Arbeitsschutzkontrollgesetz: Mindestbesichtigungsquote ab 2026
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Das Arbeitsschutzkontrollgesetz dient der Verbesserung der Rechtsdurchsetzung im Arbeitsschutz.  Ab 2026 legt das Gesetz unter anderem eine Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent für Aufsichtsbehörden fest. So sollen die allgemeinen Arbeitsbedingungen und der Arbeitsschutz langfristig verbessert werden. In diesem Beitrag klären wir Sie über die wichtigsten Neuerungen durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz auf. Erfahren Sie außerdem, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung zukünftig auf Gesundheitsbetriebe haben wird und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

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Inhaltsverzeichnis

Was ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz?

2021 ist im Zuge der Corona-Pandemie das „Gesetz zur Verbesserung des Vollzugs im Arbeitsschutz“ – kurz Arbeitsschutzkontrollgesetz, ArbSchKG oder ArbschKongG – in Kraft getreten. Das Gesetz gilt als Antwort auf die landesweit rückläufigen Besichtigungsquoten durch Arbeitsschutzbehörden und die öffentliche Kritik an den Arbeitsbedingungen – insbesondere in der Fleischindustrie, die 2020 aufgrund mangelndes Infektionsschutzes während der Pandemie stark kritisiert wurde. Allerdings betreffen die Neuerungen nicht nur diesen Industriezweig. Mit dem neuen Gesetz wurden Änderungen am Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), am Sozialgesetzbuch VII und an der Arbeitsstättenverordnung vorgenommen, die alle Betriebe betreffen.

Das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz ist vor dem Hintergrund entstanden, nachhaltig sichere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Es kann als Erweiterung des ArbSchG angesehen werden, denn es soll die darin bereits verankerten Richtlinien zur Verbesserung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit konkretisieren und stärken.

ArbSchKG: Die wichtigsten Neuerungen im Überblick

Mit dem neuen Arbeitsschutzgesetz sind neben der Mindestbesichtigungsquote weitere Neuerungen einhergegangen, die für Betriebe relevant sein können. Hier sind die wichtigsten Themen im Überblick:

  • Verpflichtung zum Datenaustausch: Seit 2023 ist der gegenseitige elektronische Datenaustausch zwischen Arbeitsschutzbehörden und den zuständigen Unfallversicherungsträgern verpflichtend. Das bedeutet, dass Besichtigungsdaten aus Betrieben mit dem Ziel geteilt werden, die Transparenz zwischen Aufsichtsbehörden und Unfallversicherung zu erhöhen. Konkret gilt es, Daten für die Besichtigung des laufenden Jahres zu übermitteln – hierzu zählen unter anderem das Datum der Besichtigung, allgemeine Daten zum Betrieb und die Bewertung der Arbeitsschutzorganisation.
  • Befugnisse des Aufsichtspersonals: Die für die Überwachung beauftragten Personen sind grundsätzlich dazu befugt, Geschäfts- und Betriebsräume während des gewöhnlichen Betriebs zu betreten und zu besichtigen. Während der Betriebsbesichtigung dürfen sie Arbeitsverfahren und -abläufe untersuchen, Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung prüfen, Messungen vornehmen sowie mögliche Gesundheitsgefahren feststellen. Zudem dürfen sie Einsicht in die geschäftlichen Unterlagen nehmen, wenn dies im Rahmen der Besichtigung notwendig ist.
  • Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials: Zusätzlich zur Mindestbesichtigungsquote führt das Arbeitsschutzkontrollgesetz die Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials zur proaktiven Überwachung ein. Risikoreiche Betriebe – wie beispielsweise medizinische Einrichtungen – werden zukünftig also stärker überwacht als risikoärmere Branchen.
Arzt mit Mund-Schutz-Masje schüttelt die Hand eines Mannes in Anzug.

