Mitarbeiterunterweisung in der Arztpraxis
Arbeitsschutz

Mitarbeiterunterweisung in der Arztpraxis

Die regelmäßige Mitarbeiterunterweisung ist ein wichtiger Bestandteil des betrieblichen Qualitätsmanagements und unerlässlich, wenn man die Vorgaben zum Arbeitsschutz beachten will. Das gilt auch für die Arztpraxis. Viele Praxisinhaber haben aber schon längst den Überblick verloren über all die Gesetze und Vorschriften, die zum Thema Mitarbeiterunterweisung kursieren. Oft herrscht auch große Unsicherheit darüber, wie sich Unterweisungen systematisch und professionell organisieren und durchführen lassen. Lesen Sie hier, was Sie bei der Mitarbeiterunterweisung in der Arztpraxis alles beachten müssen und wie Sie diese unkompliziert und den Vorgaben entsprechend realisieren.

Mitarbeiterunterweisungen dienen dazu, das Personal darin zu schulen, wie man sich am Arbeitsplatz möglichst sicher und gesundheitsförderlich verhält. Davon profitieren nicht nur Angestellte, sondern auch deren Vorgesetzte.

Mitarbeiterunterweisungen dienen dazu, das Personal darin zu schulen, wie man sich am Arbeitsplatz möglichst sicher und gesundheitsförderlich verhält. Davon profitieren nicht nur Angestellte, sondern auch deren Vorgesetzte.

Mitarbeiterunterweisung ist Pflicht

In §12 Arbeitsschutzgesetz ist geregelt, dass die Unternehmensleitung zur Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen gesetzlich verpflichtet ist. Dabei handelt es sich nicht nur um eine lästige Regelung, die einzig und allein dazu da ist, den Chef zu ärgern. Durch Unterweisungen wird das Praxispersonal gezielt darüber informiert, wie es sich möglichst sicher und gesundheitsförderlich verhalten kann. So werden Arbeitsläufe optimiert, Belastungen gemindert und die Wahrscheinlichkeit von Arbeitsunfällen und Erkrankungen sinkt. Von der daraus resultierenden höheren Mitarbeiterzufriedenheit und geringeren Ausfallzeiten profitieren nicht zuletzt auch Vorgesetzte. Die gewissenhafte und sorgfältige Durchführung von Mitarbeiterunterweisungen ist also im Sinne aller.

Wer muss die Unterweisung durchführen?

Gerade in kleineren Arztpraxen ist es meist der Praxisinhaber selbst, der die Unterweisungen durchführt. In Einzelfällen können aber auch Mitarbeiter diese Aufgabe übernehmen. Wichtig ist, dass diese dazu befähigt sind, sich also in einer Vorgesetztenfunktion befinden, an entsprechenden Schulungen teilgenommen haben oder über Praxiserfahrung verfügen. Fachliche Unterstützung erhalten Praxisbetreiber bei dem Betriebsarzt, internen Fachleuten wie Sicherheitsbeauftragten oder bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Wie oft muss die Mitarbeiterunterweisung erfolgen?

Unterweisungen müssen grundsätzlich jährlich wiederholt werden. Darüber hinaus ist eine Mitarbeiterunterweisung zu veranlassen, bevor ein neuer Angestellter seine Arbeit aufnimmt, wenn es zu einer wesentlichen Änderung der Arbeitsbedingungen im Betrieb gekommen ist oder wenn neue Medizinprodukte bzw. -geräte angeschafft wurden. Auch nach Unfällen, bei hohem Fehleraufkommen oder im Falle von Unsicherheiten seitens des Praxispersonals sind Mitarbeiterunterweisungen umgehend zu wiederholen. Befinden sich jugendliche Mitarbeiter im Betrieb, erhöht sich die Häufigkeit der Unterweisungen zu Gesundheits- und Unfallgefahren auf einen halbjährlichen Rhythmus. Auch Unterweisungen zu Hygiene und Immunisierungsmöglichkeiten müssen bei Auszubildenden halbjährlich durchgeführt werden. Dabei bietet es sich grundsätzlich an, mehrere kleinere Unterweisungen über das Jahr zu verteilen anstatt einmal im Jahr das gesamte Programm abzuhandeln. Das Praxisteam kann die Informationen so viel besser aufnehmen und sich leichter an das Besprochene erinnern. Wenn Sie die Unterweisung praxisorientiert durchführen und die Mitarbeiter selbst ausprobieren dürfen, wird der Erfolg noch größer sein.

Muss man Unterweisungen schriftlich dokumentieren?

Dass Sie eine Mitarbeiterunterweisung durchgeführt haben, müssen Sie unbedingt schriftlich dokumentieren. Ihre Unterlagen sollten neben Zeitpunkt und Inhalt der Unterweisung auch den Namen des Unterweisenden und der Teilnehmer enthalten. Die Unterschrift des Unterweisenden ist Pflicht, die der Unterwiesenen sinnvoll. Die Aufbewahrungsfristen für Unterweisungen sind in den meisten Fällen nicht gesetzlich vorgeschrieben. Es wird aber empfohlen, diese mindestens bis zur nächsten Unterweisung mit dem gleichen Inhalt aufzubewahren. Bei der Röntgenunterweisung und der Gefahrstoffverordnung macht der Gesetzgeber klare Vorgaben. Hier beläuft sich die Dauer ab dem Zeitpunkt der Unterweisung auf fünf bzw. zwei Jahre.

Unterweisungen müssen immer schriftlich dokumentiert werden. Bewahren Sie Ihre Unterlagen mindestens bis zur nächsten Durchführung der jeweiligen Unterweisung durch, um nachweisen zu können, dass die Unterweisung auch tatsächlich stattgefunden hat.

Unterweisungen müssen immer schriftlich dokumentiert werden. Bewahren Sie Ihre Unterlagen mindestens bis zur nächsten Durchführung der jeweiligen Unterweisung durch, um nachweisen zu können, dass die Unterweisung auch tatsächlich stattgefunden hat.

Welche Unterweisungen sind Pflicht?

Die Arbeit in einer Arztpraxis hält einige Besonderheiten bereit, die auch in den durchzuführenden Pflichtunterweisungen Berücksichtigung finden. Mitarbeiterunterweisungen, die speziell auf die Anforderungen im Praxisalltag zugeschnitten sind, sind beispielsweise die Unterweisungen zum Umgang mit Röntgenstrahlen, Sterilisatoren und Hochfrequenzgeräten. Auch für den Gebrauch der Geräte nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung sowie die Möglichkeit der Hepatitis-Schutzimpfung für das Praxisteam ist eine spezielle Mitarbeiterunterweisung vorgesehen.

Betreiber von Arztpraxen sind dazu verpflichtet, Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Eine sicherheitstechnische Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit kann helfen, die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und so bestmöglich für das Wohlergehen des gesamten Praxisteams zu sorgen. Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH bietet diese Dienstleistung an. Unser Angebot umfasst neben der Arbeitsplatzbegehung durch einen erfahrenen Sachgutachter und die betriebliche Gefahrenanalyse auch die professionelle Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per Mail oder persönlich in unserer Niederlassung im nordrhein-westfälischen Remscheid, wenn wir Ihr Interesse wecken konnten. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen!