Die elektronische Patientenakte – Digitalisierung im Gesundheitswesen
Medizintechnik

Die elektronische Patientenakte kommt. Das hat der Bundesrat am 18. September entschieden. Demnach können Versicherte ihre Gesundheitsdaten ab 2021 digital an einem zentralen Ort speichern lassen. Welche Chancen und Risiken das birgt und wie die Einführung der elektronischen Patientenakte die Gesundheitseinrichtungen beeinflussen wird, haben wir für Sie zusammengefasst.

Was ist eine elektronische Patientenakte?

Arztberichte, Röntgenbilder, der Impfpass… bislang werden verschiedenste medizinische Daten eines Patienten an ganz unterschiedlichen Orten aufbewahrt. Das geht mit einigen Schwierigkeiten einher. So hat nicht jeder Arzt sofort Zugriff auf benötigte medizinische Informationen. Der Patient kann ebenfalls nicht immer Auskunft über fachspezifische Gesundheitsdaten geben. Das kann gerade in Notfällen, in denen jede Minute erzählt, fatale Konsequenzen haben. Die Idee einer elektronischen Patientenakte (ePA) ist es, medizinische Daten aller Art an einem zentralen Ort elektronisch zu sammeln.

Vorteile einer elektronischen Patientenakte

Mithilfe einer elektronischen Patientenakte, in der alle medizinischen Daten des jeweiligen Patienten gesammelt vorliegen, können überflüssige Wiederholungsuntersuchungen vermieden werden. Medizinisches Personal wird hierbei zeitlich und der Patient in manchen Fällen finanziell entlastet. Des Weiteren verläuft die Arbeit in Gesundheitseinrichtungen zügiger, da der direkte Austausch zwischen verschiedenen Einrichtungen nicht mehr zwingend erforderlich ist. In Notsituationen kann der Patient schneller versorgt werden. Außerdem sollen auch die Patienten selbst über eine App jederzeit Zugriff auf ihre Daten haben. Wer kein eigenes Smartphone besitzt, kann seine elektronische Patientenakte bei der Krankenkasse einsehen. Für gesetzlich Versicherte ist dieser Service komplett kostenlos.

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Eine elektronische Patientenakte entlastet medizinisches Personal und verhindert Doppeluntersuchungen.

Patientensouveränität

Die Einführung der elektronischen Patientenakte ist zum 01.Januar 2021 geplant. Für Patienten erfolgt die Nutzung der ePA auf freiwilliger Basis. So können diese selbst entscheiden, ob sie ihre Gesundheitsdaten digital in der elektronische Patientenakte speichern lassen wollen. Zu einem späteren Zeitpunkt soll es dann auch möglich sein, im Einzelfall zu entscheiden, welcher Arzt bzw. welche Ärztin auf welches Dokument zugreifen können soll – oder auch nicht. Schließlich muss der Zahnarzt nichts von den Befunden des Urologen wissen.

Da alle Patienten künftig ein Recht darauf haben sollen, dass ihre Daten in die elektronische Patientenakte eingetragen werden, sind Krankenhäuser, Arztpraxen und sonstige Gesundheitseinrichtungen dazu verpflichtet, sich dem neuen System anzuschließen. Ärzten, die sich gegen den ausdrücklichen Wunsch des Patienten weigern, mit elektronischen Patientenakten zu arbeiten, müssen mit Sanktionen und Lohnkürzungen rechnen. Ab 2022 wird der Einsatz der ePA verpflichtend.

Was beinhaltet die elektronische Patientenakte?

Zu Beginn der Einführung wird es sich um die einfachste Form der elektronischen Patientenakte handeln. Es sind bereits weitere Funktionen und Verbesserungen in der Planung. Für den Anfang ist eine Sammlung folgender Daten beabsichtigt:

  • Patienteninformationen
  • Befunde
  • Diagnosen
  • Pflege- und Therapiemaßnahmen
  • Digitale Impfpässe
  • Kinderuntersuchungshefte
  • Mutterpässe
  • Zahnbonushefte
  • Behandlungsberichte
  • Medikationspläne
  • Arztbriefe

Später soll es dann auch möglich sein, elektronische Rezepte direkt über die App auf sein Smartphone zu laden und bei der Apotheke einzulösen. Auch Überweisungen zu einem Facharzt sollen dann vollständig elektronisch übermittelt werden.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die elektronische Patientenakte ist nicht der einzige Schritt der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das Angebot und die Verwendung von Gesundheits-Apps ist in den letzten Jahren stark gestiegen. Es handelt sich hierbei, wie auch bei der ePa, um sogenannte E-Health Anwendungen. Die Digitalisierung soll dabei helfen, die allgemeine Gesundheitsversorgung zu verbessern. Ein Großteil deutscher Gesundheitseinrichtungen macht sich die Digitalisierung bereits täglich zu nutzen.

Experten kritisieren, dass in dieser Entwicklung Menschen ohne (aktuelles) Smartphone nicht ausreichend berücksichtigt würden. Davon könnten ausgerechnet die Menschen überproportional oft betroffen sein, die häufiger unter multiplen gesundheitlichen Beschwerden leiden, also Ältere. Wie Teilhabe dieser Personengruppen auch in Zukunft gewährleistet werden kann, ist noch nicht abschließend geklärt.

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Auch in medizinischen Betrieben wird heute vermehrt mit digitalen Technologien gearbeitet. Darunter demnächst die elektronische Patientenakte.

Elektronische Patientenakte und Datenschutz

Ein sensibles Thema im Bereich Digitalisierung ist nicht zuletzt auch der Datenschutz. Der Datenschutz im Gesundheitswesen ist besonders wichtig, schließlich handelt es sich hierbei um streng vertrauliche und teils sehr sensible Daten der Patienten. Diese unterliegen einem hohen Schutz und strengen Vorschriften. Das Patientendatenschutzgesetz (PDSG) soll dieser Problematik Rechnung tragen. Es zielt darauf ab, die digitale Kommunikation im Gesundheitswesen in Zukunft noch effizienter und auch sicherer zu gestalten. Die elektronische Patientenakte stellt das Herzstück des PDSG dar.

Dass Patienten jedoch nicht von Anfang an dazu in der Lage sein werden, im Einzelfall zu entscheiden, wer Einsicht in welche Daten hält, sehen Experten als Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung. Auch die Gefahr einer Ungleichbehandlung wird von Datenschützern als nicht vereinbar mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung gewertet.

Wie Patienten sich im Einzelfall gegen die digitale Verwertung ihrer Gesundheitsdaten wehren können, bleibt abzuwarten. Auch stellt sich die Frage, wie die Gesundheitsbetriebe mit dem Dilemma – datenschutzkonform oder entsprechend der Vorgaben aus dem Patientendatenschutzgesetz handeln – umgehen werden.

Beratung durch die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH

Die Eingliederung einer elektronischen Patientenakte in den Arbeitsalltag kann zunächst schwerfallen. Bei weiteren Fragen zum Thema oder zu unseren Leistungen beraten wir Sie gerne. Unser Team der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH steht Ihnen bei allen Fragen zum medizinischen Arbeitsschutz zur Seite. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch oder per E-Mail.

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