Patientensicherheit stärken: Das Handeln am Patientenwohl ausrichten
Gesundheitsschutz

Wir sind alles nur Menschen und bereits Seneca hat gesagt, dass Irren menschlich sei. Aus diesem Grund sind Fehler in unserer alltäglichen Kommunikation und im Miteinander mit anderen Menschen nie vollkommen vermeidbar. Dies kann jedoch insbesondere im Gesundheitswesen zu gravierenden Folgen führen. Was im Büroalltag womöglich ein ärgerliches Missverständnis darstellt, kann im Krankenhaus zu Arbeitsunfällen und Unfällen an und mit Patienten führen, die Verletzungen, dauerhafte Behinderungen oder gar den Tod zu Folge haben. Um das Auftreten solcher unerwünschten Folgen bestmöglich zu vermeiden, gilt es, die Patientensicherheit zu stärken.

Patientensicherheit durch Geräteprüfungen.

Indem Sie Ihre medizinischen und nicht medizinischen Geräte prüfen lassen, tragen Sie einen wichtigen Teil zur Patientensicherheit bei.

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Patientensicherheit und unerwünschte Ereignisse

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) führte 2015 eine Studie durch, die belegte, dass es in 5-10% der Behandlungsfälle in deutschen Krankenhäusern zu unerwünschten Ereignissen kam, wovon 2-4% vermeidbar gewesen wären.

Die Frage nach der Vermeidbarkeit ist ein wichtiger Parameter im Rahmen der Patientensicherheit: Nicht immer ist es für einen Arzt oder eine Ärztin möglich, abzuschätzen, wie ein Patient auf einen Behandlungsplan reagieren wird. Wie Krankheiten, Viren, Bakterien und der menschliche Körper individuell miteinander interagieren, kann nur bedingt vorhergesehen werden.

Deshalb wird im Rahmen der Patientensicherheit nochmals eine genaue Einteilung in vermeidbare unerwünschte Ereignisse und unerwünschte Ereignisse vollzogen. Ist zum Beispiel in der Patientenakte vermerkt, dass ein Patient ein bestimmtes Medikament nicht verträgt, und dies wird vom Arzt übersehen und trotzdem verabreicht, handelt es sich um ein vermeidbares unerwünschtes Ereignis. War die Unverträglichkeit vorher weder dem Patienten noch Arzt bekannt, handelt es sich jedoch um ein unerwünschtes Ereignis. Eine noch spezifischere Unterteilung erfolgt in die Kategorien „Kritisches Ereignis“, „Fehler“ und „Beinahe-Schaden“.

Diese Kategorisierungen dienen allesamt der Patientensicherheit. Durch eine Einteilung und Auseinandersetzung mit Abläufen, die ein unerwünschtes Ereignis zur Folge oder auch nur beinahe zur Folge hatten, soll eine Optimierung dieser ermöglicht werden. Patientensicherheit zielt darauf ab, potentielle Gefahrenquellen zu ermitteln, um Fehler zu vermeiden oder in Zukunft nicht noch einmal zu machen.

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Graphen, Tabellen und Protokolle: Durch regelmäßige Datenerhebungen und reflektierte Beobachtungen lässt sich die Patientensicherheit in Zukunft immer weiter optimieren.

Modelle zur Optimierung der Patientensicherheit

Um Patientensicherheit bestmöglich zu gewährleisten und allen Medizinern unterstützende Leitfäden an die Hand zu reichen, haben sich mittlerweile diverse Modelle zur Prävention von unerwünschten Ereignissen etabliert. Dabei handelt es sich oftmals um bereits bestehende und erprobte Modelle aus dem Ausland, die in den deutschen Behandlungsraum übersetzt wurden. Auch gibt es unterschiedliche Modelle, je nach Gesundheitseinrichtung, wie beispielsweise Krankenhäuser oder Arztpraxen.

Einen nicht zu unterschätzenden Anteil an der Patientensicherheit hat die Kommunikation zwischen medizinischem Personal und Patienten. Um die Kernkompetenzen der Mediziner in diesem Bereich bestmöglich zu stärken, wurde das sogenannte SACCIA-Modell entwickelt. Das Akronym fasst alle notwendigen Schritte zusammen, um eine optimale Kommunikation zwischen Arzt und Patient herzustellen.

