Die drei häufigsten Berufskrankheiten
Berufskrankheiten sind ein weitverbreitetes Phänomen, das in nahezu jedem Berufszweig vertreten ist. Um die offiziell anerkannten Berufskrankheiten zu dokumentieren, besteht seit August 2017 die aktuelle Berufskrankheitenverordnung (BKV) der Bundesregierung. Hierzu zählen jene Erkrankungen, die durch besonders intensive Einflüsse bei der Arbeit verursacht wurden. Wissenschaftliche Erkenntnisse dienen dabei als Grundlage für das Anerkennen einer Einflussnahme bestimmter Tätigkeiten auf spezifische Krankheitsbilder. Auch im Gesundheitswesen kommt es immer wieder vor, dass Berufskrankheiten zur zeitweisen oder dauerhaften Arbeitsunfähigkeit betroffener Personen führen. Welche Krankheitsbilder hier besonders prägend sind und was sie auslöst, haben wir in unserem Artikel zusammengefasst.
Berufskrankheit #1 – Infektionskrankheiten
Ganz oben auf der Liste der Berufskrankheiten im Gesundheitswesen stehen die sogenannten Infektionskrankheiten. Sowohl Luftübertragung als auch der Kontakt mit infiziertem Gewebe gelten als mögliche Auslöser. Anfällige Arbeitsplätze sind demnach Krankenhäuser, Arztpraxen sowie medizinische Labore. Aber auch vermeintlich harmlose Arbeitsunfälle können in medizinischen Betrieben weitreichende Folgen haben, etwa Nadelstichverletzungen, die beispielsweise bei der Verwendung einer ungesicherten Kanüle entstehen können. Besonders häufig übertragene Infektionskrankheiten sind Hepatitis und Tuberkulose.
Berufskrankheit #2 – Burn-out
Schichtarbeit, lange Arbeitstage, Überlastung und immenser Zeitdruck – all diese Einflüsse bilden zusammen die perfekte Grundlage für eine Burn-out-Erkrankung und stehen in vielen Betrieben des Gesundheitswesens an der Tagesordnung. Seit einigen Jahren ist Burn-out nun als offizielle Berufskrankheit anerkannt und kann so zu Zahlungen durch die Versicherung führen. Insbesondere dort, wo der Patientenkontakt im Vordergrund steht, etwa in Krankenhäusern, kann es zu starken stressbedingten beruflichen Belastungserscheinungen kommen.
Berufskrankheit #3 – Tierkrankheiten
Vor allem in der Veterinärmedizin kommt es vor, dass bestimmte Krankheiten von einem Tier auf den Menschen übertragen werden. Ist eine derartige Infektion erfolgt, gilt sie als beruflich bedingt und kann zu einer Zahlungsforderung an die Versicherung führen. Als Arbeitgeber in einer Tierarztpraxis oder einem Veterinärlabor sollten Sie darum bemüht sein, das Ansteckungsrisiko so gering wie nur möglich zu halten, um Ihren Arbeitnehmern einen sicheren Arbeitsplatz zu gewährleisten.
Meldepflicht vonseiten des Arztes und Arbeitgebers
Während es dem Betroffenen freisteht eine Arbeitsunfähigkeit anzumelden, sind Versicherungen, behandelnde Ärzte sowie Arbeitgeber gesetzlich in der Pflicht, eine festgestellte Berufskrankheit anzumelden. Dies kann im Zweifelsfall auch gegen den Willen des Patienten geschehen.
Fallgutachten und Anerkennung der Berufskrankheit
Oft ist es schwer zu unterscheiden, inwiefern eine Erkrankung auf Umstände bei der Arbeit oder im Privatleben zurückzuführen ist. Ein Beispiel: Schwerhörigkeit kann sowohl durch die Arbeit mit dem Pressluftbohrer als auch eine private Vorliebe für laute Heavy Metal Musik verursacht werden. Daher muss die spezifische Belastung auf der Arbeit als besonders schwerwiegend eingestuft sein, um als Auslöser für die Krankheit anerkannt zu werden. In einem individuellen Verfahren wird geprüft, ob die Krankheit tatsächlich durch den Arbeitseinsatz verursacht wurde. In besonders schwerwiegenden Fällen, bei welchen die Leistungsfähigkeit des Betroffenen dauerhaft eingeschränkt ist, zahlt die Unfallversicherung über die Behandlungskosten hinaus auch eine Arbeitsunfähigkeitsrente.
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Als Arbeitgeber ist es Ihre moralische und gesetzliche Pflicht, die Sicherheit Ihrer Arbeitnehmer bestmöglich zu gewährleisten. Dazu zählen Präventionsmaßnahmen, um potentielle Arbeitsunfälle zu vermeiden und Risiken zu minimieren. Gerne unterstützen wir von der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH Sie bei diesem Vorhaben. Zu unseren Leistungen zählen sowohl die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Gesundheitsbetriebs als auch die sicherheitstechnische Prüfung Ihrer medizinischen und nicht medizinischen Geräte. Unser Ziel ist es, Sie dabei zu unterstützen, für den optimalen Arbeits– und Gesundheitsschutz in Ihrem Betrieb Sorge zu tragen.
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