VDE-Prüfung von Medizintechnik nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1)
Medizintechnik

VDE-Prüfung von Medizintechnik nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1)

Ob Untersuchungsliegen, Mikroskope oder Ultraschall – in einer Arztpraxis kommen Personal und Patienten tagtäglich mit den verschiedensten elektrischen Geräten in Berührung. Verschleiß und fehlerhafte Bedienung können im schlimmsten Fall Stromunfälle und Brände nach sich ziehen. Aber selbst kleine Mängel sollten genügend Beachtung finden, schließlich will man dem Patienten beste Behandlungsergebnisse bei höchsten Sicherheitsstandards bieten. Um das zu gewährleisten, ist die regelmäßige Prüfung von Medizintechnik nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1) für Betreiber von Gesundheitsbetrieben verpflichtend. Aber auch sämtliche andere elektronische Geräte, die in der Praxis Verwendung finden, unterliegen einer regelmäßigen Prüfpflicht. Was Betreiber von Arztpraxen dazu wissen müssen, lesen Sie hier.

Ultraschall, Röntgengeräte, Patientenliegen,… in Arztpraxen kommen verschiedenste elektrische Geräte zum Einsatz. Eine regelmäßige Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit ist da unerlässlich.

Ultraschall, Röntgengeräte, Patientenliegen,… in Arztpraxen kommen verschiedenste elektrische Geräte zum Einsatz. Eine regelmäßige Überprüfung auf Funktionstüchtigkeit ist da unerlässlich.

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Gerne übernehmen wir die Prüfung für Sie und gehen dabei selbstverständlich nach den aktuellen Richtlinien vor.

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Welche VDE-Prüfung ist für Betreiber von Arztpraxen relevant?

Verschiedene gesetzliche Normen sorgen dafür, dass das Gefahrenpotential am Arbeitsplatz für alle Beteiligten auf ein absolutes Minimum beschränkt wird. Arztpraxen kommen dieser Verpflichtung nach, indem sie mit Hinblick auf die verwendeten elektronischen Geräte insbesondere zwei VDE-Prüfungen Beachtung schenken:

  • Prüfung von Betriebsmitteln nach DGUV V3
    In der Arztpraxis kommen neben verschiedenen medizinischen Geräten auch herkömmliche Betriebsmittel wie Waschmaschinen, Staubsauger und Kopierer zum Einsatz. Gemäß DGUV V3 sind Betreiber elektrischer Geräte dazu verpflichtet, diese in regelmäßigen Abständen auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüfen zu lassen. Von dieser Regelung sind Inhaber von Arztpraxen und anderen medizinischen Einrichtungen natürlich nicht befreit. Zur Ermittlung der Prüffristen unterscheidet man grundsätzlich in ortsveränderliche und ortsfeste elektrische Betriebsmittel. Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind Elektrogeräte, die problemlos von einem Ort zum anderen bewegt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Kaffeemaschine und Telefon. Die Prüffrist liegt hier bei Büromaterial bei zwei Jahren, bei allen anderen Geräten ist eine jährliche Wiederholung der VDE-Prüfung vorgesehen. Bei ortsfesten Anlagen genügt es, die Prüfung alle vier Jahre zu wiederholen. Das gilt beispielsweise für Kopierer und andere vorübergehend fest angebrachte Geräte.
  • Prüfung von Medizintechnik nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1)
    Medizintechnik, bei der keine sicherheitstechnische Kontrolle vorgeschrieben ist, wird nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1) geprüft. Das umfasst Ultraschall-, Röntgen- und Laborgeräte genauso wie Patientenlifte, Krankenbetten und Hub-Badewannen. Die VDE-Prüfung bei Medizintechnik ist generell vor der ersten Inbetriebnahme, Wiederinbetriebnahme und darüber hinaus in regelmäßigem Abstand zu veranlassen. So soll die Sicherheit von Patienten und Personal gewährleistet werden. Das ist insbesondere bei Medizintechnik so wichtig, da schon kleine Mängel schwerwiegende Folgen nach sich ziehen können. Fehldiagnosen und daraus resultierende falsche Behandlungsmaßnahmen bis hin zu unnötigen Operationen sind hier zu nennen.

Welche Prüffristen sind zu beachten?

Da die Geräte, die der VDE-Prüfung nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1) unterliegen, so vielfältig sind, gibt der Gesetzgeber keine konkreten Prüffristen vor. Betreiber von Medizintechnik können sich oft an den vom Hersteller getätigten Angaben orientieren. Sollten diese fehlen, liegt es im Ermessen des Praxisinhabers, in welchem Abstand die Geräte zu überprüfen sind. Als Richtwert gelten jährlich bis alle zwei Jahre stattfindende Wiederholungsprüfungen. Einsatzzweck, Beanspruchung, Fehlerhäufigkeit und Gerätepflege sollten bei der Festlegung der Prüffristen Beachtung finden. Bei bestimmten Gerätegruppen ist eine Mindestfrist für die VDE-Prüfung vorgegeben. Bei Inkubatoren für Frühgeborene liegt diese beispielsweise bei zwei Jahren.

Bei der sicherheitstechnischen Prüfung von Medizintechnik gelten keine allgemeinen Prüfpflichten. Macht der Hersteller entsprechende Angaben, müssen diese beachtet werden.

Was wird nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1) überprüft?

Nur speziell ausgebildete Fachkräfte dürfen die Prüfung von Medizintechnik nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1) durchführen. Die VDE-Prüfung setzt sich aus verschiedenen Prüfarten zusammen, die allesamt das Ziel verfolgen, etwaige Mängel frühzeitig zu erkennen und so Gefährdungen wirksam vorzubeugen. In einer ersten Sichtprüfung werden die Medizingeräte auf äußerlich erkennbare Mängel und Beschädigungen, Abnutzungserscheinungen, fehlerhafte Reparaturen und ordnungsgemäße Kennzeichnung kontrolliert. In einer Folge elektrischer Messungen werden unter anderem Schutzleiterwiderstand, Ersatzableitstrom, Berührungsstrom und Patientenableitstrom gemessen. Waren Sichtprüfung und Messergebnisse fehlerfrei, erfolgt die Durchführung der Funktionsprüfung. Ist auch diese erfolgreich, wird das jeweilige Gerät mit der entsprechenden Prüfplakette versehen. Wurden bei der VDE-Prüfung Mängel festgestellt, so dass eine Reparatur vonnöten ist, muss der Prüfer eine Plakette mit der Aufschrift „Defekt“ anbringen.  Auch die Dokumentation im Medizinproduktebuch, zu der der Arzt gemäß Medizinproduktebetreiberverordnung verpflichtet ist, übernimmt die Elektrofachkraft für Sie. Im Schadensfall sind Sie damit garantiert auf der sicheren Seite.

VDE-Prüfung vom Profi: schnell, günstig und sicher

Wir von der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH übernehmen die sicherheitstechnische Prüfung von Medizintechnik nach DIN EN 62353 (VDE 0751-1) gerne für Sie. Davon profitieren insbesondere kleine Betriebe und Arztpraxen, da es sich hier nur in den seltensten Fällen lohnt, extra eine Elektrofachkraft einzustellen. Geben Sie diese verantwortungsvolle Aufgabe lieber in die Hände eines Profis, indem Sie eine externe Fachkraft engagieren. Unsere kompetenten Mitarbeiter kommen in Ihren Betrieb, wann es Ihnen am besten passt, und sorgen dafür, dass Ihre Medizintechnik den vorgeschriebenen Standards entspricht. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie weitere Fragen oder Interesse an unserem breit gefächerten Leistungskatalog haben. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.

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