BGV A3-Prüfung ist jetzt DGUV V3-Prüfung

Elektrische Geräte müssen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden, um einen gefahrenlosen Umgang mit diesen zu gewährleisten. Andernfalls können Arbeitsunfälle passieren, die nicht nur großen materiellen Schaden anrichten, sondern schlimmstenfalls auch Menschenleben kosten. Dieser Grundsatz liegt der Unfallverhütungsvorschrift „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ (BGV A3) zugrunde. Seit dem 1. Mai 2014 hat die DGUV Vorschrift 3 die BGV A3 abgelöst. Wir erklären, was die BGV A3 beinhaltet und welche Unterschiede sich zur neuen DGUV V3 ergeben.

Auch medizinische Geräte müssen regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit überprüft werden.

Die BAU Medizintechnik GmbH steht Ihnen mit umfangreichen Prüfleistungen zur Seite – von der sicherheitstechnischen Prüfung bis hin zu STK und MTK.

Jetzt anfragen

BGV A3 vs. DGUV V3

Die regelmäßige Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel ist gesetzlich vorgeschrieben. Wer im Schadensfall nachweisen kann, die BGV A3 Prüfung in seinem Betrieb fristgerecht durchgeführt zu haben, entlastet sich selbst von seiner Haftungspflicht. Wenn man die Prüffristen versäumt hat, zahlen die Versicherungen meist nicht. Zudem muss der Vorgesetzte mit strafrechtlichen Folgen rechnen.

Obwohl die DGUV V3 die BGV A3 schon vor einigen Jahren abgelöst hat, sprechen noch immer viele von einer BGV A3 Prüfung. Das ist nicht weiter schlimm, geändert hat sich seitdem nämlich tatsächlich nur der Name. Dies resultierte aus dem Zusammenschluss von öffentlichen Unfallversicherungsträgern und den Spitzenverbänden der Berufsgenossenschaften zur Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, kurz DGUV. Im Zuge dessen hat man auch die entsprechenden Regelwerke vereinheitlicht.

Begriffsbestimmungen

Bei der BGV A3 Prüfung unterscheidet man in die Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte und die Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Unter ortsfeste Betriebsmittel fallen alle elektronischen Geräte, die fest angebracht und so groß und schwer sind, dass sie sich nicht ohne weiteres von einem Ort zum anderen bewegen lassen. Dazu zählen u.a. Waschmaschinen und Kühlschränke, aber auch Steckdosen und Deckenleuchten.

Im Gegensatz dazu sind ortsveränderliche Geräte deutlich kompakter und auch dann problemlos zu bewegen, wenn sie gerade am Versorgungsstromkreis angebracht sind. Das ist z.B. bei Kaffeemaschinen, Computern und Verlängerungskabeln der Fall. Die BGV A3 Prüfung ist in Gesundheitsbetrieben also nicht nur an medizinischen Geräten durchzuführen. Auch Haushaltsgeräte, die der privaten Nutzung dienen, sind davon betroffen.

Prüfinhalte der ehemaligen BGV A3

Die BGV A3 Prüfung erfolgt nach einem festen Schema. Dieses setzt sich zusammen aus

  • Sichtprüfung,
  • Messungen und
  • Funktionsprüfung.

Bei der Sichtprüfung ermittelt der Prüfer, ob das jeweilige Gerät äußere Sicherheitsmängel aufweist. Dabei legt er besonderes Augenmerk auf Isolierungen und Anschlussleitungen. Im Anschluss erfolgt eine Reihe von Messungen. Dabei werden folgende Werte geprüft:

  • Schutzleiterwiderstand
  • Isolationswiderstand
  • Berührungsstrom
  • Differenz- bzw. Schutzleiterstrom

Befinden sich alle Werte innerhalb der Norm, geht es an die Funktionsprüfung. Dabei wird geprüft, ob das Gerät vollumfänglich einwandfrei funktioniert. Ist auch dieser Test bestanden, stellt der Prüfer eine Prüfplakette aus und dokumentiert die Ergebnisse in einem Prüfbericht.

Prüffristen

Elektrische Betriebsmittel sind immer vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Wartung oder Instandsetzung zu prüfen. Die Fristen für die Wiederholungsprüfung sind anhand einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

Die BGV A3 gibt dazu grobe Richtlinien als Orientierung an. Bei ortsveränderlichen Betriebsmitteln belaufen sich diese auf alle ein bis zwei Jahre, bei ortsfesten Anlagen auf maximal vier Jahre. Bei einer Fehlerquote unter zwei Prozent kann man die Prüffristen entsprechend verlängern.

Newsletter

Der Newsletter beinhaltet Informationen zu neuen Produkten, Aktionen und News.
=

Elektrogeräteprüfung mit BAU MEDIZINTECHNIK

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von einer hierzu ausgebildeten Elektrofachkraft geprüft werden. Wir von der BAU MEDIZINTECHNIK stellen Ihnen dazu gerne einen unserer kompetenten und erfahrenen Mitarbeiter an die Seite. Erfahren Sie mehr zur Prüfung ortsveränderlicher Elektrogeräte und der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen. Auch bei der sicherheitstechnischen Prüfung Ihrer Medizingeräte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Sie sind nicht im Gesundheitsbereich tätig, interessieren sich aber für eine Prüfung der Elektrogeräte in Ihrem Betrieb? Dann sind unsere Partner von der BAU ARBEITSSCHUTZ GmbH für Sie da!