Die einzelnen Buchstaben stehen hierbei für:

  • Sufficiency (Suffizienz)
  • Accuracy (Richtigkeit)
  • Clarity (Klarheit)
  • Contextualization (Kontextbezug)
  • Interpersonal Adaption (zwischenmenschliche Anpassung).

Im Rahmen des SACCIA-Modells gibt man den Ärzten Leitfragen an die Hand, um Schritt für Schritt die einzelnen Punkte abzuarbeiten.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit hat es sich zur Aufgabe gemacht, Patientensicherheit kontinuierlich zu wahren und zu optimieren. Hierfür bietet es eine Reihe an ethischen Leitsätzen, die diesem Zweck dienen und regelmäßig auf ihre Aktualität hin überprüft werden. Die sieben Leitsätze weisen unter anderem auf das Patientenwohl als Handlungsmaxime, die Autonomie der Patienten und die kontinuierliche Verbesserung der eigenen Kompetenzen im Bereich der Patientensicherheit als Mediziner hin.

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Kommunikation ist nicht nur das A und O in Beziehungen. Viele unerwünschte Ereignisse lassen sich bereits durch einen offenen Austausch zwischen Arzt und Patient oder unter Kollegen vermeiden.

Patientensicherheit mit der BAU MEDIZINTECHNIK

Auch wir messen der Patientensicherheit einen sehr hohen Wert bei und möchten Sie dabei unterstützen, diese in Ihrer medizinischen Einrichtung bestmöglich zu wahren. Zu unseren Aufgabenbereichen zählen deshalb auch die Sicherheitstechnische Prüfung Ihrer medizinischen Geräte, die sicherheitstechnische und messtechnische Kontrolle sowie die Prüfung all Ihrer nicht medizinischen ortsveränderlichen und ortsfesten Elektrogeräte.

Unsere Einsatzbereiche reichen vom Dialysezentrum über die Arztpraxis bis hin zur Apotheke. Jeder Gesundheitsbetrieb verfügt sowohl über medizinische als auch nicht medizinische Elektrogeräte, die in regelmäßigen Abständen von fachlich ausgebildetem Personal geprüft werden müssen. Während nicht medizinische Geräte von einer Elektrofachkraft examiniert werden müssen, bedarf es bei der Prüfung medizinischer Geräte nochmals einer speziell hierfür ausgebildeten Fachkraft.

Unser für diese Bereiche ausgebildetes Personal prüft Ihre Geräte gemäß VDE 0751-1 und nimmt sowohl die sicherheitstechnische als auch die messtechnische Kontrolle nach den aktuellen Vorschriften der MPBetreibV vor. Im Anschluss stellen diese Ihnen selbstverständlich auch eine offizielle Prüfplakette aus.

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Durch die sicherheitstechnische Betreuung Patientensicherheit stärken

Nicht ordnungsgemäß geprüfte Geräte können zu Unfällen führen, durch die sowohl das Personal als auch die Patientinnen und Patienten verletzt werden können. Auch hierbei würde es sich folglich um ein vermeidbares unerwünschtes Ereignis handeln.

Vorschriften zur Prüfung sowie Leitsätze geben zwar gute und hilfreiche Anhaltspunkte, manchmal ist es jedoch trotzdem nicht so einfach, alle potentiellen Gefahren am Arbeitsplatz zu erkennen und zu beseitigen. Aus diesem Grund schreibt das Arbeitssicherheitsgesetz auch die sicherheitstechnische Betreuung für alle Gesundheitsbetriebe ab einem Beschäftigten vor.

Gerne kommen wir hierfür in Ihren Gesundheitsbetrieb. Sollten Sie über weniger als 50 Mitarbeiter verfügen, steht es Ihnen gesetzlich ebenfalls zu, die sicherheitstechnische Betreuung im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung selbst in die Hand zu nehmen. Hierzu raten wir Ihnen zu den Erst- und Folgeschulungen der BAU WEITERBILDUNG als offizieller Kooperationspartner der BGW. Haben Sie noch Fragen zu den Themen Patientensicherheit oder unserem Leistungsangebot? Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

Wir kommen gerne zu Ihnen!

Ob zur Prüfung medizinischer sowie nicht medizinischer elektrischer Geräte oder für die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Gesundheitsbetriebs: Wir sind Ihr Ansprechpartner!

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