Schichtarbeit

Schichtarbeit ist gerade in den Berufen des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens weit verbreitet. Kranke und verletzte Personen benötigen rund um die Uhr Betreuung und das auch an Sonn- und Feiertagen. Doch was bedeutet Schichtarbeit für die betroffenen Arbeitnehmer? Unter welchen Arbeitsbedingungen arbeiten sie und wie wirkt sich Schichtarbeit auf die Gesundheit aus? Die Antworten auf diese und viele weitere Fragen haben wir im Medical Glossar für Sie zusammengestellt.

Schichtarbeit, Nachtschicht, Wechselschicht – Begriffsbestimmungen

Schichtarbeit bezeichnet eine Arbeitsgestaltung, bei der die einzelnen Arbeitnehmer nicht alle gleichzeitig, sondern zeitlich versetzt zum Einsatz kommen. Dieses Modell findet in sämtlichen Betrieben Anwendung, in denen die Ausführung von Tätigkeiten auch außerhalb der üblichen Tagesarbeitszeit erforderlich ist. Von kontinuierlicher Schichtarbeit spricht man, wenn rund um die Uhr gearbeitet wird. Wird die Arbeit an den Wochenenden niedergelegt, nennt man das teilkontinuierliche Schichtarbeit.

Häufig wird der Begriff Schichtarbeit mit der Nachtarbeit gleichgesetzt. Dabei bezieht letztere sich ausschließlich auf die Zeit zwischen 23 und 6 Uhr. Von Wechselschicht spricht man, wenn die Arbeitszeit der in der Schichtarbeit Beschäftigten sich in einem regelmäßigen Rhythmus ändert. Das dient dazu, die Arbeitnehmer bestmöglich zu entlasten.

Gesetzliche Rahmenbedingungen

Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gibt die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Nacht- und Schichtarbeit vor. Diese sind in §6 ArbZG definiert, unterscheiden sich aber nicht wesentlich von den für die Tagesarbeitszeit geltenden Arbeitsbedingungen. So gilt auch für die Schichtarbeit, dass die werktägliche Arbeitszeit acht Stunden nicht überschreiten und nur in Ausnahmefällen auf zehn Stunden ausgedehnt werden darf.

Welche Schichtmodelle gibt es?

Das in den Berufen des Gesundheits- und Wohlfahrtswesens verbreiteteste Schichtmodell ist der Dreischichtbetrieb. Dabei wird durch die Einführung einer Frühschicht, einer Spätschicht und einer Nachtschicht gewährleistet, dass der Betrieb rund um die Uhr besetzt ist. Neben dem 3-Schicht-Modell existiert auch der ebenfalls sehr geläufige Zweischichtbetrieb sowie der etwas weniger verbreitete Vier- und Fünfschichtbetrieb.

Gesundheitliche Auswirkungen von Schichtarbeit

Die negativen Auswirkungen von Schichtarbeit auf die Gesundheit sind wissenschaftlich erwiesen. Diese treten insbesondere bei Nachtarbeitern auf. Das liegt daran, dass zahlreiche Körperfunktionen einem tagesperiodischen Rhythmus unterliegen. Essen, arbeiten und schlafen wir zeitverschoben, kommt der Körper aus dem Takt. Hinzu kommt, dass der Schlaf nach einer Nachtschicht aufgrund von erhöhtem Lärmpegel und Helligkeit nicht so geruhsam und lang ausfällt wie es in der Nacht der Fall ist. Betroffene haben häufig mit Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Depressionen zu kämpfen. Auch ein Zusammenhang zwischen der Entstehung von Magengeschwüren und Krebserkrankungen mit der Schichtarbeit ließ sich bereits nachweisen. Mangelnde soziale Kontakte, die sich aus der Wechselschicht ergeben, belasten die Schichtarbeiter zusätzlich. Auch das Unfallrisiko steigt während der Nachtschicht deutlich an.

Belastung durch Schichtarbeit vorbeugen

Um den gesundheitlichen Belastungen durch Schichtarbeit bestmöglich vorzubeugen, wurden arbeitswissenschaftliche Gestaltungsempfehlungen entwickelt. Diese beinhalten u.a., dass möglichst nicht mehr als drei aufeinanderfolgende Nachtschichten absolviert werden sollten und auf diese erst einmal eine zweitägige Ruhephase folgen muss. Auch bei Früh- und Spätschicht empfiehlt es sich, nicht mehr als drei hintereinanderliegende Schichten einzuplanen. Als Rotationsrichtung hat sich der Vorwärtswechsel von der Früh- in die Spät- und dann in die Nachtschicht als besonders arbeitnehmerfreundlich erwiesen. Nach maximal sieben Arbeitstagen sollten sich die Schichtarbeiter ein paar freie Tage gönnen, um sich ausreichend erholen zu können.

Nachtarbeitern räumt der Gesetzgeber zusätzliche Freiheiten in arbeitsschutzrechtlicher Hinsicht ein. So sind diese dazu berechtigt, sich vor ihrer Beschäftigung und danach in regelmäßigen Abständen arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Sollte sich dabei herausstellen, dass die weitere Verrichtung der Nachtarbeit die Gesundheit des Arbeitnehmers gefährdet, muss der Arbeitgeber dem Nachtarbeiter einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz anbieten, wenn dem keine dringenden betrieblichen Erfordernisse im Weg stehen.