Nadelstichverletzungen: Prävention und Nachsorge
Nadelstichverletzungen klingen erst einmal nach der harmloseren Sorte Arbeitsunfälle – Dennoch können sie, insbesondere im medizinischen Bereich, schwerwiegende Folgen nach sich ziehen. War die Nadel etwa zuvor in Kontakt mit einem infizierten Patienten, kann sich die Infektion über den Nadelstich auf die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter übertragen. Schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen können die Folge sein. Eine neue EU-Richtlinie soll nun absichern, dass Arbeitgeber im Falle einer Nadelstichverletzung aufgrund unzureichender Sicherheitsmaßnahmen haftbar gemacht werden können. Dies gilt auch für vergleichbar scharfe und spitze Gegenstände, wie etwa Skalpelle.
Nadelstichverletzungen: Arbeitgeber in der Pflicht
Um Gefahren wie lebensbedrohliche Infektionen durch Nadelstiche am Arbeitsplatz schon im Vorfeld zu vermeiden, sind Arbeitgeber dazu angehalten, entsprechende Maßnahmen zur Risikobewertung und Prävention in die Wege zu leiten. Hierzu zählt zum einen eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung, welche die Gefahren durch Nadelstiche berücksichtigt. Auch eine Schulung der Mitarbeiter und deren Sensibilisierung auf die mögliche Gefahr und ihre Folgen sind vorzunehmen. Darüber hinaus sollten im Betrieb ausschließlich gesicherte und leicht benutzbare Instrumente Anwendung finden, wie etwa spezielle Sicherheitskanülen anstelle der herkömmlichen Modelle. Auch eine gesicherte Entsorgung der Instrumente in dafür geeigneten Behältern gehört zu den Maßnahmen einer aktiven Nadelstichprävention. Zudem sollte bei der Ausführung risikoreicher Tätigkeiten kein Zeitdruck herrschen, sodass diese von den Mitarbeitern in Ruhe und exakt vorgenommen werden können.
Im Notfall schnell und richtig handeln
Ist trotz präventiver Maßnahmen eine Nadelstichverletzung erfolgt, heißt es schnell handeln, um das gesundheitliche Risiko durch eine Infektion für den Verletzten so gering wie möglich zu halten. Hier gilt es zunächst, für eine sofortige Desinfektion der Wunde zu sorgen. Auch die Konsultation eines Durchgangsarztes sowie die Klärung des Immunstatus des Gestochenen sollten umgehend nach der Verletzung erfolgen. Kam das Instrument zuvor mutmaßlich mit dem Erreger Hepatitis B in Kontakt, ist eine sofortige Postexpositionsprophylaxeimpfung durchzuführen. Bei einer möglichen Infektion mit HIV ist binnen zwei Stunden eine prophylaktische Therapie einzuleiten.
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