E-Check

Die häufigste Brandursache in Deutschland ging 2018 von Elektrizität aus. Dabei kam es aufgrund unsachgemäßen Anschlusses oder defekter Bauteile zu Kurzschlüssen, Funkenflug und Schwelbränden, die schließlich in einen Feuerbrand mündeten. Um dieses enorme Risiko zu vermeiden, müssen Unternehmer alle Elektrogeräte am Arbeitsplatz regelmäßig auf ihre Funktionsfähigkeit prüfen lassen. Dieser E-Check ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt für medizinische Betriebe genauso wie für Baustellen, Werkstätten und Büros.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtlichen Grundlagen für den E-Check sind in der DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (ehemals BGV A3) festgehalten. Hier heißt es, dass Unternehmer die elektrischen Betriebsmittel am Arbeitsplatz regelmäßig auf ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen müssen. Kommen die Verantwortlichen dieser Pflicht nicht nach, zahlt die Versicherung im Schadensfall unter Umständen nicht. Unternehmen, die den entstandenen Schaden selbst tragen müssen, werden vor eine große Herausforderung gestellt, die diese bis in den Ruin treiben kann. Ein E-Check trägt also nicht nur zur Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer bei, sondern ist auch aus wirtschaftlicher Sicht sinnvoll.

Was wird beim E-Check geprüft?

Grundsätzlich unterliegen alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Bestimmungen der DGUV V3. Das betrifft neben stationären und nicht stationären Anlagen insbesondere ortsfeste und ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel. Der Begriff der ortsfesten Elektrogeräte umfasst alle Anlagen, die für gewöhnlich einen festen Platz im Betrieb haben und nur selten bewegt werden, wie z.B. Kühlschrank und Waschmaschine. Unter ortsveränderlichen Betriebsmitteln versteht man im Gegensatz dazu Elektrogeräte, die sich problemlos von einem Ort an den anderen bringen lassen, also bspw. Kaffeemaschine, Drucker und Telefon.

Prüffristen

Betreiber medizinischer Einrichtungen sind gesetzlich dazu verpflichtet, ihre elektrischen Betriebsmittel vor der ersten Inbetriebnahme und bei Wiederinbetriebnahme nach Inspektionen, Wartungen und Reparaturen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. Zusätzlich sind wiederkehrende Prüfungen vorgeschrieben. Die Prüffristen variieren je nach Gerätetyp. Bei ortsfesten Betriebsmitteln ist die Überprüfung im Vier-Jahres-Rhythmus vorgesehen. Bei ortsveränderlichen Elektrogeräten liegt diese zwischen sechs Monaten und zwei Jahren. Die in der DGUV V3 enthaltenen Angaben dienen jedoch nur als Richtwert und können je nach Bedarf häufiger oder seltener erfolgen. Der Festlegung der individuellen Prüffristen sollte immer eine Gefährdungsbeurteilung zugrunde liegen. Ähnliches gilt auch für Medizintechnik. Die VDE-Prüfung nach VDE 0751-1 unterliegt zwar keinen festen Prüffristen. Eine jährliche Überprüfung ist aber empfehlenswert.

Prüfer

Den E-Check darf nur eine Elektrofachkraft durchführen, die über eine elektrotechnische Ausbildung verfügt. Sparen Sie sich Kosten und Mühen und greifen Sie für den E-Check in Ihrem Betrieb auf die Erfahrung eines externen Dienstleisters zurück. Unsere freundlichen und kompetenten Servicekräfte sind Ihnen gerne bei der Prüfung Ihrer ortsveränderlichen und ortsfesten Betriebsmittel behilflich. Natürlich übernehmen wir auch die VDE-Prüfung für Sie. Kontaktieren Sie uns einfach, damit wir Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Angebot machen können, das Ihren individuellen Anforderungen entspricht. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!