Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) von Defibrillatoren

Sicherheitstechnische Kontrollen (STK) von Defibrillatoren sind von allen medizinischen Einrichtungen verpflichtend durchzuführen. In Krankenhäusern und vielen Arztpraxen gehören Defibrillatoren zur Standartausrüstung, um Patientinnen und Patienten im Notfall sofort versorgen zu können. Auch in öffentlichen Einrichtungen dienen Defibrillatoren häufig als allgemeinzugängliche Sicherheitsmaßnahme.

Um sicherzustellen, dass die Geräte stets einsatzbereit sind und zuverlässig funktionieren, sind regelmäßige sicherheitstechnische Kontrollen zwingend notwendig und gesetzlich vorgeschrieben. Durch diese Prüfungen wird nicht nur die Funktionstüchtigkeit der Defibrillatoren gewährleistet, sondern auch für optimale Sicherheit der Patienten und Anwender gesorgt.

Inhaltsverzeichnis

Sicherheitstechnische Kontrolle (STK) von Defibrillatoren mit BAU MEDIZINTECHNIK: Vorteile im Überblick

Maximale Sicherheit im Notfall

Regelmäßige Kontrollen decken Funktionsfehler auf und stellen sicher, dass Geräte im Ernstfall zuverlässig funktionieren.

Rechtliche Absicherung

Fachgerechte STK-Prüfung nach §12 MPBetreibV.

Mehr Effizienz

Keine internen Prüfer notwendig, da alle Aufgaben von der Prüfung bis zur Dokumentation von externen Fachkräften übernommen werden.

Professionelle Prüfung

Qualifizierte Experten übernehmen die umfassende Kontrolle der Geräte.

Patienten- und Personalschutz

professionelle Wartungen der Defibrillatoren stellen ihre Funktionstüchtigkeit sicher und sorgen für einen sicheren Einsatz für Patient und Anwender.

Dokumentierte Nachweise

Prüfer stellen Protokolle und Prüfplaketten als Belege für Behörden aus.

STK für Defibrillatoren

Defibrillatoren zählen zu den sicherheitsrelevanten Medizinprodukten und müssen regelmäßig überprüft werden, um ihre uneingeschränkte Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Die STK von Defibrillatoren dient dazu, mögliche Funktionsstörungen frühzeitig zu erkennen und die sichere Anwendung im Notfall zu gewährleisten.

Eine fachgerecht durchgeführte STK für Defibrillatoren reduziert Ausfallrisiken sowie Arbeitsunfälle und stellt sicher, dass das Gerät im Ernstfall zuverlässig Leben retten kann. Im Rahmen der sicherheitstechnischen Kontrolle werden verschiedene Funktionen geprüft.

Zu den Prüfschritten unserer qualifizierten Servicemitarbeiter gehören unter anderem:

Sichtprüfung auf Beschädigungen und Verschleiß

Kontrolle von Gehäuse, Kabeln, Steckverbindungen und Zubehör

Überprüfung der Energieabgabe

Funktionsprüfung aller Bedienelemente und Anzeigen

Kontrolle von Batterien und Akkus

Dokumentation aller Prüfergebnisse

Kennzeichnung mit Prüfplakette nach erfolgreicher Prüfung

Abschlussberatung mit Einordnung zum sicheren Weiterbetrieb des Defibrillators

Gesetzliche Grundlagen und Vorgaben

Die sicherheitstechnische Kontrolle von Defibrillatoren ist in Deutschland durch die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) geregelt. Gemäß § 12 MPBetreibV sind Betreiber verpflichtet, sicherheitstechnische Kontrollen an Medizinprodukten durchzuführen, sofern diese vom Hersteller vorgeschrieben werden oder sicherheitsrelevante Funktionen besitzen. Defibrillatoren gehören zu diesen Produkten und müssen deshalb rechtzeitig alle ein bis zwei Jahre geprüft werden.

