Gesundheitsschutz

Alle Maßnahmen, die dazu dienen, die Gesundheit der Beschäftigten in einem Unternehmen zu schützen, fasst man unter dem Begriff des betrieblichen Gesundheitsschutzes zusammen. Im betrieblichen Gesundheitsschutz spielt die Prävention von arbeitsbedingten Erkrankungen, Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen eine wichtige Rolle.

Betrieblicher Gesundheitsschutz ist Pflicht

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) zählt den betrieblichen Gesundheitsschutz zu den Unternehmerpflichten. Folglich sind Führungskräfte dazu verpflichtet, ihre Mitarbeiter im Rahmen eines integrierten betrieblichen Arbeitsschutzmanagements vor Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu schützen. Unterstützung erhalten Arbeitgeber dabei von der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt, deren Zuständigkeiten das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt. Der betriebliche Gesundheitsschutz bringt nicht nur für die Beschäftigten zahlreiche Vorteile mit sich. Auch die Vorgesetzten profitieren davon, wenn ihre Mitarbeiter gesünder und zufriedener ihrer Tätigkeit nachgehen und somit motivierter und leistungsfähiger sind.

Gelungene Verhältnisprävention dank Gefährdungsbeurteilung

Die gesundheitsgerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen und –abläufen sollte immer auf einer Gefährdungsbeurteilung basieren. Im Rahmen dieser werden die vorliegenden Arbeitsbedingungen beurteilt. Dazu ermittelt man alle potenziellen physischen und psychischen Belastungen und versucht im Folgenden, geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dabei sind technische und organisatorische Maßnahmen immer den personenbezogenen vorzuziehen. Können Arbeitnehmer nicht anderweitig vor den gesundheitsschädlichen Einflüssen chemischer Stoffe oder anderer Arbeitsmittel geschützt werden, ist das Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) erforderlich. Das können bspw. Schutzbrille und –handschuhe sein.

Maßnahmen der Verhaltensprävention

Die gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsbedingungen ist im betrieblichen Gesundheitsschutz immer individuellen Schutzmaßnahmen vorzuziehen. Dennoch sollten auch diese genügend Beachtung finden, schließlich tragen auch sie zu einer gesundheitsgerechten Gestaltung des Arbeitsplatzes bei. So sind die Beschäftigten über Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz und ein gesundheitsgerechtes Verhalten aufzuklären. Spezielle Angebote wie Betriebssport, Kurse zur Stress-Bewältigung oder Aktionen für gesundes Essen in der Kantine beeinflussen Gesundheit und allgemeines Wohlbefinden der Arbeitnehmer positiv  und führen zu einer insgesamt höheren Arbeitszufriedenheit.

Arbeitsmedizinische Vorsorge

Innerhalb des betrieblichen Arbeitsschutzes kommt der arbeitsmedizinischen Vorsorge besondere Bedeutung zu. Auch sie verfolgt das Ziel, berufsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen möglichst frühzeitig zu erkennen und einer Verschlechterung des Gesundheitszustandes durch entsprechende Behandlung aktiv entgegenzuwirken. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in einigen Tätigkeitsfeldern verpflichtend, bei anderen Tätigkeiten genügt es, den Beschäftigten die arbeitsmedizinischen Vorsorge anzubieten.