Arzneimitteltherapiesicherheit: Bedeutung und Umsetzung
Gesundheitsschutz

Arzneimitteltherapiesicherheit: Bedeutung und Umsetzung

Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bezeichnet alle Maßnahmen, die eine sichere Anwendung von Medikamenten gewährleisten. Ziel ist es, Medikamententherapien so zu gestalten, dass Patientinnen und Patienten keinen Schaden durch Fehler oder Wechselwirkungen erleiden. In Krankenhäusern und Arztpraxen spielt die Arzneimitteltherapiesicherheit eine zentrale Rolle für die Patientensicherheit.

Arzneimittel und Medizinprodukte dürfen nicht miteinander verwechselt werden – beide unterliegen eigenen Sicherheitsanforderungen. BAU MEDIZINTECHNIK unterstützt Sie als verlässlicher Partner mit sicherheitstechnischen Prüfungen und Services rund um Medizinprodukte dabei, die Sicherheit medizinischer Geräte und Produkte in Ihrer Praxis oder Klinik zuverlässig zu gewährleisten.

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Inhaltsverzeichnis

Arzneimitteltherapiesicherheit: Das Wichtigste in Kürze

  • Ziel der AMTS: Schutz von Patienten und Patientinnen vor Medikationsfehlern, Wechselwirkungen und unerwünschten Arzneimittelwirkungen.
  • Relevanz: eine der wichtigsten Voraussetzungen für Patientensicherheit in Klinik, Praxis und Zahnarztpraxis.
  • Maßnahmen: Kombination aus technischen Lösungen (z. B. Interaktionschecks) und organisatorischen Prozessen (z. B. Schulungen, Doppelkontrollen).
  • Rechtlicher Rahmen: verankert im Patientenrechtegesetz, im E-Health-Gesetz und über den bundeseinheitlichen Medikationsplan.
  • Aktionsplan AMTS: bundesweiter Maßnahmenkatalog zur kontinuierlichen Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit seit 2007.

Was versteht man unter Arzneimitteltherapiesicherheit?

Unter Arzneimitteltherapiesicherheit versteht man die Gesamtheit aller Vorkehrungen, die einen optimalen Medikationsprozess sicherstellen – vom Verschreiben über die Abgabe bis zur Einnahme der Arzneimittel. Es geht darum, Medikationsfehler zu vermeiden und dadurch unerwünschte Folgen für Patientinnen und Patienten zu verhindern. Jede Arzneimitteltherapie birgt Risiken: Neben unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW), die selbst bei korrekter Anwendung auftreten können, gibt es solche UAW, die durch vermeidbare Fehler verursacht werden. Arzneimitteltherapiesicherheit zielt insbesondere darauf ab, diese Medikationsfehler und vermeidbaren Zwischenfälle zu minimieren.

In der Praxis bedeutet das zum Beispiel: die richtigen Medikamente in der richtigen Dosierung zum richtigen Zeitpunkt an den richtigen Patienten – und dabei mögliche Wechselwirkungen oder Allergien stets im Blick zu haben.

Vermeidung von Medikationsfehlern

Schon kleine Fehler können große Auswirkungen haben. Ein Vertauschen von Medikamenten, Dosierungsfehler oder Informationslücken über die Patientenvorgeschichte können im schlimmsten Fall zu schweren gesundheitlichen Schäden führen. Um solche Fehler zu verhindern, umfasst die AMTS sowohl technische Lösungen (etwa digitale Arzneimittel-Datenbanken und Interaktionschecks in Praxissoftware) als auch organisatorische Maßnahmen (wie Doppelkontrollen oder Schulungen des Personals). Auch die Einbindung von Apothekern und Apothekerinnen sowie eine enge Kommunikation im Behandlungsteam sind wichtige Bausteine, um die Sicherheit der Arzneimitteltherapie zu gewährleisten. Letztlich trägt eine gelebte Arzneimitteltherapiesicherheit maßgeblich dazu bei, die Patientengesundheit zu schützen und das Vertrauen in die medizinische Behandlung zu stärken.

