Hygiene in Arztpraxen und Krankenhäusern
Gesundheitsschutz

Hygiene in Arztpraxen und Krankenhäusern

Multiresistente Keime sind in aller Munde und insbesondere im Krankenhaus, wo viele Patienten mit geschwächtem Immunsystem aufeinandertreffen, brandgefährlich. Um die Ansteckungsgefahr mit den Multiresistenten Krankenhauskeimen (MRSA) so gering wie möglich zu halten, wurde das Infektionsschutzgesetz 2011 entsprechend aktualisiert. Wir erklären, welche speziellen gesetzlichen Anforderungen an die Hygiene in deutschen Krankenhäusern gestellt werden.

Infektionshygieneverordnung und Prävention

Seit April 2012 sind Krankenhäuser zum Erlass spezifischer Infektionshygieneverordnungen verpflichtet. Diese sollen unter anderem darüber aufklären, inwiefern gegen die Ausbreitung multiresistenter Keime vorgegangen werden kann. Diese Verordnung ist nicht nur bindend für die Mitarbeiter des jeweiligen Krankenhauses, sondern kann i. d. R. auf Anfrage durch den Patienten eingelesen werden. Für die Umsetzung der in der Infektionshygieneverordnung beschriebenen Vorschriften ist wiederum die Hygieneabteilung des Krankenhauses verantwortlich. Diese stellt den Patienten darüber hinaus Qualitätsberichte zur Verfügung, über die sie die jeweilige Anzahl der Fälle mit multiresistenten Keimen im Krankenhaus einsehen können. Ab einer Bettenzahl von mindestens 400 sind die Krankenhäuser seit 2016 außerdem dazu verpflichtet, einen speziellen Hygiene-Arzt zu beschäftigen.

So können Sie Keimen entgegenwirken

Die nach wie vor effektivste Methode gegen das Ausbreiten von Keimen ist das regelmäßige Händewaschen. In Krankenhäusern betreibt man meist eine Handdesinfektion mit alkoholhaltigen Lösungen, mithilfe derer ein Großteil der über die Hände übertragbaren Keime abgetötet wird. Idealerweise sollte eine solche Desinfektion vor Anbruch und nach Abbruch jeder neuen Tätigkeit vorgenommen werden, sodass Keime gar nicht erst in das Patientenzimmer hinein bzw. hinausgelangen. Einweghandschuhe tragen zusätzlich dazu bei, die Keimübertragung bei jeder Tätigkeit so gering wie möglich zu halten.

Newsletter

Der Newsletter beinhaltet Informationen zu neuen Produkten, Aktionen und News.
=

Desinfizierung der medizinischen Umgebung

Obwohl rund 90 % aller Keime über die Hände übertragen werden, sollte auch die medizinische Umgebung im Krankenhaus so keimfrei wie möglich gehalten werden. Selbstverständlich fängt dies mit einer Desinfizierung der medizinischen Gerätschaften an und reicht bis zur klinischen Säuberung der Patientenzimmer vor jedem Neubezug. Insbesondere bei Mehrbettzimmern ist eine gründliche Hand- und Zimmerhygiene entscheidend, da die räumliche Nähe Übertragungsinfektionen von Patienten und Personal begünstigt.

Tritt trotzdem einmal der Fall eines multiresistenten Patienten auf, ist dieser laut geltenden Vorschriften unverzüglich in Quarantäne zu verlegen. Um eine Infektion des Personals, beispielsweise durch Nadelstichverletzungen, zu verhindern, ist die Verwendung von Sicherheitskanülen sowie weiteren entsprechenden medizinischen Utensilien ratsam. Darüber hinaus empfiehlt sich eine professionelle sicherheitstechnische Betreuung des entsprechenden Gesundheitsbetriebes, im Rahmen derer auch die medizinischen Geräte auf ihre einwandfreie Funktion untersucht, Mitarbeiter auf den einwandfreien Umgang mit Hygieneapparaturen geschult sowie eine hygienespezifische Gefährdungsbeurteilung erstellt werden können.

Sie möchten mehr zu unseren Leistungen im medizinbetrieblichen Gesundheitsschutz erfahren oder einen Termin mit unseren Gutachtern vereinbaren? Wir von der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme via E-Mail oder Telefon!

Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihrer Arztpraxis!

Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH ist der optimale Ansprechpartner, um Sie bei der Einhaltung der Hygienevorschriften in Ihren Arztpraxen und sonstigen medizinischen Einrichtungen zu unterstützen.

Kontakt aufnehmen