Arbeitsschutz

Medizinische Betriebe sind genau wie alle anderen Branchen dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter bestmöglich vor Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu schützen. Der Arbeitsschutz umfasst somit alle Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Beschäftigten vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Arbeitsunfällen zu bewahren.

Rechtliche Grundlagen

Um das zu gewährleisten, finden verschiedene Gesetzestexte Anwendung, allen voran das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Es enthält Maßnahmen, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Beschäftigten dienen. Dabei sieht es den Arbeitgeber als Verantwortlichen und geht auf dessen Pflichten im Arbeitsschutz ein. Dazu zählen beispielsweise die Ergreifung von Notfallmaßnahmen, die Aufklärung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sowie die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Auch auf Rechte und Pflichten der Beschäftigten wird eingegangen. Ergänzt wird das Arbeitsschutzgesetz durch verschiedene Arbeitsschutzverordnungen, z.B. zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, zur Lastenhandhabung oder für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen.

Kein Arbeitsschutz ohne Gefährdungsbeurteilung

Ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsschutzes ist die Gefährdungsbeurteilung, denn mit ihrer Hilfe werden potenzielle Gefahrenquellen erst erkannt, um im Anschluss entsprechende Schutzmaßnahmen daraus ableiten zu können. Bei der Gefährdungsbeurteilung unterscheidet man in verschiedene Arbeits- und Tätigkeitsbereiche sowie Personengruppen, um die damit verbundenen Risiken jeweils beurteilen zu können. So ist eine schwangere Frau grundsätzlich mehr gefährdet als ein 30-jähriger kerngesunder medizinischer Fachangestellter. Kein Wunder also, dass spezifische Gefährdungen für werdende und stillende Mütter seit Anfang 2019 in der Gefährdungsbeurteilung Mutterschutz zu ermitteln sind. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung kann man sich an den Vorgaben der einzelnen Arbeitsschutzverordnungen orientieren. Oft ist jedoch eine individuelle Beurteilung der vorliegenden Situation unumgänglich. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen schriftlich dokumentiert und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Hier sind ggf. Anpassungen notwendig.

Die Mitarbeiterunterweisung

Zum Erhalt von Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter ist es darüber hinaus unerlässlich, diese in regelmäßigen Abständen zu unterweisen. Das betrifft verschiedene Arbeitsbereiche und –situationen, z.B. die Persönliche Schutzausrüstung (PSA), die Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz sowie Hautschutz und Händehygiene. Auf diese Weise sollen die Beschäftigten die Kenntnisse erlangen, die sie benötigen, um Gefährdungen rechtzeitig zu erkennen und angemessen darauf reagieren zu können.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Gerade in kleinen Betrieben fehlt es den Vorgesetzten oft an Zeit oder dem nötigen Fachwissen, um den Arbeitsschutz selbst in die Hand zu nehmen. In solchen Fällen kann eine Fachkraft für Arbeitssicherheit eine große Hilfe sein. In Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern ist die Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit ohnehin Pflicht. Das ist im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) geregelt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Unternehmen in Sachen Arbeitsschutzorganisation und ist Ihnen dabei behilflich, die Arbeitsbedingungen mitsamt etwaigen Gefährdungen angemessen zu beurteilen. Dabei steht sie Ihnen auch bei der Erstellung und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung sowie der Unterweisung von Mitarbeitern tatkräftig zur Seite. Sie benötigen Hilfe von einer Fachkraft für Arbeitssicherheit? Die medical Büro für Arbeit & Umwelt Service GmbH bietet Ihnen diese Leistung an. Erfahren Sie mehr zum Thema oder senden Sie uns einfach direkt eine unverbindliche Anfrage über unser Kontaktformular.