rufbereitschaft grundsätzlich als Ruhezeit. Fällt wider Erwarten doch Arbeit an, werden die geleisteten Arbeitsstunden natürlich auch vergütet. Anders verhält es sich bei dem Bereitschaftsdienst. Dieser ist vollständig anzurechnen, da der Beschäftigte schließlich die ganze Zeit über an der Arbeitsstelle anwesend sein muss.
Work-Life-Balance
Die meisten Menschen sind sehr auf die Trennung von Arbeit und Freizeit bedacht und für viele wäre das Arbeiten am Wochenende undenkbar. Deshalb fällt es Bereitschaftsdienstlern oft schwer, sich abends oder am Wochenende auf der Arbeit zu entspannen. Dies ist insbesondere schwierig, wenn die Betroffenen Familie und Kinder haben. Nicht zuletzt bleiben körperliche Beeinträchtigungen nicht lange aus. Zwar ist es Ärzten im Bereitschaftsdienst erlaubt, sich nachts schlafen zu legen (und wieder bereit zu sein, wenn ein Patient behandelt werden muss). Aber wenn der Schlaf- und Essrhythmus gestört wird, kann das schnell ungesund werden. Experten raten daher dringend, zur gewohnten Zeit zu essen und zu schlafen. Natürlich ist das nicht immer möglich, Bereitschaftsdienst ist keine Freizeit, aber darauf zu achten, ist wichtig. Wenn Sie merken, dass Ihr Körper streikt, hören Sie auf dieses Gefühl und bitten Sie einen Kollegen, für Sie einzuspringen. Solche Zeichen dürfen und sollten Sie nicht unterschätzen.

Bereitschaftsdienst kann den Körper auf Dauer belasten. Achten Sie auf Ihre Gesundheit. Gesunde Ernährung und ausreichend Schlaf sind wichtig.
Lassen Sie sich nicht ausnutzen!
Sollte mal der Fall eintreten, dass Sie die ganze Nacht durch arbeiten, ist am Tag darauf sorgfältige Entspannung wichtig. Gut schlafen und essen und nicht sofort am nächsten Tag um 7 Uhr früh zur Arbeit. Denn das ist sogar gesetzlich untersagt. Doch nicht jeder Arbeitgeber macht davor Halt – unwissentlich oder auch nicht. Bekanntlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Prinzipiell darf Sie auch niemand zum Bereitschaftsdienst zwingen. Hier ist darauf zu achten, ob der Arbeitsvertrag eine entsprechende Vereinbarung enthält. Auch der geltende Tarifvertrag sollte hier Beachtung finden. Ist dies nicht der Fall, dürfen Sie sich sogar weigern, den Bereitschaftsdienst anzutreten. In diesem Fall ist dies auch kein Kündigungsgrund! Sind Sie sich nicht sicher, welche Arbeitszeiten in Ihrem Vertrag abgeklärt sind? Befürchten Sie möglicherweise, dass Sie mehr arbeiten, als Sie eigentlich sollten? In diesem Fall kann die Konsultierung eines Anwalts für Arbeitsrecht lohnenswert sein.
Falls Sie noch Fragen zum Thema Bereitschaftsdienst und dem damit verbundene Gesundheitsschutz auf der Arbeit haben, so können Sie uns dazu gerne kontaktieren! Einer unserer kompetenten Mitarbeiter steht gerne für Sie am Telefon, per Mail oder auch persönlich zur Verfügung. Außerdem finden Sie auf unserem Blog von der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH ständig neue Beiträge zu medizinischen Gesundheits- und Arbeitsschutz.