Ortsfeste elektrische Anlagen

Die wiederkehrende Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen ist aus Sicherheitsgründen gesetzlich vorgeschrieben. Alle Unternehmen, die mindestens einen Mitarbeiter beschäftigen und Elektrogeräte betreiben, sind dazu verpflichtet, elektrische Anlagen in bestimmten Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit zu prüfen. Das bietet die Möglichkeit, Fehler rechtzeitig zu erkennen, Ausfallzeiten zu minimieren und nicht nur die Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeiter zu schützen, sondern auch langfristig Kosten zu sparen. Erfahren Sie im Medical Glossar alles, was Sie zur Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen wissen müssen.

Gerne übernehmen wir die Prüfung Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen und Betriebsmittel!

Dabei haben wir entsprechende Prüfungszeiträume stets für Sie im Blick!

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Was sind ortsfeste elektrische Anlagen?

In DGUV Vorschrift 3 ist festgehalten, was genau man unter einer elektrischen Anlage versteht. Gemeint ist damit ein Zusammenschluss von verschiedenen Betriebsmitteln. Da die Regeln und Fristen von einzelnen elektrischen Betriebsmitteln und elektrischen Anlagen variieren können, ist eine genaue Differenzierung wichtig. Innerhalb der elektrischen Anlagen unterscheidet man nochmal in stationäre und nicht-stationäre bzw. ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen. Unter die ortsfesten elektrischen Anlagen fallen alle elektrischen Geräte, die fest mit ihrer Umgebung verbunden sind und sich nicht ohne Weiteres von einem Ort zum anderen bewegen lassen. Beispiele für ortsfeste Anlagen sind Kühlschränke, Waschmaschinen, Deckenleuchten, Klimaanlagen und Steckdosen.

Was wird geprüft?

Die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen kann je nach Anlagentyp variieren. Die DIN VDE 0105, die den Betrieb elektrischer Anlagen regelt, schreibt aber generell vor, dass jede Prüfung die folgenden Schritte beinhalten muss:

  1. Sichtprüfung: Liegt eine Beschädigung oder unsachgemäße Verwendung vor?
  2. Messungen: Messen von Schutzleiterwiderstand und Isolationswiderstand
  3. Funktionsprüfung: Ist eine vollumfängliche und gefahrenlose Nutzung der Anlage gewährleistet?

Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung wird die Anlage mit einer Prüfplakette versehen. Die Prüfergebnisse sind schriftlich zu dokumentieren und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.

Wie oft müssen Prüfungen wiederholt werden?

Ortsfeste elektrische Anlagen müssen vor der ersten Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach Reparaturen und Instandsetzungen geprüft werden. Außerdem sind regelmäßig wiederkehrende Prüfungen zu veranlassen. Die genauen Prüffristen muss der Arbeitgeber im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung ermitteln. Der Gesetzgeber gibt dafür grobe Anhaltspunkte vor, die als Orientierungshilfe dienen sollen. So gilt für ortsfeste elektrische Anlagen generell eine Prüffrist von vier Jahren, solange diese keinen außergewöhnlich hohen Belastungen ausgesetzt sind oder zu den „Anlagen besonderer Art“ zählen. In diese Gruppe fallen u.a. elektrische Anlagen in medizinisch genutzten Bereichen, elektrische Anlagen auf Fahrzeugen sowie elektrische Anlagen, die sich im Freien befinden. Für diese Anlagen müssen die wiederkehrenden Fristen jährlich wiederholt werden.

Wer ist für die Prüfung verantwortlich?

Die Verantwortung für die rechtzeitige Durchführung der Prüfungen liegt immer beim Unternehmer. Durchführen darf er die Prüfung aber nicht selbst. Damit ist eine Elektrofachkraft bzw. unter Aufsicht einer Elektrofachkraft eine elektrisch unterwiesene Person zu beauftragen.

Die medical Büro für Arbeit & Umwelt Service GmbH übernimmt die Prüfung Ihrer ortsfesten elektrischen Anlagen gerne für Sie. Kontaktieren Sie uns noch heute, damit wir Ihnen weitere Informationen zukommen lassen können. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!

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