E-Health-Gesetz: Überblick, Hintergrund und Ziele
Das E-Health-Gesetz ist ein deutsches Gesetzespaket, welches die Weichen für die Digitalisierung im Gesundheitswesen gestellt hat. Es wurde Ende 2015 vom Bundestag beschlossen und trat am 29. Dezember desselben Jahres in Kraft.
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KontaktInhaltsverzeichnis
- Hintergrund: Warum war ein E-Health-Gesetz notwendig?
- Wichtige Inhalte des E-Health-Gesetzes 2015
- Ziele und Nutzen des E-Health-Gesetzes
E-Health-Gesetz: Das Wichtigste in Kürze:
- Offizieller Name: Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze
- Seit Ende 2015 in Kraft, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzutreiben
- Zentrale Inhalte: Aufbau der Telematikinfrastruktur (TI), Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), Speicherung von Notfalldaten und Medikationsplänen auf der eGK, Einführung der Video-Sprechstunde als Regelleistung
- Vorgabe technischer Standards durch ein Interoperabilitätsverzeichnis
- Ziele des Gesetzes: Versorgung verbessern, Patientensicherheit und Datenschutz erhöhen, Bürokratie abbauen, Effizienz steigern, digitale Innovation fördern
Hintergrund: Warum war ein E-Health-Gesetz notwendig?
Wie in vielen Lebensbereichen nimmt die Digitalisierung auch im Gesundheitswesen einen immer größeren Stellenwert ein. Vor 2015 verlief die Einführung digitaler Lösungen jedoch zögerlich. Papierakten, Faxgeräte und Insellösungen dominierten den Arbeitsalltag in Praxen und Kliniken. Bereits zuvor war die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eingeführt worden, doch ihr Potenzial wurde kaum genutzt – sie diente im Wesentlichen als Versichertenkarte mit Foto. Es fehlte an verbindlichen Vorgaben, einheitlichen Standards und einer sicheren Infrastruktur, um etwa elektronische Patientenakten oder E-Rezepte flächendeckend einzuführen.
Politik und Gesundheitsbranche sahen daher Handlungsbedarf. Das im Jahr 2015 verabschiedete Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen sowie zur Änderung weiterer Gesetze (umgangssprachlich: E-Health-Gesetz) sollte den digitalen Fortschritt im Gesundheitswesen gezielt vorantreiben. Sichere digitale Kommunikation sollte die Versorgung verbessern und Patienten mehr Selbstbestimmung über ihre Gesundheitsdaten ermöglichen.
Wichtige Inhalte des E-Health-Gesetzes 2015
Das E-Health-Gesetz umfasst mehrere Maßnahmen und Fristen, um die digitale Vernetzung im Gesundheitswesen voranzubringen. Hier ein Überblick über zentrale Inhalte:
Telematikinfrastruktur (TI)
Die TI ist die sichere Datenautobahn des Gesundheitswesens, welche alle Akteure (Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken etc.) vernetzt. Das E-Health-Gesetz legte einen Zeitplan fest, bis wann diese Infrastruktur aufgebaut und alle Leistungserbringer angeschlossen sein müssen.
Versichertenstammdaten und Abrechnung
Ein modernes Stammdatenmanagement wurde eingeführt. Die Versichertendaten auf der eGK können online überprüft und aktualisiert werden, um stets aktuelle Angaben in der Praxissoftware zu haben. Dies soll auch Missbrauch vorbeugen (z. B. ungültige Versichertenscheine erkennen). Diese erste Online-Funktion der eGK ebnet den Weg für weitere medizinische Anwendungen.
Medizinische Notfalldaten auf der eGK
Versicherte können ab 2018 freiwillig einen Notfalldatensatz auf ihrer elektronischen Gesundheitskarte speichern lassen. Dieser enthält z. B. Informationen zu Allergien, Vorerkrankungen, Blutgruppe oder Implantaten. Im Notfall ermöglichen solche schnell abrufbaren Daten eine bessere und schnellere Behandlung.
Medikationsplan
Um gefährliche Wechselwirkungen von Medikamenten zu vermeiden, haben seit Oktober 2016 alle Patientinnen und Patienten, die drei oder mehr Medikamente gleichzeitig einnehmen, Anspruch auf einen ausführlichen Medikationsplan. Zunächst gab es diesen Plan auf Papier, ausgestellt von der Hausärztin oder dem Hausarzt. Ab 2018 sollte der Medikationsplan auch elektronisch auf der Gesundheitskarte speicher- und abrufbar sein. Apotheker wurden einbezogen und können auf Wunsch des Patienten den Plan bei Änderungen aktualisieren. Ein zentral gepflegter Medikationsplan erhöht die Arzneimitteltherapiesicherheit, besonders für ältere und chronisch kranke Menschen.

Statt Plänen auf Papier, wird der Medikationsplan seit dem E-Health-Gesetz digital bereitgestellt.
