Covid-19 und Personalmangel: RKI-Empfehlungen für medizinisches Personal
Ende April hat das Robert-Koch-Institut seine Empfehlungen für medizinisches Personal zum Management von Kontaktpersonen unter Personal der kritischen Infrastruktur bei Personalmangel aktualisiert. Es geht um den Umgang mit Covid-19-Kontaktpersonen unter Kritls-Personal. Erfahren Sie hier mehr über die konkreten Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts.
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Grundsätzlich empfiehlt das Robert-Koch-Institut aktuell eine verkürzte Quarantäne für medizinisches Personal, auch nach engem ungeschütztem Kontakt zu Covid-19-Erkrankten. Solange keine Symptome auftreten, soll es medizinischem Personal bei dringendem Bedarf möglich sein, zur Arbeit zu gehen. Diese Empfehlungen gelten jedoch ausschließlich bei relevantem Personalmangel. Das RKI gibt eine Reihe situationsspezifischer Hinweise.
Kritls-Personalmangel
Medizinisches Personal zählt zum besonderen Personal der kritischen Infrastruktur. Dabei handelt es sich um Einrichtungen oder Organisationen, die für das staatliche Gemeinwesen von besonderer Bedeutung sind. Medizinisches Personal spielt vor dem Hintergrund der fortwährenden Corona-Pandemie eine tragende Rolle. Einzelne Personalgruppen sind dabei von größerer Bedeutung als andere. Bei der Einschätzung dieser Bedeutung kann ein betriebliches Konzept in Form einer Rangliste Abhilfe schaffen. Die Empfehlungen des RKI zielen in erster Linie auf die Gewährleistung einer weiter funktionierenden kritischen Infrastruktur ab. Der Ausfall von medizinischen Einrichtungen würde drastische Folgen nach sich ziehen. Der Einsatz von infiziertem Personal ist jedoch ebenfalls mit gewissen Risiken verknüpft. Um das Risiko von Übertragungen zu minimieren, wäre eigentlich eine Absonderung von betroffenem Personal erforderlich. Das Dilemma wird deutlich.
RKI-Empfehlungen
Das Robert-Koch Institut stellt unterschiedliche Optionen zum Umgang mit Kontaktpersonen unter medizinischem Kritls-Personal bei Personalmangel vor. Die Hinweise variieren je nach Expositionsrisiko der betroffenen Person. Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Optionen. Dabei verweist das Institut mehrfach darauf, dass diese ausschließlich angewendet werden sollen, wenn alle anderen Maßnahmen zum Erhalt der kritischen Infrastruktur ausgeschöpft wurden.
Expositionsrisiko
Symptomfreien Beschäftigten im relevanten medizinischen Bereich mit begrenztem Expositionsrisiko empfiehlt das RKI weiterzuarbeiten. Begrenztes Expositionsrisiko meint beispielsweise den Kontakt zu infizierten Personen ohne Schutzausrüstung. Auf eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung sollte jedoch keinesfalls verzichtet werden. Zudem sollte sich das betroffene Personal stets selbst beobachten und Symptome gegebenenfalls dokumentieren. Bei Verdacht auf Covid-Symptome muss die betroffene Person umgehend getestet werden.
Symptome und Infektion
SARS-CoV-2 positives Personal sollte keinesfalls eingesetzt werden. Dies gilt grundsätzlich auch für Personal mit entsprechenden Krankheitssymptomen. Bei negativem Testergebnis kann arbeitsfähiges Kritls-Personal laut RKI trotz Symptomen die Tätigkeit wieder aufnehmen. Dabei sollten entsprechende Schutzmaßnahmen wie das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und regelmäßiges Lüften beachtet werden. Zudem sollte der Einsatz in der Versorgung vulnerabler Patientengruppen sowie der Kontakt zu sonstigen Angehörigen besonderer Risikogruppen weitestgehend vermieden werden. Eine ausschließliche Versorgung von Covid-19-Patienten wäre eine denkbare Möglichkeit.
Genesenes und geimpftes Personal
Auch für genesenes Personal gelten in der Regel die aktuellen Hygiene- und Schutzvorschriften. Bei Kontakt zu anderen genesenen Personen innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten nach dem Nachweis ist eine Quarantäne laut RKI nicht erforderlich. Dies gilt nicht bei Verdacht auf eine besorgniserregende SARS-CoV-2-Variante.
Auch vollständig geimpftes Personal ist in vielen Fällen von entsprechenden Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen. Nichtsdestotrotz sollte sich betroffenes Personal bis zum 14. Tag nach dem Kontakt zur infizierten Person selbst beobachten. Man spricht diesbezüglich auch von Selbstmonitoring. Gemeint ist die Beobachtung und Dokumentation der Körpertemperatur und möglicher Symptome. Auch hierbei gelten Ausnahmen hinsichtlich besorgniserregenden Covid-Varianten. Bei Kontakt zu mit einer solchen Variante infizierten Personen gelten die hier beschriebenen Hinweise des Robert-Koch-Instituts grundsätzlich nicht.
Arbeitsplatz und Alltagsleben
Die Ausnahmen für medizinisches Personal gelten ausschließlich bei relevantem Personalmangel und ausschließlich für die Arbeitssituation. Betroffene Personen müssen sich während der Quarantänezeit an die Vorschriften für die Allgemeinbevölkerung halten, auch wenn sie gegebenenfalls weiterhin ihren Arbeitsplatz besuchen. Eine Ausnahme bildet die Fahrt zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
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