MTK für Blutdruckmessgeräte
Medizinische Geräte mit Messfunktion müssen gemäß §14 der Medizinproduktebetreiberverordnung (MPBetreibV) regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Das betrifft auch Blutdruckmessgeräte. So kann man sicherstellen, dass die geprüften Geräte noch richtig messen und die Messabweichungen innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen liegen. Nur fachkundige Personen sind dazu befugt, eine messtechnische Kontrolle durchzuführen. Mit dee BAU MEDIZINTECHNIK haben Sie dafür einen zuverlässigen Partner an Ihrer Seite. Lesen Sie hier, was Sie bei der MTK beachten müssen und wie diese abläuft.
Welche Medizinprodukte sind betroffen?
Eine messtechnische Kontrolle ist für alle Medizinprodukte vorgeschrieben, die in Anlage 2 der MPBetreibV aufgeführt sind. Dazu zählen neben Ton- und Sprachaudiometern, Augentonometern und elektrischen Fieberthermometern auch Messgeräte zur nichtinvasiven Blutdruckmessung. Messtechnische Kontrollen kommen nur im professionellen Bereich, nicht jedoch bei privater Anwendung zum Tragen. Bei Ersterem hat der Betreiber von Medizinprodukten dafür Sorge zu tragen, dass Blutdruckmessgeräte und Co. einer regelmäßigen MTK unterzogen werden. Als Betreiber gilt immer der tatsächliche Besitzer des Gerätes. In den meisten Fällen sind das Betreiber von Arztpraxen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Gesundheitseinrichtungen. Wenn es zu ungenauen Messwerten wegen Nichteinhaltung der Prüffristen gekommen ist, trägt also nicht der Anwender, der das Gerät gerade bedient, die Verantwortung, sondern ausschließlich der Betreiber.
Bei Blutdruckmessgeräten muss die messtechnische Kontrolle spätestens alle zwei Jahre wiederholt werden.
Welche Fristen gelten für die MTK?
In Anlage 2 der MPBetreibV sind auch die Fristen für die Durchführung der MTK aufgeführt. Bei Blutdruckmessgeräten beläuft diese sich auf einen 2-Jahres-Rhythmus. Hersteller von Medizinprodukten sind aber grundsätzlich auch dazu berechtigt, die in der MPBetreibV aufgeführten Fristen zu verlängern bzw. zu verkürzen. Entsprechende Informationen finden Sie in der Gebrauchsanweisung des jeweiligen Geräts. Entscheidend für die Festlegung der nächsten MTK ist immer das Jahr der Inbetriebnahme des Medizinprodukts bzw. der letzten daran durchgeführten MTK. Wurde ein Blutdruckmessgerät also beispielsweise im Juni 2017 in Betrieb genommen, beginnt die Frist mit Ablauf des 31. Dezember diesen Jahres. Spätestens zum 31.12.2019 müsste der Betreiber demnach die erste MTK veranlassen. Ferner ist zu beachten, dass die genannten Fristen als Höchstfristen zu verstehen sind. Lässt sich bei der Anwendung eine höhere Störanfälligkeit beobachten, ist die nächste messtechnische Kontrolle entsprechend früher zu veranlassen.
Wie läuft eine messtechnische Kontrolle bei Blutdruckmessgeräten ab?
Nur fachkundige Personen dürfen messtechnische Kontrollen an Ihren Medizinprodukten vornehmen. Unser Leistungsspektrum umfasst auch die Durchführung der MTK Ihrer Blutdruckmessgeräte. Zu diesem Zweck kommen wir gerne in Ihren Betrieb, wo wir alle Geräte, die in Anlage 2 der MPBetreibV aufgeführt sind, auf volle Funktionstüchtigkeit prüfen. Das umfasst zunächst die genaue Bestimmung der Messabweichung und die Überprüfung auf Einhaltung der Fehlergrenzen. Das ist gerade in Gesundheitsbetrieben unerlässlich, da fehlerhafte Messwerte direkten Einfluss auf Diagnose und Behandlung der Patienten haben und somit im schlimmsten Fall auch eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes nach sich ziehen können. Auch eine Sichtprüfung wird im Rahmen der MTK bei Ihrem Blutdruckmessgerät vorgenommen. Dabei prüfen wir Manschette, Manometer und Schlauch auf einen einwandfreien Zustand.
Nach Abschluss der MTK kennzeichnen wir alle geprüften Geräte gemäß den Anforderungen der MPBetreibV mit der entsprechenden Prüfplakette. Diese gibt nicht nur Aufschluss über den nächsten Prüftermin, sondern dient auch als Nachweis der ordnungsgemäßen Funktion beim Gesetzgeber. Auch die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der MTK im Medizinproduktebuch übernehmen wir gerne für Sie. In einem Abschlussgespräch klären wir Sie über etwaige sicherheitstechnische Mängel auf und besprechen das weitere Vorgehen mit Ihnen. Auch zu gesetzlichen Rahmenbedingungen, Prüffristenmanagement und anderen Fragen und Problemen beraten unsere Sachverständigen Sie direkt vor Ort.
Im Rahmen der MTK wird Ihr Blutdruckmessgerät auf etwaige Messabweichungen überprüft. Auch Sichtprüfung der einzelnen Geräteteile gehört zur Kontrolle.
MTK mit uns – Ihre Vorteile im Überblick
Lassen Sie die nächste messtechnische Kontrolle Ihrer Blutdruckmessgeräte und aller anderen betroffenen Medizinprodukte von uns durchführen. Bei dem Team der BAU MEDIZINTECHNIK profitieren Sie von der langjährigen Erfahrung unserer qualifizierten Fachkräfte, die präzise Diagnostik und höchste technische Qualität gewährleisten. Gerade bei kleinen Arztpraxen bietet es sich nicht an, extra einen Techniker für derlei Arbeiten zu beschäftigen. Geben Sie diese wichtige Aufgabe in die erfahrenen Hände eines externen Prüfservices, um Zeit, Geld und Nerven zu sparen. Mit der BAU MEDIZINTECHNIK erfüllen Sie Ihre Betreiberpflichten und gewinnen volle Rechtssicherheit hinsichtlich MPBetreibV. Unser Leistungsspektrum umfasst neben der Durchführung messtechnischer Kontrollen noch einige weitere Aspekte, die für Gesundheitsbetriebe relevant sein können. Haben Sie noch Fragen oder interessieren Sie sich für eine unserer Leistungen? Dann kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per Mail oder persönlich in unserer Niederlassung in Remscheid. Wir freuen uns auf Sie!