Umgang mit Biostoffen in der Veterinärmedizin
Seit Dezember 2017 gilt in der Veterinärmedizin die überarbeitete Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), die Unfälle mit Biostoffen sowie das Übertragen von Infektionskrankheiten auf den Menschen verhindern soll. Die TRBA 260 greift somit nicht nur bei der Behandlung und Versorgung erkrankter Tiere, sondern auch im Falle einer Untersuchung und Entnahme etwaiger Proben. Betroffene Bereiche sind sowohl Tierarztpraxen als auch Betriebe, die mit der medizinischen und hygienischen Überwachung landwirtschaftlicher Anlagen und Schlachthäuser beauftragt sind.
Mögliche Übertragungswege von Infektionskrankheiten
Im Kontakt mit Tieren kann auf unterschiedliche Weise ein Infektionsrisiko bestehen. Um diesem frühzeitig und effektiv vorzubeugen, ist es notwendig, die Ursachen und möglichen Übertragungswege hierfür zu kennen. Je nach Krankheitsbild kann bereits der direkte Kontakt zum Tier beziehungsweise dessen infektiösen Körperflüssigkeiten zu einer Übertragung des Erregers führen. Ein indirekter Kontakt mit dem Erreger kann über die Berührung kontaminierter Gegenstände erfolgen. Unzureichende Handhygiene trägt zusätzlich dazu bei, dass dieser – beispielsweise beim Essen – in den Organismus gelangt.
Eine weitere Infektionsmöglichkeit besteht bei der Luftübertragung. Besonders bekannt ist hier die sogenannte Tröpfcheninfektion, bei welcher der Erreger über die Atemwege auf die Schleimhäute und somit in den Körper gelangt. Vor allem in Tierarztpraxen sind verletzungsbedingte Ansteckungen eine häufige Infektionsursache, bei denen der Erreger – beispielsweise durch Tierkratzer oder Bisse – übertragen wird. Ein sehr branchenübergreifendes Phänomen ist die Übertragung von Infektionen über Vektoren, zu denen unter anderem Zecken und Mücken zählen. Dies geschieht insbesondere bei Arbeiten unter freien Himmel, wie etwa der Landwirtschaft.
Schutzmaßnahmen im Umgang mit Biostoffen
Um im Betrieb bestmöglich für den Schutz der Mitarbeiter vor Infektionen zu sorgen, sind verschiedene Schutzmaßnahmen eine mögliche Hilfestellung. So sollte zunächst einmal die Grundhygiene im Betrieb gewährleistet sein, um potenzielle Kontaminierungsquellen auf die notwendigen Bereiche zu beschränken. Vorrichtungen zur Händedesinfektion sowie Handschuhe und Waschgelegenheiten sollten daher grundsätzlich vorhanden sein. Ein fester Hygieneplan dient als zusätzliche Hilfestellung für die Mitarbeiter und als festes Regelwerk im Betrieb. Zur sofortigen Nachsorge im Falle einer möglichen Infektion sollte außerdem ein entsprechend ausgestatteter Erste-Hilfe-Kasten bereitgestellt sein. Entsprechende Sicherheitsvorkehrungen, wie etwa spezielle Sicherheitskanülen bei der Blutabnahme, verhindern zudem, dass Erreger durch Nadelstiche unter die Haut gelangen.
Optimale Prävention durch sicherheitstechnische Betreuung
Damit die Sicherheit in Ihrem Veterinärbetrieb maximal und dauerhaft gewährleistet ist, empfiehlt es sich, die vorhandenen medizinischen Geräte einer regelmäßigen Sicherheitsprüfung zu unterziehen. Eine betriebsspezifische Gefährdungsbeurteilung stellt außerdem sicher, dass alle potenziellen Gefahren im Umgang mit Biostoffen erkannt und dementsprechend vorgebeugt werden können. Regelmäßige Schulungen der Mitarbeiter sowie Sicherheitsunterweisungen stellen außerdem sicher, dass Unfälle durch menschliches Versagen von vornherein minimiert werden können. Dabei kann Ihnen die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH gerne unter die Arme greifen. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Veterinärbetriebs
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