Prüfung medizinischer Geräte nach DGUV V3
Medizintechnik

Prüfung medizinischer Geräte nach DGUV V3

Medizinprodukte und medizinische Geräte nehmen in Diagnostik, Behandlung und Überwachung kranker und verletzter Menschen einen hohen Stellenwert ein. Diese müssen besonders hohe Sicherheitsstandards einhalten, da Patienten und Anwender in körperlichem Kontakt mit den Geräten stehen. Dabei darf man das Risiko elektrischen Stroms niemals unterschätzen, schließlich handelt es sich nicht selten um elektrische Geräte, die in der Praxis zum Einsatz kommen. Ferner können falsche Angaben und Funktionsfehler schwerwiegende gesundheitliche Folgen haben und beispielsweise eine vollkommen unangebrachte Behandlungsmethode nach sich ziehen. Daher sind medizinische Geräte der regelmäßigen Prüfung nach DGUV V3 zu unterziehen. Was das konkret für die Betreiber von Medizinprodukten bedeutet, lesen Sie im heutigen Blog-Beitrag.

Wir prüfen Ihre medizinischen Geräte.

Hierbei halten wir uns selbstverständlich an alle aktuellen Vorschriften, wie beispielsweise die DGUV V3.

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Was beinhaltet die DGUV V3?

Die DGUV V3 bezieht sich allgemein auf das Betreiben elektrischer Anlagen und Betriebsmittel und gibt vor, dass der Unternehmer dafür zu sorgen hat, dass diese sich stets in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. Aus diesem Grund müssen elektrische Geräte im Betrieb immer vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Instandsetzung, Wartung oder Inspektion auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Zusätzlich sollte in regelmäßigen Abständen eine Wiederholungsprüfung stattfinden, die je nach Geräteart, Einsatzhäufigkeit und Mängelhäufigkeit zeitlich variieren kann.  Auch alle aktiven Medizinprodukte, die mit Strom betrieben werden, unterliegen der DGUV V3. Das sind beispielsweise Untersuchungsleuchten und Laborgeräte wie Mikroskope. Aber auch alle anderen elektrischen Betriebsmittel, die in der Praxis zum Einsatz kommen, müssen regelmäßig kontrolliert werden. Kaffeemaschine und Wasserkocher sind von dieser Regelung genauso betroffen wie Steckdosenleisten und Lampen.

Bei der Prüfung elektrischer Medizinprodukte müssen ortsfeste von ortsveränderlichen Geräten unterschieden werden. Bei ortsfesten Betriebsmitteln gilt eine Prüffrist von vier Jahren. Bei ortsveränderlichen Geräten kann diese teils stark variieren.

Bei der Prüfung elektrischer Medizinprodukte müssen ortsfeste von ortsveränderlichen Geräten unterschieden werden. Bei ortsfesten Betriebsmitteln gilt eine Prüffrist von vier Jahren. Bei ortsveränderlichen Geräten kann diese teils stark variieren.

Welche Prüffristen gelten?

Für die Festlegung der jeweiligen Prüffristen muss zunächst eine Unterscheidung in ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel erfolgen. Ortsfeste Betriebsmittel sind jene, die langfristig an einem Standort installiert sind, zum Beispiel Waschmaschinen oder Kühlschränke. Hier ist eine Überprüfung nach vier Jahren Pflicht. Bei ortsveränderlichen Geräten ist keine bestimmte Zeitspanne für die Prüffrist festgelegt. So werden bei Bürogeräten wie Druckern und Kopierern zwei Jahre empfohlen, während bei Staubsaugern zu einer jährlichen Wiederholung der Prüfung geraten wird. Das sind aber nur grobe Richtwerte, von denen im Einzelfall abgewichen werden kann. Gemäß §3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) muss der Betreiber von Medizinprodukten die Prüffristen auf Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung festlegen. Anhand derer wird ermittelt, welche Gefährdungen im Betrieb vorliegen und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um diese auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Hier erfolgt auch eine Beurteilung der tatsächlich vorhandenen Bedingungen in einem Betrieb, die maßgeblich für das Prüfintervall ortsveränderlicher Geräte ist.

Wer darf die Prüfung elektrischer Medizinprodukte durchführen?

Im Schadenfall kommt der ordnungsgemäß durchgeführten Gefährdungsbeurteilung und der Einhaltung der Prüffristen aus rechtlicher Sicht eine große Bedeutung zu. Stellt sich heraus, dass die veranschlagten Fristen nicht eingehalten wurden, trägt der Betreiber der  Medizinprodukte die volle Haftung für alle Kosten, die sich aus dem Schaden ergeben. Wurde das Prüfintervall falsch gewählt, schützt Unwissenheit vor Strafe nicht. Umso wichtiger ist es, die Prüfung von Medizinprodukten nach DGUV V3  nur von speziell ausgebildeten Fachkräften durchführen zu lassen. Tatsächlich ist es sogar Pflicht, die Prüfung einer Elektrofachkraft zu übertragen, die diese Tätigkeit in den letzten Jahren nachweislich ausgeführt hat und ihre Qualifikation jederzeit nachweisen kann.  Nur dann besteht absolute Rechtssicherheit und nur so kann man sich sicher sein, alles für Gesundheit und Sicherheit von Patienten und Mitarbeitern getan zu haben.

Die DGUV V3 Prüfung darf nur von speziell geschulten Elektrofachkräften durchgeführt werden!

Die DGUV V3 Prüfung darf nur von speziell geschulten Elektrofachkräften durchgeführt werden!

DGUV V3 Prüfung vom Profi

Die Ausbildung einer betriebsinternen Kraft zur Durchführung der DGUV V3 Prüfung lohnt sich nur in den wenigsten Fällen. Vertrauen Sie stattdessen vielmehr auf die kompetente Unterstützung der erfahrenen Fachkräfte der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH. Wir kommen in Ihr Unternehmen, wann es Ihnen am besten passt und prüfen Ihre elektrischen Medizinprodukte im Rahmen mehrerer Prüfarten und elektrotechnischer Messungen auf Herz und Nieren. Sollten wir dabei Mängel feststellen, beraten wir Sie umfassend zum weiteren Vorgehen. Bei erfolgreich abgeschlossener Prüfung versehen wir alle Geräte mit einer neuen Prüfplakette, der Sie direkt den nächsten Prüftermin entnehmen können. Natürlich übernehmen wir auch gerne die umfassende Dokumentation der vorgenommenen Maßnahmen für Sie, damit Sie sich in Zukunft keinerlei Sorgen mehr um Ihre Rechtssicherheit machen müssen und die sichere Behandlung Ihrer Patienten garantieren können. Kontaktieren Sie uns jederzeit gerne, wenn Sie weitere Fragen zu unseren umfassenden Leistungen haben oder einen Prüftermin vereinbaren wollen!

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