Lagerregale mit Arzneimitteln in einer Praxis – sicheres Medikamentenmanagement für mehr Arzneimitteltherapiesicherheit

Schon kleine Medikationsfehler können schwerwiegende Folgen haben – deshalb fördert die Arzneimitteltherapiesicherheit durch Technik, Organisation und Teamarbeit die sichere Anwendung von Medikamenten.

Bedeutung für die Patientensicherheit

Fehler bei der Medikation gehören weltweit zu den häufigsten Ursachen für Patientenschäden. Die Bedeutung der Arzneimitteltherapiesicherheit für die Patientensicherheit kann daher kaum überschätzt werden. Studien zufolge sind in Deutschland etwa 5 Prozent aller Krankenhauseinweisungen durch unerwünschte Arzneimittelwirkungen bedingt –ein Viertel davon gilt als vermeidbar. Jeder dieser Fälle stellt einen Patienten dar, der durch bessere Sicherheitsmaßnahmen möglicherweise vor Schaden bewahrt worden wäre. Medikationsfehler können zu verlängerten Krankenhausaufenthalten, dauerhaften Gesundheitsschäden oder sogar tödlichen Verläufen führen. Daher ist die Vermeidung solcher Fehler ein zentrales Anliegen aller Gesundheitsberufe.

Für Ärzte, Apotheker, Pflegepersonal und Zahnärzte bedeutet das, ihre Aufmerksamkeit gezielt auf sicheres Medikamentenmanagement zu richten. Patientensicherheit stärken – dieses Ziel erreicht man nur, wenn die Arzneimitteltherapie sicher abläuft.

Das beginnt bei einer sorgfältigen Anamnese und setzt sich fort bei klaren, verständlichen Medikationsplänen bis hin zur Überwachung der Therapie auf Nebenwirkungen. Jede Station im Medikationsprozess bietet Chancen, die Sicherheit zu erhöhen: zum Beispiel durch Barcode-Scanning von Medikamenten im Krankenhaus, um Verwechslungen vorzubeugen, oder durch die Einrichtung von Fehlermeldesystemen, in denen Beinahe-Fehler gemeldet und analysiert werden können. Solche Critical Incident Reporting Systeme sind heute ein wichtiger Bestandteil einer lernenden Sicherheitskultur und helfen, aus Beinahe-Zwischenfällen zu lernen.

Gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen

In Deutschland gibt es verschiedene gesetzliche und organisatorische Rahmenbedingungen, die die Arzneimitteltherapiesicherheit fördern. Ein wichtiger Schritt war das Patientenrechtegesetz von 2013, das Krankenhäuser verpflichtet, ein angemessenes Risikomanagement einzuführen. In diesem Kontext müssen Kliniken ein System etablieren, um Risiken im Behandlungsprozess – einschließlich der Medikation – frühzeitig zu erkennen und Fehler zu vermeiden. Auch für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte gilt: Sie sind angehalten, im Rahmen ihres Qualitätsmanagements (QM) Vorkehrungen für mehr Patientensicherheit zu treffen. Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat hierzu eine verbindliche Qualitätsmanagement-Richtlinie erlassen, die sowohl im ambulanten als auch stationären Sektor gilt. Darin wird unter anderem gefordert, ein Fehlermanagement-System zu betreiben, in dem aus Fehlern oder Beinahe-Fehlern gelernt wird.

Neben diesen allgemeinen Vorgaben gibt es auch spezifische Regelungen: So schreibt etwa die Apothekenbetriebsordnung für Apotheken genaue Dokumentationen und Prüfungsschritte bei der Abgabe von Arzneimitteln vor, um die Sicherheit zu erhöhen. In Krankenhäusern existieren Klinische Pharmakologen oder Arzneimittelkommissionen, die Leitlinien für die Medikamentenanwendung erstellen. Zudem sorgen Fortbildungsverpflichtungen dafür, dass Ärzte und Apotheker ihr Wissen über Arzneimitteltherapiesicherheit aktuell halten.

