Apotheken versorgen Patienten nicht nur mit Arzneimitteln, sondern auch mit Medizinprodukten und anderen Hilfsmitteln. Elektrische Milchpumpen, aktive Insulin-Pens, Inhalations- und Atemtherapiegeräte, Bettnässertherapiegeräte sowie halb- und vollautomatische Blutdruckmessgeräte – jährlich werden rund 1,6 Millionen erfassungspflichtige Medizinprodukte in den 19.000 Apotheken abgegeben. Das geht mit einer Reihe von Aufgaben und Pflichten für die Apotheken einher. Um diesen die Arbeit künftig zu erleichtern und die Patientensicherheit weiter zu erhöhen, hat der Deutsche Apothekerverband (DAV) die webbasierte Medizinprodukteverwaltung (MPV), ein Online-Portal mit hinterlegter Datenbank entwickelt. Wir stellen Ihnen die MPV vor und verraten, welchen Nutzen sie für Apotheken bereithält.
MPBetreibV: Aufgaben und Pflichten für Apotheken
In Apotheken werden tagtäglich Medizinprodukte abgegeben oder verliehen. In diesem Zusammenhang kommen auf die Apotheken verschiedene Aufgaben oder sogar Pflichten zu. Das ist insbesondere der Fall, wenn die Apotheken vertraglich Betreiberpflichten übernommen haben. Ein Großteil dieser Aufgaben und Pflichten ergibt sich aus der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). So schreibt diese z.B. regelmäßige Wartungen und Kontrollen vor, um einen einwandfreien Zustand der Geräte gewährleisten zu können. Als Betreiber der Medizinprodukte haben dafür die Apotheken selbst Sorge zu tragen, nicht etwa die Patienten, an die die Geräte entliehen wurden.
Die MPV (https://dav-mpv.de) unterstützt die Apotheken dabei, ihre Patienten künftig noch besser an anstehende mess- und sicherheitstechnische Kontrollen sowie sonstige Wartungstermine zu erinnern. Gerade bei Medizinprodukten stellen Wartung und Kontrolle ein wichtiges Kriterium für den Verbraucherschutz dar, denn wenn die Messfunktion eines Geräts nur eingeschränkt funktioniert, kann das im schlimmsten Fall verheerende Konsequenzen für die Gesundheit des Anwenders haben. Die MPV hilft den Apotheken dabei, den sachgerechten Einsatz der Geräte systematisch zu erfassen und zu kontrollieren.
MPV soll OVP ergänzen
Damit übernehmen die Apotheken die Aufgaben der jeweiligen Krankenkassen, die seit 2017 der MPBetreibV unterliegen. Bereits im Jahr 2019 hatte die DAV-Mitgliederversammlung ein solches MPV-Modul beauftragt. Dieses stellt eine sinnvolle Ergänzung zum bereits bestehenden Online-Vertragsportal (OVP) für Hilfsmittel in den Apotheken dar. Während nämlich das OVP die Lieferberechtigung für Hilfsmittel vorab prüft, zielt die MPV auf die nachträgliche Verfolgung von Medizinprodukten ab.
Ausblick
DAV-Vorsitzender Fritz Becker erklärte anlässlich des Starts der neuen Online-Datenbank, dass die Menschen von den Apotheken als Gesundheitsdienstleister mit niedrigschwelligem, überall verfügbarem Angebot eine Versorgung mit Hilfsmitteln und Medizinprodukten, zusätzlich zu ihrer Kernkompetenz für Arzneimittel, erwarteten. Die MPV ermögliche es den Apotheken ab sofort, ihre Patienten künftig noch besser an mess- und sicherheitstechnische Kontrolltermine oder sonstige Wartungsmaßnahmen zu erinnern.
Für jede Apotheke ist die MPV allerdings nicht geeignet. So ist die Übertragung der Betreiberpflichten auf Apotheken derzeit erst mit wenigen Krankenkassen vertraglich vereinbart. Bundesweit fallen darunter gerade einmal vier Krankenkassen: die Knappschaft, ikk classic, svlfg und BKK Linde. Die DAV betont jedoch, dass es mehr würden.
Zudem müssen die Apotheken die Produkte derzeit noch selbst per Hand in die Datenbank einpflegen. Auch hier gelobte die DAV allerdings Besserung: Sie verspricht weitere Ausbaustufen, in denen die Apothekensoftwarehäuser die MPV-Schnittstelle künftig so umsetzen können sollen, dass Apotheken die MPV dann direkt aus der Warenwirtschaft heraus aufrufen können.
Messtechnische und sicherheitstechnische Kontrolle vom Fachmann
Die MPBetreibV verpflichtet Betreiber von Medizinprodukten dazu, für die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführten Medizinprodukte regelmäßige messtechnische bzw. sicherheitstechnische Kontrollen durchführen zu lassen. Diese Regelung gilt auch für Apotheken. STK und MTK dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die
- aufgrund von Ausbildung, Kenntnis und Praxiserfahrungen zur Durchführung der Prüfung befähigt sind;
- in ihrer Kontrolltätigkeit weisungsfrei sind und
- über geeignete Mess- und Prüfeinrichtungen verfügen.
Überlassen Sie die messtechnische bzw. sicherheitstechnische Kontrolle Ihrer Medizinprodukte lieber dem Fachmann. Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH ist dafür genau der richtige Ansprechpartner. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich der sicherheitstechnischen Prüfungen von Medizinprodukten führen wir Ihre STK und MTK Prüfungen fachmännisch und zuverlässig durch. Gerne unterstützen wir Sie auch mit unseren weiteren Leistungen im Bereich der Medizintechnik. Kontaktieren Sie uns jetzt für nähere Informationen. Wir freuen uns, Ihnen helfen zu dürfen!