Medikamentenkühlschrank

Arzneimittel sind empfindliche Produkte, die bei unsachgemäßer Lagerung ihre Wirksamkeit verlieren oder sogar gesundheitsschädliche Abbauprodukte freisetzen können. Entsprechend wichtig ist es, Medikamente in dem vorgesehenen Temperaturbereich zu lagern. Kühlpflichtige Medikamente sind am besten in einem Medikamentenkühlschrank aufgehoben.

Medikamentenkühlschrank nur für kühlpflichtige Medikamente

Die Lagerung von Arzneimitteln erfolgt in der Regel in einem der folgenden Temperaturbereiche:

  • Raumtemperatur: +15 bis +25°C
  • gekühlt: +2 bis +8°C
  • tiefgekühlt: -18°C

Damit Arzneimittel bis zum Ablauf des Verfallsdatums qualitativ einwandfrei bleiben, ist es wichtig, diese in dem dafür vorgesehenen Temperaturbereich zu lagern. Eine Lagerung kühlpflichtiger Medikamente in einem herkömmlichen Kühlschrank eignet sich nur bedingt, weshalb ein separater Medikamentenkühlschrank nach DIN 58345 empfohlen wird. Diese verfügen über eine abschließbare Tür, eine Sicherheitseinrichtung gegen Minustemperaturen sowie eine akustische und optische Warnung, die bei einem Stromausfall einsetzt oder wenn es zu einer Temperaturabweichung von der regulären Betriebstemperatur zwischen +2 und +8°C kommt.

Ferner gilt es zu beachten, dass nur solche Arzneimittel im Medikamentenkühlschrank gelagert werden, für die das ausdrücklich vorgeschrieben ist. Nicht kühlpflichtige Medikamente gehören nicht in den Medikamentenkühlschrank, auch wenn die Raumtemperatur +25°C überschreitet. In dem Fall ist es sinnvoller, die Arzneimittel in einem kühlen, schattigen Raum, der keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist, aufzubewahren.

Kühlpflichtige Medikamente vs. kühlkettenpflichtige Medikamente

Kühlpflichtige Medikamente sind von kühlkettenpflichtigen Medikamenten zu unterscheiden. Während bei kühlpflichtigen Medikamenten eine Lagerung bei Raumtemperatur von bis zu acht Stunden meist unproblematisch ist, muss die vorgeschriebene Temperatur bei kühlkettenpflichtigen Medikamenten auch während Transport und Lieferung jederzeit gewährleistet sein. Apotheken sollten darauf gerade bei Hausbesuchen achten. Zu den kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln zählen insbesondere Lebendimpfstoffe, wie z.B. der Masern-Mumps-Röteln-Impfstoff.

Richtige Lagerung im Medikamentenkühlschrank

Auch bei der Lagerung im Medikamentenkühlschrank sind jedoch einige Dinge zu beachten. So sollten Sie Medikamente unter keinen Umständen in der Kühlschranktür aufbewahren. Durch das ständige Öffnen und Schließen kommt es in der Tür zu teils bedenklichen Temperaturschwankungen. Auch an der Rückwand des Kühlschranks haben Medikamente nichts zu suchen. Es besteht nämlich die Gefahr, dass diese festfrieren könnten. Da Arzneimittel durch Einfrieren ihre Wirksamkeit verlieren oder vom Patienten schlechter vertragen werden können, müssten diese zwangsläufig entsorgt werden.

Beachten Sie bitte, dass ein Medikamentenkühlschrank ausschließlich für die Lagerung von Arzneimitteln gedacht ist. Lebensmittel und andere Gegenstände gehören in einen separaten Kühlschrank.

Tägliche Temperaturkontrolle

Die optimale Kühlschranktemperatur muss jederzeit gegeben sein, um die einwandfreie Qualität der Arzneimittel gewährleisten zu können. Deshalb ist eine tägliche Temperaturkontrolle unerlässlich. Diese lässt sich mit einem Min-Max-Thermometer leicht ermitteln. Positionieren Sie dieses möglichst mittig im Medikamentenkühlschrank und dokumentieren Sie die Messergebnisse auf einer Temperatur-Kontrollliste. Sind Abweichungen vom Sollwert aufgetreten, ist der zuständige Hygienebeauftragte umgehend zu informieren.