Das Krankenhauszukunftsgesetz: Digitalisierung von Krankenhäusern
Medizintechnik

Das neue Krankenhauszukunftsgesetz: Digitalisierung von Krankenhäusern

Im Juni 2020 hat die Koalition das Zukunftsprogramm Krankenhäuser beschlossen. Das sogenannte Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sorgt nun für dessen Umsetzung. Das wurde vom Bundestag am 18. September beschlossen. Es handelt sich dabei um ein Investitionsprogramm, welches in erster Linie der Digitalisierung von Krankenhäusern dienen soll. Im Folgenden finden Sie das Wichtigste im Bezug auf das Krankenhauszukunftsgesetz. Weitere Informationen finden Sie im entsprechenden Gesetzentwurf.

Das Krankenhauszukunftsgesetz: Direkte Investition vom Bund

Üblicherweise investieren grundsätzlich die jeweiligen Bundesländer in Krankenhäuser. Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes investiert der Bund jedoch direkt aus eigenen Haushaltsmitteln in deutsche Krankenhäuser. Diese Investition beläuft sich auf 3 Milliarden Euro und wird zusätzlich um weitere 1,3 Milliarden Euro der Länder ergänzt. Krankenhäuser sollen mit diesen bereitgestellten Mitteln in die Digitalisierung ihrer Einrichtung investieren.

Digitalisierung von Krankenhäusern

Das neue Krankenhauszukunftsgesetz beabsichtigt in erster Linie die Digitalisierung und Modernisierung von Krankenhäusern. Hinzu kommen der Ausbau moderner Notfallkapazitäten sowie der IT- und Cybersicherheit. In diesem Zusammenhang ist auch von einem digitalen Update die Rede. Die digitale Infrastruktur soll durch bestimmte Mittel, wie beispielsweise die elektronische Patientenakte, gefördert werden.

Die Digitalisierung im Gesundheitswesen birgt große Chancen. Auch länderübergreifende Vorhaben werden gegebenenfalls gefördert. Der Stand dieser digitalen Fortschritte wird voraussichtlich Mitte 2021 und 2023 überprüft und beurteilt.

Krankenhauszukunftsgesetz 2

Die Digitalisierung kann dabei helfen, den Herausforderungen, vor denen unsere Gesundheitssysteme stehen, zu begegnen. Das neue Krankenhauszukunftsgesetz zielt in erster Linie auf ein digitales Update in Krankenhäusern ab.

Krankenhauszukunftsfonds

Wie wird die Hilfestellung für die jeweiligen Projekte der Krankenhäuser nun verwirklicht? Hierzu wird beim Bundesamt für Soziale Sicherung ein sogenannter Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) eingerichtet, woraus die Krankenhäuser entsprechende Mittel beantragen können. Das Fördervolumen von insgesamt 4,3 Millionen Euro wird dem KHZF ab Anfang 2021 zur Verfügung stehen.

Krankenhäuser können ab sofort ihren Förderbedarf beantragen. Formulare und Förderrichtlinie des Bundesamtes für Soziale Sicherheit und des Bundesministeriums für Gesundheit sollen bei der Antragstellung Abhilfe schaffen. Letztendlich entscheiden die Länder, welche Krankenhäuser eine Förderung erhalten.

Das Krankenhauszukunftsgesetz vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie

Im Rahmen der Corona-Pandemie ist die Dringlichkeit eines digitalen Updates besonders deutlich geworden. Gut ausgerüstete und funktionierende Krankenhäuser sind im Jahr 2020 verstärkt zur Priorität geworden. Das Gesetz berücksichtigt die Folgen der Pandemie und sieht diesbezüglich entsprechende Prämien vor. Hohe finanzielle Einbußen sollen ausgeglichen werden. Zudem sind Zuschläge für weitere Mehrkosten wie die Anschaffung Persönlicher Schutzausrüstungen vorgesehen.

Dem Bereich der Pflege wird in diesem Gesetz ebenfalls große Aufmerksamkeit geschenkt. Ausgewählten Pflegekräften sollen Sonderleistungen zukommen. Dieser Bonus gebührt sowohl Pflegekräften in Krankenhäusern und Kliniken als auch in Altenpflegeheimen und in der ambulanten Pflege.

Damit will die Bundesregierung ein klares Signal senden: Deutschlands Krankenhäuser sollen stark bleiben. Und das geht nur mit einem entsprechenden Schutzschirm für Kliniken. Dieser dient der gezielten Verbesserung von Versorgung und Sicherheit der Patienten.

Krankenhauszukunftsgesetz 3

Mehrkosten, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind, sollen durch das Krankenhauszukunftsgesetz ausgeglichen werden.

Regelungen zum Kinderkrankengeldanspruch

Neue Regelungen im Bezug auf Kinderkrankengeld stellen einen weiteren wichtigen Beschluss des Krankenhauszukunftsgesetzes dar. Der Kinderkrankengeldanspruch soll verlängert werden. Es handelt sich hierbei um eine Verlängerung von fünf bis zehn Tagen. Letzteres hängt davon ab, ob es sich um einen alleinerziehenden Elternteil handelt. Dieser Beschluss beschränkt sich auf das Jahr 2020.

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