Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis
Arbeitsschutz

Gefährdungsbeurteilung in der Arztpraxis

In Arztpraxen geht es tagtäglich darum, kranke und verletzte Menschen zu behandeln, ihre Schmerzen zu lindern und sie zu heilen. Was dabei oft vernachlässigt wird, ist die Gesundheit der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dabei sind Personen, die in medizinischen Bereichen tätig sind, besonders gefährdet. Schließlich arbeiten sie nicht selten mit Gefahrstoffen, sind erhöhten Infektionsrisiken ausgesetzt oder haben mit psychischen Belastungen zu kämpfen. Eine gewissenhafte Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung erscheint da nicht nur sinnvoll, sondern ist sogar verpflichtend. Erfahren Sie im heutigen Blogbeitrag, wie Sie bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung am besten vorgehen und welche Besonderheiten es zu beachten gilt.

Gefährdungsbeurteilungen sollen nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch deren Vorgesetzten schützen. So bietet eine gewissenhaft durchgeführte Gefährdungsbeurteilung die nötige Rechtssicherheit bei Arbeitsunfällen.

Gefährdungsbeurteilungen sollen nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch deren Vorgesetzten schützen. So bietet eine gewissenhaft durchgeführte Gefährdungsbeurteilung die nötige Rechtssicherheit bei Arbeitsunfällen.

Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung sinnvoll?

Eine Gefährdungsbeurteilung unterstützt Betreiber von Arztpraxen darin, Gefährdungen und Belastungen, die sich im Arbeitsalltag ergeben, systematisch zu ermitteln, zu beurteilen und entsprechende Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dies bringt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für deren Vorgesetzte entscheidende Vorteile mit sich, schließlich sind gesunde und zufriedene Mitarbeiter nicht nur motivierter und leistungsfähiger. Es kommt in einem angenehmen und sicheren Arbeitsumfeld auch deutlich seltener zu krankheitsbedingten Ausfällen und selbst ihre Patienten spüren, wenn das Betriebsklima gut ist, und fühlen sich direkt wohler. Wenn es doch einmal zu Arbeitsunfällen oder Gesundheitsschäden kommen sollte, bietet die Gefährdungsbeurteilung dem Arbeitgeber die nötige Rechtssicherheit. Sie gibt Aufsichtsbehörden Auskunft darüber, ob die notwendigen Arbeitsschutzmaßnahmen durchgeführt wurden. Darum ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt, dass jeder Arbeitgeber, der einen oder mehrere Mitarbeiter beschäftigt, eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss. Das betrifft Arztpraxen genauso wie jeden anderen Betrieb.

Arbeitsbereiche festlegen, Gefährdungen ermitteln

Bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung sollten Sie zunächst die verschiedenen Arbeitsbereiche und die darin vollzogenen Tätigkeiten ermitteln. In einer Arztpraxis umfasst das meist die Sprechzimmer, den Wartebereich mit Empfangstresen und die Laborräume. Die Tätigkeiten sind vielfältig und reichen von der Patientenaufnahme über die Blutabnahme bis hin zu Reinigungsarbeiten. Die Gefährdungen, die sich daraus ergeben, können dementsprechend unterschiedlich ausfallen. So birgt alleine die Blutabnahme Gefahren wie Nadelstichverletzungen, Infektionsrisiken und den Umgang mit Gefahrstoffen. Bei der Patientenaufnahme ergeben sich stattdessen vor allem jene Gefahren, die in Verbindung mit Bildschirmarbeitsplätzen auftreten. Rückenprobleme durch lange sitzende Tätigkeiten sind hier keine Seltenheit. Bei Reinigungsarbeiten wiederum haben Betroffene oft mit Hautirritationen zu kämpfen. Viele Reinigungs- und Desinfektionsmittel können bei Hautkontakt oder Einatmen zu Sensibilisierungen, Reizungen oder Verätzungen führen. Formaldehyd gilt sogar als krebserregend.

Gefährdungen beurteilen, Schutzmaßnahmen ableiten

Für viele Gefährdungen, die sich bei der Arbeit in Arztpraxen ergeben, finden sich zulässige Grenzwerte und Normen in verschiedenen Gesetzen, Verordnungen und Unfallverhütungsvorschriften. Falls in Ihrer Praxis eine Gefährdung vorliegt, für die das nicht gilt, sollten Sie sich zur Beurteilung an der Einteilung in drei Risikoklassen orientieren:

In Risikoklasse 3 muss eine Gefährdung als inakzeptabel eingestuft werden und ist demnach sofort zu beseitigen. Das ergibt sich einerseits, wenn eine Gefährdung mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Unfall bzw. eine Erkrankung nach sich. Andererseits ist aber auch eine Gefährdung der Risikoklasse 3 zuzuordnen, deren Eintreten zwar wenig wahrscheinlich ist, die Folgen aber gravierend wären. Das betrifft beispielsweise eine HIV-Infektion. Risikostufe 2 umfasst Gefährdungen, die mittel- oder langfristig gesundheitliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Handlungsbedarf besteht hier somit auch nicht akut, die Gefahr sollte aber zukünftig in jedem Fall eliminiert werden. Bei Gefährdungen der Risikoklasse 1 besteht kein Handlungsbedarf. Es handelt sich um Risiken, deren Eintreten so unwahrscheinlich ist, dass diese akzeptiert werden. Basierend auf Ihrer Gefährdungsermittlung können Sie nun verschiedene Schutzziele definieren und entsprechende Schutzmaßnahmen durchführen.

Gefährdungen werden anhand dreier Risikostufen beurteilt und sind demnach entweder unmittelbar oder mittelfristig zu beheben. Gefährdungen der Risikostufe 1 gelten als akzeptabel und müssen nicht beseitigt werden.

Gefährdungen werden anhand dreier Risikostufen beurteilt und sind demnach entweder unmittelbar oder mittelfristig zu beheben. Gefährdungen der Risikostufe 1 gelten als akzeptabel und müssen nicht beseitigt werden.

Wirksamkeit prüfen, Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Wenn Sie alle notwendigen Schutzmaßnahmen durchgeführt haben, sollten Sie diese in regelmäßigen Abständen auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Der Fokus liegt hierbei auf der Beantwortung der Frage, ob die angestrebten Schutzziele mit Durchführung der Maßnahmen erreicht wurden. Vergessen Sie dabei auch nicht zu überprüfen, ob sich eventuell aus den ergriffenen Maßnahmen resultierende neue Gefährdungen ergeben haben. Besteht weiterhin ein Gefahrenpotenzial, sind weitergehende Schutzmaßnahmen zu veranlassen. Halten Sie Ihre Ergebnisse schriftlich fest und denken Sie daran, Ihre Gefährdungsbeurteilung regelmäßig zu aktualisieren. Nur so können Sie die Gesundheit und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter langfristig gewährleisten.

Sie benötigen Hilfe bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in Ihrer Arztpraxis? Die erfahrenen Fachkräfte von der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH unterstützen Sie gerne dabei. Schicken Sie uns am besten noch heute Ihre Anfrage, damit wir uns schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen können. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!