Elektronischer Arztbrief und Heilberufsausweis
Schon vor vollständiger TI-Anbindung förderte das Gesetz den elektronischen Arztbrief. 2017 gab es eine Anschubfinanzierung für Ärztinnen und Ärzte, die Arztbriefe digital versenden, sofern sie dafür den neuen elektronischen Heilberufsausweis mit qualifizierter elektronischer Signatur nutzen. Diese Maßnahme sollte sicheren E-Mail-Austausch zwischen Ärzten etablieren und den Datenschutz im Gesundheitswesen erhöhen.
Elektronische Patientenakte (ePA) und Patientenfach
Das E-Health-Gesetz hat auch den Startschuss für die elektronische Patientenakte gegeben. Medizinische Dokumente (Arztbriefe, Befunde, Notfalldaten, Medikationspläne etc.) sollen in einer elektronischen Patientenakte verfügbar gemacht werden. Patienten sollten so künftig selbst auf wichtige Gesundheitsdaten zugreifen und diese bei Behandlungswechsel ihren Ärzten zur Verfügung stellen können.
Zusätzlich wurde ein sogenanntes Patientenfach angekündigt – ein persönlicher digitaler Speicher, in den Patienten eigene Gesundheitsdaten hochladen können (z. B. Tagebücher über Blutzuckermessungen oder Daten von Fitness-Trackern). Die Idee dahinter: Patienten bekommen mehr Überblick über die eigene Gesundheit und können solche Daten freiwillig mit Ärzten teilen.
Telemedizin fördern
Um die Möglichkeiten der Telemedizin auszubauen, integrierte das Gesetz neue telemedizinische Leistungen in die Regelversorgung. So wurde zum Beispiel die telekonsiliarische Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen ermöglicht, d. h. Radiologen können sich digital beraten.
Zudem wurde die Video-Sprechstunde als abrechenbare Leistung für Ärzte eingeführt. Dies erleichtert insbesondere für Patientinnen und Patienten mit eingeschränkter Mobilität oder in ländlichen Regionen die ärztliche Konsultation, etwa für Nachsorge- und Kontrolltermine.

Das E-Health-Gesetz hat digitale Sprechstunden ermöglicht, die vor allem weniger mobile Menschen entlasten.
Interoperabilität und Standards
Eine wichtige technische Grundlage für E-Health ist, dass alle IT-Systeme im Gesundheitswesen miteinander kommunizieren können. Daher sieht der E-Health-Gesetzestext vor, ein Interoperabilitätsverzeichnis zu erstellen. In dieses Verzeichnis werden die technischen Standards und Schnittstellen im Gesundheitswesen transparent eingetragen.
Neue digitale Anwendungen können seitdem nur dann von den Krankenkassen finanziert werden, wenn sie diese Standards einhalten. Dieser Schritt soll verhindern, dass Insellösungen entstehen, und sicherstellen, dass künftig alle elektronischen Gesundheitsanwendungen kompatibel sind.
Ziele und Nutzen des E-Health-Gesetzes
Das E-Health-Gesetz verfolgt übergeordnete Ziele, die der Verbesserung der Gesundheitsversorgung dienen. Patientennutzen und Datenschutz stehen im Zentrum. Konkret verfolgt das Gesetz die folgenden Ziele:
- Versorgung verbessern: Digitale Anwendungen ermöglichen eine schnellere Informationsverfügbarkeit und dadurch eine bessere Behandlungsqualität.
- Patientensicherheit erhöhen: Datenschutz und klare Zugriffsrechte schützen sensible Gesundheitsdaten und stärken die Patientenautonomie.
- Effizienz steigern und Bürokratie abbauen: Elektronische Prozesse ersetzen Papierwege und entlasten medizinisches Personal.
- Innovation fördern: Das Gesetz schafft klare Vorgaben und Anreize, um digitale Lösungen im Gesundheitswesen schneller umzusetzen.
Sichere Technik durch Lösungen von BAU MEDIZINTECHNIK
Wichtig zu betonen ist, dass digitale Vernetzung nur mit zuverlässiger und sicherer Technik erfolgreich sein kann. Neben Datenschutz und IT-Sicherheit bedeutet das auch, dass die eingesetzten medizinischen Geräte und technischen Anlagen einwandfrei funktionieren müssen. BAU MEDIZINTECHNIK unterstützt Sie mit regelmäßigen technischen Prüfungen:
- Sicherheitstechnische Prüfung medizinischer Geräte (STK): Damit digitale Gesundheitsanwendungen zuverlässig funktionieren, müssen medizinische Geräte regelmäßig auf elektrische und funktionale Sicherheit geprüft werden.
- Messtechnische Kontrolle (MTK): Präzise Messdaten sind für digitale Anwendungen wie Medikationspläne oder Frühwarnsysteme unerlässlich – die MTK gewährleistet ihre Genauigkeit und Verlässlichkeit.
Zusammengefasst ergänzt eine starke Sicherheitskultur in Krankenhäusern und Praxen die Ziele des E-Health-Gesetzes: Digitale Innovation soll nutzen, aber niemals auf Kosten der Sicherheit gehen. Wenn Ärztinnen und Ärzte sich darauf verlassen können, dass Geräte und IT-Systeme sicher und geprüft sind, können sie die Chancen der Digitalisierung voll ausschöpfen.