Mehr Sicherheit durch Einführung der Mindestbesichtigungsquote

Die rückläufigen Besichtigungsquoten waren ein ausschlaggebender Faktor für die Einführung des Arbeitsschutzkontrollgesetzes. Bisher war die Besichtigungsfrequenz den zuständigen Behörden überlassen, allerdings haben fehlende Personalressourcen zu dem Umstand geführt, dass immer weniger Betriebsbesichtigungen stattfanden. Um dem entgegenzuwirken, gilt für Aufsichtsbehörden ab 2026 eine landesweite Mindestbesichtigungsquote von fünf Prozent. Das heißt: Pro Kalenderjahr müssen zukünftig mindestens fünf Prozent der Betriebe in einem Land durch die zuständige Behörde aufgesucht und geprüft werden. So soll die abnehmende Kontrolldichte gestoppt und eine schrittweise Steigerung der Betriebsbesichtigungen erreicht werden.

Diese zusätzliche proaktive Überwachung soll den Arbeitsschutz langfristig steigern und die Umsetzung der Vision Zero fördern. Das Ziel ist es, sämtliche schwere und tödliche Arbeitsunfälle vorzubeugen. Da die neue Mindestbesichtigungsquote mit der Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials einhergeht, ist davon auszugehen, dass Aufsichtsbehörden insbesondere mehr Betriebsbesichtigungen in risikoreichen Branchen durchführen werden, um die Quote zu erfüllen.

Obwohl das Gesetz bereits im Jahr 2021 beschlossen wurde, gilt die Mindestquote erst ab 2026. Bis dahin waren die Aufsichtsbehörden dazu angehalten, ihre Besichtigungsfrequenz bis 2026 schrittweise zu erhöhen. Bereits 2027 ist die nächste Entscheidung zur weiteren Erhöhung der Mindestbesichtigungsquote vorgesehen. Demnach könnte die Frequenz von Überprüfungen auch nach Einführung der Quote weiterhin ansteigen. Im besten Fall sollten sich Betriebe bereits jetzt auf häufigere Kontrollen einstellen.

Frau in Kittel steht im Labor

Arbeitssicherheit mit BAU MEDIZINTECHNIK

Besonders für medizinische Einrichtungen wie Arztpraxen, Apotheken oder Krankenhäuser geht die Einführung der Mindestbesichtigungsquote mit einer steigenden Besichtigungsfrequenz einher. Da sie durch die im Arbeitsschutzkontrollgesetz vorgesehene Berücksichtigung des Gefährdungspotenzials vermutlich vermehrt für Besichtigungen ausgewählt werden, sollten sich diese Betriebe proaktiv auf Kontrollen vorbereiten.

Eine sicherheitstechnische Betreuung ist nicht nur im Arbeitssicherheitsgesetz gesetzlich festgelegt, sondern auch als Vorbereitung auf Kontrollen durch die zuständigen Aufsichtsbehörden für alle medizinischen Unternehmen von Vorteil. Dadurch lassen sich Arbeitsunfälle vorbeugen sowie Gesundheitsgefahren und Verletzungsrisiken minimieren. Auch krankheitsbedingte Ausfallzeiten der Mitarbeitenden lassen sich reduzieren.

Mit einer ausgebildeten Fachkraft an Ihrer Seite sorgen Sie für mehr Sicherheit am Arbeitsplatz und verfügen über einen kompetenten Ansprechpartner zu allen Fragen rund um das Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Die sicherheitstechnische Betreuung für Gesundheitsbetriebe von BAU MEDIZINTECHNIK wird von erfahrenen Fachkräften für Arbeitssicherheit durchgeführt. Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung unterstützen sie Betriebe bei allen Belangen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, führen Unterweisungen durch und stehen als kompetente und zuverlässige Berater bei sämtlichen arbeitsschutzrechtlichen Belangen zur Verfügung.

Relevanz von Geräteprüfungen

Um den Arbeits- und Gesundheitsschutz in medizinischen Einrichtungen zu gewährleisten, ist die regelmäßige Durchführung von Kontrollen medizinischer und nicht-medizinischer Geräte erforderlich. Das umfasst unter anderem die sicherheitstechnische Prüfung von Medizingeräten, messtechnische Kontrollen und die Prüfung ortsveränderlicher elektronischer Betriebsmittel. Bei all diesen Prüfungen sind Ihnen die Experten von BAU MEDIZINTECHNIK ebenfalls gerne behilflich. Kontaktieren Sie uns, wenn Sie sich für Geräteprüfungen in Ihrem Gesundheitsbetrieb oder weitere unserer umfangreichen Services interessieren.