Ortsveränderliche Betriebsmittel

Dass von Elektrogeräten immer auch eine Gefahr ausgeht, ist vielen nicht bewusst. Dabei sind Kurzschlüsse und technische Defekte mit am häufigsten für die Entstehung von Bränden verantwortlich. Um ein sicheres Bedienen von elektrischen Betriebsmitteln zu gewährleisten, sind Unternehmen, in denen mit Elektrogeräten gearbeitet wird, zur regelmäßigen Funktionsprüfung verpflichtet. Das betrifft auch ortsveränderliche Betriebsmittel. Die Grundlagen für die Prüfung sind in DGUV Vorschrift 3 festgelegt.

Was sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel?

Alle elektrischen Anlagen und Betriebsmittel unterliegen den Anforderungen der DGUV Vorschrift 3. Das betrifft neben ortsfesten Anlagen auch ortsveränderliche Betriebsmittel. Unter ortsveränderliche Betriebsmittel fallen alle elektrischen Geräte, die für einen flexiblen Einsatz bestimmt sind, sich also leicht von einem Ort zum anderen bewegen lassen. In der Regel betrifft das alle Geräte mit einem Stecker, die weniger als 23 kg wiegen. Zu den ortsveränderlichen Betriebsmitteln zählen elektrische Werkzeuge und Maschinen, kleinere Bürogeräte und Haushaltsgeräte wie Staubsauger und Wasserkocher. Aber auch Mehrfachsteckdosen und Ladekabel fallen unter die Prüfpflicht für ortsveränderliche Betriebsmittel.

Was beinhaltet die Prüfung?

Die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen:

  • Sichtprüfung: Während der Sichtprüfung ist zu beurteilen, ob das Gerät über äußerliche Mängel oder Beschädigungen verfügt, die auf eine unsachgemäße Verwendung hinweisen.
  • Messungen: Messung von Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Berührungsstrom und ggf. Ersatzableitstrom
  • Funktionsprüfung: Hier testet der Prüfer, ob eine vollumfängliche und gefahrenlose Nutzung des Geräts möglich ist.

Die Prüfung muss anhand der allgemein anerkannten Regeln der Technik erfolgen und ist schriftlich zu dokumentieren. Nach bestandener Prüfung wird das Gerät mit einer Prüfplakette versehen, die Aufschluss über den nächsten Prüftermin gibt.

Wie oft sind die Prüfungen zu veranlassen?

Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel ist in folgenden Fällen erforderlich:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme
  • Vor der Wiederinbetriebnahme nach Reparatur- oder Instandsetzungsmaßnahmen
  • In regelmäßig wiederkehrenden Zeitabständen.

Die genauen Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen sind im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln. Die DGUV Vorschrift 3 gibt für die Prüffristen Richtwerte von sechs Monaten bzw. für Baustellen von drei Monaten vor. Liegt die Fehlerquote bei den Prüfungen bei unter zwei Prozent, dürfen die Prüffristen verlängert werden. Ein Zeitabstand von maximal zwei Jahren sollte allerdings nicht überschritten werden. In Fertigungsstätten, Werkstätten und auf Baustellen muss die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel spätestens jährlich erfolgen.

Wer trägt die Verantwortung für die Prüfung?

Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüffristen liegt immer beim Arbeitgeber. Dieser darf die Elektroprüfung jedoch nicht selbst durchführen, sondern muss eine Elektrofachkraft damit beauftragen. Unter Aufsicht einer Elektrofachkraft darf diese Aufgabe auch eine elektrisch unterwiesene Person durchführen.

Vertrauen Sie bei der Prüfung Ihrer ortsveränderlichen Betriebsmittel auf die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH. Unsere kompetenten und freundlichen Mitarbeiter kommen gerne in Ihren Betrieb, um die Prüfung Ihrer Elektrogeräte für Sie durchzuführen. So sind Sie garantiert auf der sicheren Seite und müssen sich um nichts mehr kümmern. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Sie mehr zu unseren Leistungen erfahren wollen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!