Nationaler Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit

Um die Patientensicherheit weiter zu erhöhen, hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) bereits 2007 den Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit ins Leben gerufen. Dieser nationale Aktionsplan wird seither fortgeschrieben und bündelt zahlreiche Maßnahmen, um Medikationsfehler zu reduzieren. Eine Koordinierungsgruppe unter Federführung der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) gestaltet den Aktionsplan und stimmt die Umsetzung mit allen beteiligten Akteuren ab. Zu den beteiligten Institutionen gehören Vertreter der Ärzteschaft, der Apothekerschaft, der Pflege, der Krankenhäuser, Patientenvertreter und das Gesundheitsministerium.

Zentrale Maßnahmen des Aktionsplans zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit sind:

  • Vermeidung von Medikationsfehlern: Ziel ist es, vermeidbare unerwünschte Arzneimittelwirkungen zu reduzieren und die Patientensicherheit zu erhöhen.
  • Initiierung konkreter Projekte: Im Rahmen des Aktionsplans wurden zahlreiche Maßnahmen auf den Weg gebracht, die auf unterschiedlichen Ebenen zur AMTS beitragen.
  • Einführung des bundeseinheitlichen Medikationsplans: Seit Oktober 2016 haben Patientinnen und Patienten mit mindestens drei verordneten Medikamenten Anspruch auf einen schriftlichen Plan. Dieser soll insbesondere multimorbide Personen vor gefährlichen Wechselwirkungen schützen und die Übersichtlichkeit der Therapie verbessern.
  • Verankerung im E-Health-Gesetz: Der Medikationsplan ist gesetzlich geregelt und Teil der digitalen Gesundheitsstrategie in Deutschland.
Tabletten und Kapseln in Blistern – symbolisch für sichere Arzneimittelanwendung und Arzneimitteltherapiesicherheit

Der Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit fördert seit 2007 Maßnahmen zur Vermeidung von Medikationsfehlern und stärkt die Patientensicherheit.

Arzneimitteltherapiesicherheit in der Zahnarztpraxis

Arzneimitteltherapiesicherheit in der Zahnarztpraxis betrifft zum einen die Medikamente, die Zahnärztinnen und Zahnärzte selbst verordnen oder anwenden, zum anderen die Medikationshistorie der Patienten. Ein Zahnarztbesuch kann bei diesen Patienten kritisch werden, wenn z.B. Blutverdünner oder Diabetestherapeutika im Spiel sind. Daher ist eine gründliche Anamnese vor jeder Behandlung unerlässlich: Der Zahnarzt muss wissen, welche Arzneimittel der Patient einnimmt, um Wechselwirkungen oder Kontraindikationen zu berücksichtigen. Auch Allergien (etwa gegen Antibiotika oder Lokalanästhetika) müssen zwingend erfragt und dokumentiert werden.

Zur Arzneimitteltherapiesicherheit in der Zahnarztpraxis gehört auch, bei der Verordnung eigener Medikamente größte Sorgfalt walten zu lassen. Typische Arzneimittel in der Zahnmedizin sind Antibiotika, Schmerzmittel oder Sedierungsmittel. Hier gilt es, die individuelle Situation des Patienten zu beachten: Ist die Standard-Dosis angemessen? Gibt es Vorerkrankungen oder andere Medikamente, die eine Dosisanpassung erfordern? Beispielsweise müssen Antibiotika mit Bedacht gewählt werden, um keine Resistenzentwicklungen zu fördern, und Schmerzmittel sollten so verordnet werden, dass keine Überdosierung (besonders bei Kombinationspräparaten mit Paracetamol) erfolgt. Für Betäubungsmittel (Lokalanästhetika) ist auf die maximale Dosis zu achten, vor allem bei Kindern oder empfindlichen Patientinnen und Patienten.

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