Infektionsschutz im Gesundheitswesen
Gesundheitsschutz

Infektionsschutz im Gesundheitswesen

Immer wieder gelangen Infektionen, die sich im medizinischen Bereich ereignet haben, zu großer medialer Aufmerksamkeit. Davon sind Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen fast genauso stark betroffen wie Krankenhäuser. Der Gesetzgeber reagierte darauf mit der Erlassung eines neuen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Dabei können schon einfache Hygienemaßnahmen helfen, um die Übertragung von Krankenhausinfektionen zu vermeiden. Wir haben für Sie zusammengefasst, was Betreiber von Gesundheitseinrichtungen beachten müssen, um das Risiko von Infektionskrankheiten zu minimieren.

Infektionskrankheiten können auf unterschiedlichem Wege übertragen werden. Dazu zählt auch der direkte Kontakt zu erkrankten Personen bzw. deren Körperflüssigkeiten. Eine penible Händehygiene ist da unerlässlich.

Infektionskrankheiten können auf unterschiedlichem Wege übertragen werden. Dazu zählt auch der direkte Kontakt zu erkrankten Personen bzw. deren Körperflüssigkeiten. Eine penible Händehygiene ist da unerlässlich.

Übertragung von Infektionskrankheiten

Will man der Übertragung von Infektionskrankheiten vorbeugen, ist es unerlässlich zu wissen, wie es überhaupt zu einer Infektion kommt. Grundsätzlich lassen sich drei verschiedene Übertragungswege unterscheiden. Bei der Kontaktinfektion werden Krankheitserreger entweder über den direkten Kontakt zu einer bereits erkrankten Person bzw. deren Körperflüssigkeiten übertragen oder indirekt über Berührung kontaminierter Gegenstände. Bei der zweiten Variante, der luftübertragenen Infektion, erkrankt der Betroffene in Folge von Anhusten oder Anniesen eines schon infizierten Menschen. Unter den Begriff der verletzungsbedingten Infektion fasst man alle Ansteckungen zusammen, die aus Stich- und Schnittverletzungen, Bissen und Kratzern von Mensch und Tier resultieren.

Im Jahr 2015 wurde mehr als 7.200 Mal der Verdacht auf eine berufsbedingte Infektionskrankheit ausgesprochen; meldepflichtig waren davon nur 890. Zwar liegen Infektionskrankheiten damit auf dem dritten Platz der häufigsten Berufskrankheiten. Mit einem Anteil von gerade einmal 7 Prozent treten diese aber deutlich seltener auf als Hauterkrankungen und Rückenbeschwerden.  Unter den Infektionskrankheiten kamen besonders oft Tuberkulose sowie Hepatitis B und C vor. Aber auch Nadelstichverletzungen traten immer wieder auf, vor allem im Bereich der Pflegeberufe.

Geltende Vorschriften und Regelungen

Verschiedene Verordnungen und Regelungen sollen sicherstellen, dass die Arbeitsschutzanforderungen für Gesundheitseinrichtungen ausreichend Beachtung finden. Hier greift zum einen die Biostoffverordnung, die sich insbesondere an Beschäftigte richtet, bei denen eine erhöhte Gefährdung besteht, mit infektiösen Biostoffen wie Bakterien und Viren in Berührung zu kommen. Handlungshilfen finden Betroffene in den Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Die entworfenen Schutzmaßnahmen betreffen unter anderem die Reinigung und Desinfektionen von Räumlichkeiten und Arbeitsgeräten, die Händehygiene der Beschäftigten, die Bereitstellung einer geeigneten Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und die Prävention von Nadelstichverletzungen.

Desweiteren ist auch das IfSG zu berücksichtigen, das genau regelt, welche Krankheiten meldepflichtig sind. Hier ist auch festgehalten, dass Betreiber von medizinischen Einrichtungen – so auch der Hausarzt – die Hygieneempfehlungen des Robert-Koch-Instituts einhalten müssen. Diese umfassen neben der Infektionsprävention auch das medizinische Hygienemanagement, die Bekämpfung und Kontrolle von Infektionskrankheiten und speziell die Erfassung und Bewertung nosokomialer Infektionen. Ferner sieht das IfSG vor, dass in jeder medizinischen Einrichtung ein Hygieneplan erstellt werden muss und das gesamte Praxisteam in regelmäßigen Abständen Fort- und Weiterbildungen zu Hygienethemen zu absolvieren hat. Wichtig ist auch die Ernennung eines sogenannten „Hygienebeauftragten“, der für die Umsetzung der erforderlichen Hygienemaßnahmen im Betrieb verantwortlich ist.

Auch Nadelstichverletzungen bergen ein erhöhtes Infektionsrisiko. Hier ist die Nutzung durchstichsicherer Entsorgungsvorrichtungen sinnvoll.

Auch Nadelstichverletzungen bergen ein erhöhtes Infektionsrisiko. Hier ist die Nutzung durchstichsicherer Entsorgungsvorrichtungen sinnvoll.

Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung

Um die bestehende Infektionsgefahr in einer medizinischen Einrichtung umfassend beurteilen zu können, ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung unerlässlich. Sollten sich die Gefährdungen nicht gänzlich beseitigen lassen, sind technische, organisatorische und personenbezogene Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Diese sollen die Gefahrenquellen auf ein zumutbares Minimum reduzieren. Technische Maßnahmen, die das Risiko von Kontaktinfektionen minimieren, umfassen beispielsweise die Trennung von Pausenbereichen und Räumlichkeiten, in denen eine erhöhte Infektionsgefahr besteht. Auch das Verlegen leicht zu reinigender Fußböden und Arbeitsflächen sorgt für einen höheren Infektionsschutz. Um verletzungsbedingten Infektionen entgegenzuwirken, ist die Bereitstellung durchstichsicherer Entsorgungsvorrichtungen sinnvoll.

Bei den organisatorischen Maßnahmen geht es darum, die Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass maximaler Infektionsschutz erreicht wird. Die Erstellung des Hygieneplans, wie ihn das IfSG fordert, ist eine dieser Maßnahmen. Aber auch die Erstellung eines Notfallplans, ein Impfangebot für die Mitarbeiter und die Verfügbarkeit von Hand- und Flächendesinfektionsmitteln sind hier zu nennen. Die personenbezogenen Maßnahmen beinhalten schließlich die Mitarbeiterunterweisung zu Themen wie Hygiene und Infektionsschutz, die Bereitstellung einer geeigneten PSA und die regelmäßige Desinfektion der Hände.

BAU MEDIZINTECHNIK GmbH: Ihr Partner im Infektionsschutz

Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH ist Ihr zuverlässiger Partner für medizintechnischen Arbeits- und Gesundheitsschutz. Wir unterstützen Sie gerne bei der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Gesundheitsbetriebs und freuen uns, Sie bei Ihren Fragen zum Thema Infektionsschutz beraten zu dürfen. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per Mail oder persönlich, damit wir Ihnen ein individuelles, unverbindliches Angebot machen können!