Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen im Umgang mit elektrischen Therapieliegen
Ob bei der Physiotherapie, im Wellnesstempel oder in der Arztpraxis: Elektrisch höhenverstellbare Therapieliegen sind in diversen Branchen präsent. Trotzdem unterschätzen viele die Gefahr, die bei falscher oder unbeabsichtigter Bedienung mit ihnen einhergeht. Erfahren Sie im Folgenden, worin die Risiken bei der Bedienung einer elektrisch verstellbaren Therapieliege bestehen und wie Arbeitgeber am besten mit diesen umgehen.
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Jetzt Kontakt aufnehmenElektrische Therapieliegen – Risiken
Die meisten Arbeitsunfälle mit elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen ereignen sich durch versehentliche oder unkontrollierte Betätigung der Höhenverstellung. In der Vergangenheit kam es bereits zu mehreren Quetschverletzungen und Unfällen mit Todesfolge. Die BGW stuft die Gefährdung durch elektrische Therapieliegen daher als hoch ein und appelliert dringlich an die Arbeitgeber, für entsprechende Schutzmaßnahmen zu sorgen. Bei einer unbeabsichtigten Betätigung der Absenkschaltung kann eine unter der Liege befindliche Person eingeklemmt und dadurch räumlich daran gehindert werden, diese wieder abzuschalten. Im schlimmsten Fall kann die eingeklemmte Person durch den Druck zu Tode kommen.
Die meisten Unfälle mit elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen ereignen sich durch das versehentliche Einklemmen von Personen unter der Liege. Bei Reinigungsarbeiten ist das Risiko besonders groß.
Arten elektrischer Therapieliegen
Neben elektrisch höhenverstellbaren Therapieliegen werden auch pneumatische Liegen vermarktet. Dabei erfolgt die Bedienung mittels manueller Fußpumpe. In Bezug auf elektrisch betriebene Therapieliegen unterscheidet man zwischen verschiedenen Stelleneinrichtungen. Darunter Handtaster, Fußtaster und Fußschaltleisten. Darüber hinaus stehen je verschiedene Hubmechanismen zur Auswahl. Bei dem Scherenhub erfolgt die Verstellung über eine scherenartige Konstruktion. Bei der sogenannte Hubsäule handelt es sich um eine in eine Säule eingebaute Hubmechanik. Hinzu kommt der Hubmechanismus über Gelenkarme. Diese variieren in ihrer Konstruktion.
Arbeitsschutzrechtliche Anforderungen
Seit 2004 gilt eine Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die entsprechende Sicherheitsmechanismen an elektrisch verstellbaren Therapieliegen festschreibt. Ziel ist es, ein versehentliches oder unkontrolliertes Betätigen der Steuerung bestmöglich zu vermeiden. Ende 2019 wurden diese Empfehlungen aktualisiert. Hersteller müssen seitdem eine Reihe arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen beachten. Elektrische Therapieliegen zählen zu Medizinprodukten im Sinne des Medizinproduktegesetztes. Sie müssen daher gewissen Standards entsprechen. Von einem kontrollierten An- und Abschalten ist die Rede, wenn Stelleneinrichtungen sich nicht versehentlich betätigen lassen, bewegliche Teile nie in Bewegung geraten, während sich Personen im Gefahrbereich befinden, und Bewegungen ausschließlich bei dauernder Betätigung erfolgen. Bereits in Verkehr gebrachte Therapieliegen sind daher gegebenenfalls nachzurüsten.
Sicherheitstechnische Anpassungen von Therapieliegen
Bei der Neubeschaffung einer Therapieliege lassen sich sicherheitstechnische Anforderungen leicht umsetzen. In der Regel sind geeignete Liegen mit einer „integrierten Sicherheit“ ausgestattet. Für Bestandsliegen wurden die Maßnahmen Ende 2020 erneut verschärft. Die Sicherheitsmaßnahme einer Sperrbox reicht nun nicht mehr aus. Dabei handelt es sich um eine Zwischenschaltung, die nur autorisierte Personen betätigen können. Eine Sperrbox verhindert das Anlaufen des Motors durch das Abziehen eines Schlüssels. Das Abziehen des Schlüssels wird jedoch häufig durch eine ungünstige Anbringung der Sperrbox erschwert oder schlichtweg vergessen. Sie kann durch eine Fußschalterabdeckung oder den Eintausch des Fußschalters gegen einen Handschalter ergänzt werden. Ein Motor mit Doppel-Druck-Betätigung könnte eine Sperrbox sogar ersetzen.
Sicherheitsunterweisungen
Neben der regelmäßigen Kontrolle der Einhaltung aller Sicherheitsmaßnahmen sollten alle Beschäftigten regelmäßig und gewissenhaft zum sicheren Umgang mit elektrisch verstellbaren Therapieliegen unterwiesen werden. Trotz vorangegangener Sicherheitsvorkehrungen lässt sich das Unfallrisiko nur dann wirklich minimieren, wenn alle betrieblichen Mitarbeiter im sicheren Umgang mit der Liege geschult sind. Als Arbeitgeber sollten Sie demnach alle im Betrieb befindlichen Mitarbeiter, einschließlich des Putzpersonals, bei Antreten der Stelle einer sofortigen Sicherheitsunterweisung unterziehen. Darüber hinaus sind Warnhinweise stets gut sichtbar anzubringen.
Prüfung technischer Anlagen durch die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH
Um eine dauerhaft sichere Anwendung der Therapieliege zu gewährleisten, empfiehlt es sich, diese einer regelmäßigen sicherheitstechnischen Prüfung zu unterziehen. Auch eine Aufnahme in die betriebliche Gefährdungsbeurteilung sowie eine entsprechende Sicherheitsunterweisung Ihrer Mitarbeiter ist zu empfehlen. Sie möchten Ihre betrieblichen Therapieliegen prüfen lassen oder benötigen eine weiterführende Beratung? Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH hilft Ihnen gerne weiter. Wir sind Ihr Partner für medizintechnische Sicherheit und unterstützen Sie gerne bei der sicherheitstechnischen Betreuung Ihres Gesundheitsbetriebs. Bei Interesse an unseren vielseitigen Leistungen können Sie uns jederzeit telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.
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