Gesundheitsschutz in rauchfreien Gebäuden
Gesundheitsschutz

Gesundheitsschutz in rauchfreien Gebäuden

Bereits am 1. September 2007 ist das Bundesgesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens in Kraft getreten, das ein grundsätzliches Rauchverbot in allen Einrichtungen des Bundes sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln vorsieht. Auch am Arbeitsplatz sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, ihren Angestellten einen Nichtraucherschutz zu gewährleisten und diese so vor den durch Tabakrauch resultierenden Gesundheitsgefahren zu bewahren. Die Bewahrung Ihrer Angestellten vor Passivrauch, Aufklärungsmaßnahmen über die Folgen von Rauchen sowie die aktive Unterstützung Angestellter und Patienten, die mit dem Rauchen aufhören möchten, sind insbesondere in Gesundheitsbetrieben ein äußerst wichtiger Aspekt des Arbeits– und Gesundheitsschutzes

Gemeinsam das Rauchen reduzieren!

Im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen wir Ihren Gesundheitsbetrieb bei der Umsetzung rauchfreier Vorschriften!

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Rauchen: Ein hohes Gesundheitsrisiko

Trotz dieser umfassenden Maßnahmen gilt Rauchen nach wie vor als häufigste vermeidbare Todesursache in den Industrienationen und alleine in Deutschland muss rund ein Viertel der Bevölkerung als Raucher betitelt werden. Jährlich sterben etwa 140.000 Personen in der Bundesrepublik an den Folgen von Tabakkonsum. Rauchen gilt als Hauptrisikofaktor für die Entstehung von Lungenkrebs. So resultieren 80% aller Todesfälle, die auf diese Krebsform zurückzuführen sind, aus einem erhöhten Tabakkonsum. Dabei muss beachtet werden, dass längt nicht nur aktives Rauchen als Risikofaktor einzustufen ist, sondern auch das Passivrauchen, dem Nichtraucher nach wie vor häufig ausgesetzt sind, als ernstzunehmendes Gesundheitsrisiko wahrgenommen werden muss. Es muss davon ausgegangen werden, dass jährlich rund 3.300 Deutsche an den Folgen des Passivrauchens sterben.

Rauchfreie Gebäude

Setzen Sie ein eindeutiges Zeichen in Ihrem Gesundheitsbetrieb: Rauchen ist hier verboten!

Verantwortung von Krankenhäusern

Bei der Reduzierung des Tabakkonsums spielen Gesundheitseinrichtungen, insbesondere Krankenhäuser, eine zentrale Rolle, da diese mit rund 1,2 Millionen Beschäftigten und 17,3 Millionen Patienten jährlich einen großen Personenkreis erreichen. Hinzu kommen schließlich auch noch Angehörige, Freunde und Bekannte, die den Erkrankten regelmäßige Besuche abstatten. Einrichtungen im Gesundheitswesen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, die Reduzierung des Tabakkonsums voranzutreiben.

Dabei müssen diese nicht nur eine rauchfreie Umgebung gewährleisten, sondern auch RaucherInnen aktiv bei einer Entwöhnung unterstützen. Dies gilt nicht nur für Patienten, sondern auch für das Krankenhauspersonal. Aktuelle Umfragewerte belegen, dass die Nachfrage durchaus gegeben ist. So hegt etwa die Hälfte aller Raucher den Wunsch, mit dem Rauchen aufzuhören. Über 60% erwarten dabei eine umfassende Beratung seitens medizinischer Einrichtungen.

Mögliche Gegenmaßnahmen zum Rauchen

Die Maßnahmen, die Krankenhäuser und Co, ergreifen können, sind vielfältig. Zunächst sollten Sie dafür sorgen, dass die gesamte Einrichtung samt angrenzendem Areal rauchfrei wird. Stellen Sie Beschilderungen auf, die ausdrücklich auf die rauchfreien Zonen hinweisen und beseitigen sie jegliche Anreize, die zum Rauchen verleiten können. Die Bildung einer Rauchfrei-Arbeitsgruppe hat sich als Unterstützung zur Entwöhnung bei Patienten als wirksames Mittel erwiesen. Bieten Sie zu diesem Zweck auch spezielle Schulungen und Trainings an, die Mitarbeiter im Umgang mit Patienten, die mit dem Rauchen aufhören wollen, sensibilisieren. Sorgen Sie dafür, dass Betroffene auch nach ihrem stationären Aufenthalt Unterstützung bei der Entwöhnung erhalten und beteiligen Sie sich an Aktionen zur Förderung des Nichtrauchens, die in Ihrer Region angeboten werden. So können Sie mit Ihrer Arbeit einen wesentlichen Teil im Kampf gegen den Tabakkonsum beitragen – und einmal mehr Leben retten.

Indem Sie Patienten und Arbeitnehmer aktiv dabei unterstützen, mit dem Rauchen aufzuhören, leisten Sie einen großen Anteil an gesundheitsschützenden Maßnahmen am Arbeitsplatz. Sollten Sie unsicher über die Umsetzung sein, unterstützen wir Sie gerne im Rahmen unserer sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Gesundheitsbetriebs. Gemeinsam besprechen wir eventuell auftretende Gefahrenquellen, erstellen eine Gefährdungsbeurteilung und finden Maßnahmen zur Reduktion eventueller Risikofaktoren.

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