Digitalisierung im Gesundheitswesen
Medizintechnik

Die Digitalisierung schreitet weiter voran. Auch im Gesundheitswesen gewinnt sie zunehmend an Bedeutung. Ihr Einsatz ist für die erfolgreiche Weiterentwicklung unserer Gesundheitsversorgung unerlässlich. Verschiedene Gesetzestexte sollen digitalen Technologien im Gesundheitswesen nun den Weg ebnen. Ein Überblick

Chancen der Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen birgt große Chancen. Sie kann uns dabei helfen, den großen Herausforderungen, vor denen unsere Gesundheitssysteme stehen, zu begegnen. Das betrifft etwa neue Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten, die es ermöglichen, Krankheiten schneller zu erkennen und besser zu überwachen. Auch die Kommunikation zwischen den einzelnen Akteuren im Gesundheitswesen kann von digitalen Technologien nur profitieren. Die Betreuung im häuslichen Umfeld lässt sich gezielt verbessern und auch in strukturschwachen ländlichen Regionen ist ein besserer Zugang zu medizinischer Expertise realisierbar.

Gleichzeitig hilft uns die zunehmende Digitalisierung dabei, dem besonders in medizinischen Berufen weit verbreiteten Fachkräftemangel zu begegnen. Künstliche Intelligenz und robotergestützte Assistenzsysteme entlasten Ärzte und Pflegekräfte sowohl bei administrativen Tätigkeiten und der Dokumentation als auch in der Diagnostik.

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Immer mehr medizinische Betriebe setzen zur Verbesserung der Diagnostik- und Behandlungsmöglichkeiten auf digitale Technologien.

Stand in Deutschland

Die Digitalisierung hält im deutschen Gesundheitswesen allmählich Einzug. So haben einer Studie der Telekom zufolge inzwischen 56 Prozent der medizinischen Einrichtungen die Digitalisierung fest in ihre Unternehmensstrategie integriert. Besonders in den Bereichen IT-Informationssicherheit, Datenschutz und Beziehung zu Patienten hat man in den letzten Jahren deutliche Verbesserungen erzielt. Besonderes Potential sehen medizinische Betriebe im Einsatz von KI.

Viele Chancen, die digitale Technologien bieten, bleiben in Deutschland trotz alledem noch weitgehend ungenutzt. Das liegt einerseits daran, dass viele Einrichtungen vor den hohen Anforderungen, die der Schutz besonders sensibler Daten erfordert, zurückschrecken. Aber auch hohe Investitionskosten und Zeitmangel hindern die Betriebe daran, vermehrt auf digitale Technologien zu setzen. Das ist insbesondere in Arztpraxen und Pflegeeinrichtungen ein Problem.

TSVG: Die elektronische Patientenakte kommt

Um die Digitalisierung im Gesundheitswesen weiter voranzutreiben, hat das Bundesgesundheitsministerium verschiedene gesetzliche Maßnahmen beschlossen. So verpflichtet das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) die Krankenkassen dazu, den Versicherten ab dem 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen, auf die Patienten künftig auch via Smartphone oder Tablet Zugriff erhalten sollen. Auch Dokumente wie der Impfpass, der Mutterpass oder das Untersuchungsheft sollen dann in digitaler Form vorliegen. Derartige E-Health Anwendungen zielen darauf ab, die medizinische Versorgung durch den Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien gezielt zu verbessern.

E-Health Initiative: Big Data und mobile Anwendungen

Schon 2010 hat das Bundesministerium für Gesundheit die E-Health Iniative ins Leben gerufen. Ziel ist es, Umsetzungshürden für die Etablierung digitaler Anwendungen im Gesundheitswesen zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zum Abbau dieser Hürden zu entwickeln. Dabei sind die Themen Big Data und mobile Anwendungen in den letzten Jahren zunehmend ins Zentrum der Aufmerksamkeit gerückt. Durch die Digitalisierung im Gesundheitswesen wächst der Umfang der Daten deutlich. Ziel muss es sein, diese künftig so zu nutzen, dass das Risiko für Krankheiten früher als bisher erkannt werden kann.

Digitalisierung im Gesundheitswesen

Die Verfügbarkeit von Gesundheits-Apps ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen.

Digitale Gesundheitsanwendungen als Medizinprodukt

Auch die Verfügbarkeit von Gesundheits-Apps ist in den letzten Jahren sprunghaft angestiegen. Um derartigen digitalen Gesundheitsanwendungen eine schnellere Integration in die Regelversorgung zu ermöglichen und damit eine hochwertige, wirtschaftliche Gesundheitsversorgung zu schaffen, wurde das Digitale Versorgungsgesetz (DVG) verabschiedet, welches am 19. Dezember 2019 in Kraft trat.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) bieten vielfältige Möglichkeiten zur selbstbestimmten Diagnose und Therapie von Krankheiten durch den Patienten. Eine DiGa gilt als Medizinprodukt, wenn sie gemäß MDR bzw. im Rahmen der Übergangsvorschriften nach MDD der Risikoklasse I oder IIa zuzuordnen ist. Sie verfolgt einen diagnostischen oder therapeutischen Ansatz, der wesentlich durch die digitale Hauptfunktion erreicht wird. Neben Apps fallen auch Software-Anwendungen in diese Kategorie.

Um als „App auf Rezept“ für die Patienten zur Verfügung zu stehen, muss die DiGA ein Prüfverfahren beim BfArM durchlaufen haben und in einem noch zu schaffenden DiGA-Verzeichnis gelistet sein. Die Prüfung soll im „Fast-Track-Verfahren“ erfolgen und nur etwa drei Monate andauern. Für die Aufnahme in das DiGa-Verzeichnis müssen Anforderungen an die Sicherheit, Funktionstüchtigkeit und den Datenschutz erfüllt sein. Außerdem müssen medizinischer Nutzen und positive Vesorgungseffekte klar erkennbar sein.

Sicherheitstechnische Prüfung medizinischer Geräte

Medizinprodukte unterliegen den Anforderungen aus Medizinproduktegesetz (MPG) und Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese müssen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden.

Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH übernimmt das gerne für Sie. Im Rahmen einer sicherheitstechnischen Prüfung testen wir Ihre medizinischen Geräte auf Herz und Nieren und belegen Ihnen das mit einer Prüfplakette. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie sich für die Prüfung Ihrer Medizinprodukte interessieren. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches, garantiert kostenloses Angebot!