DGUV V3
Die Gefahr von Stromunfällen ist nicht zu unterschätzen. Jedes Jahr ereignen sich zahlreiche Stromunfälle, nicht wenige davon mit tödlichen Folgen. Auch am Arbeitsplatz werden die Beschäftigten tagtäglich mit den verschiedensten elektrischen Geräten konfrontiert. Um ein gefahrenloses Arbeiten zu gewährleisten, sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen zu lassen. Das ist in der DGUV Vorschrift 3 (DGUV V3) festgelegt.
Weshalb die DGUV V3 so wichtig ist
Die DGUV V3 hat die alte BGV A3 am 1. Mai 2014 abgelöst. Geändert hat sich seitdem aber tatsächlich nur der Name; die Inhalte beider Vorschriften sind exakt gleich. So hat auch die BGV A3 schon konkrete Angaben zu Prüfgegenständen, -inhalten und –fristen gemacht. Genau wie die BGV A3 verschafft die DGUV V3 Arbeitgebern nun Rechtssicherheit, wenn es im Betrieb trotz durchgeführter Prüfungen zum Schadensfall kommen sollte. Kann der Vorgesetzte die Einhaltung der Prüffristen nachweisen, entbindet ihn das von seinem Haftungsrisiko und sorgt dafür, dass die Versicherung ihre Zahlungsleistung nicht verweigert.
Welche Geräte müssen gemäß DGUV V3 geprüft werden?
Bei der Prüfung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen unterscheidet man grundsätzlich in zwei verschiedene Gerätetypen:
- Ortsfeste Elektrogeräte: Dabei handelt es sich um Geräte, die fest montiert sind und sich somit nicht ohne weiteres in ihrer Position verändern lassen. Dazu gehören z.B. Klimaanlagen, Durchlauferhitzer und Elektroherde.
- Ortsveränderliche Elektrogeräte: Damit sind alle elektrischen Betriebsmittel gemeint, die sich leicht an einen anderen Ort bringen lassen. Das ist bei Geräten der Fall, deren Gewicht 32 kg nicht überschreitet. Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind Bürogeräte wie Computer und Drucker und Haushaltsgeräte wie Staubsauger und Wasserkocher.
Was wird geprüft?
Die DGUV V3 Prüfung setzt sich aus drei Prüfteilen zusammen:
- Sichtprüfung: Bei der Sichtprüfung kontrolliert der Prüfer, ob am Gerät äußere Sicherheitsmängel festgestellt werden können.
- Messungen: Wenn ein Gerät die Sichtprüfung erfolgreich bestanden hat, folgt eine Reihe von Messungen. Dabei werden u.a. Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Berührungsstrom ermittelt. Erst wenn auch diese Werte der Norm entsprechen, geht es an die Funktionsprüfung.
- Funktionsprüfung: Dabei testet der Prüfer, ob das Gerät vollumfänglich funktioniert und ein sicherer Betrieb gewährleistet ist.
Nur wenn alle drei Prüfteile erfolgreich waren, stellt der Prüfer die Prüfplakette aus. Dieser ist zu entnehmen, wann der nächste Prüftermin ansteht.
Welche Prüffristen gelten?
Die wiederkehrenden Prüffristen bei elektrischen Geräten können unterschiedlich ausfallen. Generell gilt, dass ein Gerät immer vor der ersten Inbetriebnahme und vor der erneuten Inbetriebnahme nach Wartungen und Reparaturen zu prüfen ist. Zudem fallen regelmäßige Wiederholungsfristen an. Als Richtwert nennt die DGUV V3 für ortsveränderliche Geräte einen Zeitraum von zwei, bei ortsfesten Anlagen von vier Jahren. Diese können aber deutlich variieren, so dass manche elektrischen Werkzeuge sogar alle paar Monate auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen sind. Wichtige Informationen dazu finden Sie in der jeweiligen Betriebsanleitung. Wenn es in Ihrem Betrieb nur sehr selten zu Störungen kommt, also bei einer Fehlerquote von unter zwei Prozent, können Sie die Prüffristen auch verlängern. Grundlage dafür stellen aber immer die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung dar.
Besteht eine Dokumentationspflicht?
Die Ergebnisse der DGUV V3 Prüfung sind schriftlich zu dokumentieren und mindestens bis zum nächsten Prüftermin aufzubewahren. So stellen die Verantwortlichen im Schadensfall sicher, dass das Gerät vorschriftsgemäß geprüft wurde und Sie Ihren Unternehmerpflichten nachgekommen sind. Ein rechtssicheres Prüfprotokoll sollte Angaben zu Datum, Art, Umfang und Ergebnis der Prüfung beinhalten.
Sie benötigen Unterstützung bei der Prüfung der Elektrogeräte in Ihrem Betrieb? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Senden Sie uns gerne eine unverbindliche Anfrage, damit wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen können.