Betreiber von Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten, Pflegeeinrichtungen oder Unternehmen mit Defibrillatoren tragen die Verantwortung der fristgerechten Durchführung und Dokumentation der Prüfungen. Für die Kontrolle können externe sowie interne Personen und Betriebe beauftragt werden, solange sie die Voraussetzungen aus § 5 MPBetreibV erfüllen.

Mariusz Michalski

Ihr Ansprechpartner für die sicherheitstechnische Kontrolle

STK bei AED Defibrillator

Ausnahmen von der Prüfpflicht: STK für Automatische Externe Defibrillatoren (AED)

Nicht alle Defibrillatoren unterliegen automatisch der Pflicht zur sicherheitstechnischen Kontrolle. Denn die gesetzliche Prüfpflicht gemäß §12 MPBetreibV gilt nicht für Automatische Externer Defibrillatoren (AED), wenn sie selbsttestend sind, eine regelmäßige Sichtprüfung durch den Betreiber erfolgt und sie für die Bedienung durch Laien vorgesehen sind.

Für AED, die ab dem 1. Januar 2027 in Betrieb genommen werden, gilt zudem eine in § 12 MPBetreibV verankerte Dokumentationspflicht. Das heißt, dass die Ergebnisse der Selbsttest dokumentiert und regelmäßig an die Betreiber übermittelt werden müssen.

Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Defibrillator einer STK-Pflicht unterliegt, und kümmern uns anschließend um die fachgerechte Wartung Ihres Defibrillators.

Professionelle Geräteprüfung mit der BAU MEDIZINTECHNIK

Mit BAU MEDIZINTECHNIK erhalten Sie einen zuverlässigen Partner für die sicherheitstechnische Kontrolle von Defibrillatoren. Unsere erfahrenen Prüftechniker führen die Wartung der Defibrillatoren fachgerecht, normkonform und gemäß den Herstellervorgaben durch. Anschließend stellen wir Ihnen ein detailliertes Prüfprotokoll für die Dokumentation der STK zur Verfügung.

Zum Leistungsspektrum der BAU MEDIZINTECHNIK gehört außerdem die Durchführung messtechnischer Kontrollen (MTK). Unsere Servicemitarbeiter setzen professionelle Messgeräte ein und führen die Kontrolle unter Beachtung höchster Prüfstandards durch. Ebenso übernehmen wir die Prüfung aller nicht-medizinischen elektrischen Geräte in medizinischen Einrichtungen – von der Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen bis hin zur Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DGUV 3.

Kontaktieren Sie uns bei Interesse an einer STK für Defibrillatoren und bei Fragen zu unseren weiteren Leistungen. Lassen Sie auch die sicherheitstechnische Prüfung medizinischer Geräte in Ihrem Betrieb von einem Profi übernehmen und profitieren Sie von rechtskonformer Dokumentation, fachgerechter Durchführung sowie optimalem Patienten- und Personalschutz. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.

Weitere Leistungen der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH

Häufige Fragen zur sicherheitstechnischen Kontrolle von Defibrillatoren

Eine STK darf nur von qualifizierten Fachkräften mit entsprechender Ausbildung, Erfahrung und geeigneten Prüfmitteln durchgeführt werden. Dadurch wird sichergestellt, dass alle sicherheitsrelevanten Funktionen des Defibrillators fachgerecht überprüft werden und die Funktionstüchtigkeit des Geräts erhalten bleibt.

Ja, für viele Defibrillatoren sind sicherheitstechnische Kontrollen (STK) gesetzlich vorgeschrieben, sofern dies gemäß § 12 MPBetreibV erforderlich ist. Die regelmäßige STK stellt sicher, dass Defibrillatoren jederzeit funktionsfähig sind und im Notfall zuverlässig eingesetzt werden können.

Nein, für Automatische Externe Defibrillatoren (AED) sind sicherheitstechnische Kontrollen nicht zwingend verpflichtend. Die Prüfpflicht entfällt, wenn es sich um selbsttestende Geräte handelt, wenn regelmäßige Sichtprüfungen durch den Betreiber erfolgen und wenn sie von Laien bedient werden.