BGV A3
Elektrische Geräte müssen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, um einen gefahrenlosen Umgang mit diesen zu gewährleisten. Andernfalls können fatale Unfälle passieren, die nicht nur großen materiellen Schaden anrichten, sondern schlimmstenfalls auch Menschenleben kosten. Dieser Grundsatz liegt der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) zugrunde. Seit dem 1. Mai 2014 hat die DGUV Vorschrift 3 die BGV A3 abgelöst. Wir erklären, was die BGV A3 beinhaltet und welche Unterschiede sich zur neuen DGUV V3 ergeben.
BGV A3 vs. DGUV V3
Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer im Schadensfall nachweisen kann, die BGV A3 Prüfung in seinem Betrieb fristgerecht durchgeführt zu haben, entlastet sich selbst von seiner Haftungspflicht. Wenn man die Prüffristen versäumt hat, zahlen die Versicherungen meist nicht. Zudem muss der Vorgesetzte mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Obwohl die DGUV V3 die BGV A3 schon vor einigen Jahren abgelöst hat, sprechen noch immer viele von einer BGV A3 Prüfung. Das ist nicht weiter schlimm, geändert hat sich seitdem nämlich tatsächlich nur der Name. Dies resultierte aus dem Zusammenschluss von öffentlichen Unfallversicherungsträgern und den Spitzenverbänden der Berufsgenossenschaften zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV. Im Zuge dessen hat man auch die entsprechenden Regelwerke vereinheitlicht.
Begriffsbestimmungen
Bei der BGV A3 Prüfung unterscheidet man in ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel. Unter ortsfeste Betriebsmittel fallen alle elektronischen Geräte, die fest angebracht und so groß und schwer sind, dass sie sich nicht ohne weiteres von einem Ort zum anderen bewegen lassen. Dazu zählen u.a. Waschmaschinen und Kühlschränke. Im Gegensatz dazu sind ortsveränderliche Geräte deutlich kompakter und auch dann problemlos zu bewegen, wenn sie gerade am Versorgungsstromkreis angebracht sind. Das ist z.B. bei Kaffeemaschinen, Computer und sogar Verlängerungskabel. Die BGV A3 Prüfung ist in Gesundheitsbetrieben also nicht nur an medizinischen Geräten durchzuführen. Auch Haushaltsgeräte, die der privaten Nutzung dienen, sind davon betroffen.
Prüfinhalte
Die BGV A3 Prüfung erfolgt nach einem festen Schema. Dieses setzt sich zusammen aus Sichtprüfung, Messungen und Funktionsprüfung. Bei der Sichtprüfung ermittelt der Prüfer, ob das jeweilige Gerät äußere Sicherheitsmängel aufweist. Dabei legt er besonderes Augenmerk auf Isolierungen und Anschlussleitungen. Im Anschluss erfolgt eine Reihe von Messungen. Dabei werden folgende Werte geprüft:
- Schutzleiterwiderstand
- Isolationswiderstand
- Berührungsstrom
- Differenz- bzw. Schutzleiterstrom
Befinden sich alle Werte innerhalb der Norm, geht es an die Funktionsprüfung. Dabei wird geprüft, ob das Gerät vollumfänglich einwandfrei funktioniert. Ist auch dieser Test bestanden, stellt der Prüfer eine Prüfplakette aus und dokumentiert die Ergebnisse in einem Prüfbericht.
Prüffristen
Elektrische Betriebsmittel sind immer vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Wartung oder Instandsetzung zu prüfen. Die Fristen für die Wiederholungsprüfung sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die BGV A3 gibt dazu grobe Richtlinien als Orientierung an. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln belaufen sich diese auf alle ein bis zwei Jahre, bei ortsfesten Anlagen auf maximal vier Jahre. Bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent kann man die Prüffristen entsprechend verlängern.
Prüfer
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von einer hierzu ausgebildeten Elektrofachkraft geprüft werden. Wir vom medical Büro für Arbeit & Umwelt stellen Ihnen dazu gerne einen unserer kompetenten und erfahrenen Mitarbeiter an die Seite. Erfahren Sie mehr zur Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Elektrogeräte oder nehmen Sie direkt Kontakt zu uns auf. Wir freuen uns auf Sie!