Lagerung kühlpflichtiger Arzneimittel im Medikamentenkühlschrank
Fachbeitrag

Lagerung kühlpflichtiger Arzneimittel im Medikamentenkühlschrank

Gemäß §16 Apothekenbetriebsordnung müssen Apotheken gewährleisten, dass die Qualität der gelagerten Pharmazeutika erhalten bleibt. Besonderes Augenmerk muss in diesem Zusammenhang auf kühlpflichtige Medikamente gelegt werden. Zwar unterlagen im Jahr 2017 nur rund 5 % der über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechneten Arzneimittel einer Lagerung unter speziellen Temperaturbedingungen. Wenn man jedoch beachtet, dass sich im Medikamentenkühlschrank einer Apotheke durchschnittlich 20.000 Euro Warenwert befinden, wird klar, dass eine falsche Lagerung schnell mit sehr hohen Kosten verbunden sein kann. Was Apotheker bei der Lagerung kühlpflichtiger Arzneimittel beachten müssen, lesen Sie im heutigen Blogbeitrag.

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Kühlpflichtig, tiefgekühlt oder Raumtemperatur?

Bei der Lagerung von Arzneimitteln unterscheidet man grundsätzlich in drei Temperaturbereiche:

  • Raumtemperatur: 15-25°C (selten bis 30°C)
  • Kühlschranktemperatur: 2-8°C
  • Tiefgekühlt: -18°C

Die meisten Medikamente lassen sich problemlos bei Raumtemperatur lagern. Hier dienen die Herstellerangaben als Orientierung. Im Medikamentenkühlschrank sollten Sie nur Arzneimittel aufbewahren, die ausdrücklich als kühlpflichtig gekennzeichnet sind. Nicht kühlpflichtige Medikamente werden auch nicht im Kühlschrank aufbewahrt, selbst wenn die Raumtemperatur von +25°C überschritten werden sollte. Lagern Sie die Medikamente in diesem Fall besser in einem dunklen, kühleren Raum, der keiner direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Rund 19,5 Millionen Arzneimittel galten 2017 als kühlpflichtig, darunter Biopharmazeutika wie Insulin. Kühlpflichtige Medikamente müssen von kühlkettenpflichtigen Medikamenten unterschieden werden. Zu Letzteren zählen beispielsweise Impfstoffe. Bei kühlkettenpflichtigen Arzneimitteln darf die Kühlkette unter keinen Umständen unterbrochen werden. Auch während Transport und Lieferung ist die vorgeschriebene Temperatur also einzuhalten. Nur wenige Arzneimittel müssen tiefgekühlt gelagert werden; Das betrifft vor allem Blutprodukte.

Nur ein geringer Prozentsatz aller Arzneimittel gilt als kühlpflichtig. Dazu zählen beispielsweise Impfstoffe.

Nur ein geringer Prozentsatz aller Arzneimittel gilt als kühlpflichtig. Dazu zählen beispielsweise Impfstoffe.

Beachten Sie den vorgeschriebenen Temperaturbereich

Missachten Sie bei der Lagerung kühlpflichtiger Arzneimittel den vorgeschriebenen Temperaturbereich, können diese ihre Wirkung verlieren. Setzen Sie sie weder großer Hitze noch extremer Kälte aus. Vermeiden Sie es unbedingt, kühlpflichtige Medikamente einzufrieren. Auch sollten diese nicht direkt mit Eis in Berührung kommen. Die Proteine könnten dabei ihre Struktur so verändern, dass die Wirksamkeit nachlässt oder sogar ganz verloren geht. Dabei können auch toxische oder antigene Stoffe entstehen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Gefahr feinster Haarrisse in Glasbehältern, die durch Minusgrade hervorgerufen werden können. Sterilitätsverlust und Verunreinigungen im Produkt sind mögliche Folgen. Achten Sie bei der Lagerung im Medikamentenkühlschrank also darauf, kühlpflichtige Arzneimittel nicht direkt an die Kühlschrankwand oder in unmittelbare Nähe zu Kühlakkus zu legen.

Sichere Kühllagerung im Medikamentenkühlschrank

Zur sachgerechten Lagerung kühlpflichtiger Arzneimittel eignet sich ein Medikamentenkühlschrank nach DIN 58345 besonders gut. Dieser garantiert bei einer Raumtemperatur zwischen 10 und 35°C eine hohe Temperaturstabilität von 2 bis 8°C. Da moderne Medikamentenkühlschränke gegen Einfrieren gesichert sind, müssen Betreiber keine zu kühle Lagerung der Pharmazeutika fürchten. Sollte es zu einer Temperaturabweichung kommen, löst der Medikamentenkühlschrank einen akustischen und optischen Alarm aus. Auch Stromausfall wird auf diese Weise angezeigt. Damit man das auch bemerkt, wenn sich gerade niemand in der Apotheke befindet, besteht die Möglichkeit, den Alarm aufs Handy schalten zu lassen oder alternativ an einen Überwachungsdienst zu senden.

Medikamentenkühlschränke garantieren eine hohe Temperaturstabilität zwischen 2 und 8°C. In Kombination mit speziellen Temperaturloggern, die die Temperaturkurve aufzeichnen, sorgt das für maximale Sicherheit bei der Kühllagerung.

Medikamentenkühlschränke garantieren eine hohe Temperaturstabilität zwischen 2 und 8°C. In Kombination mit speziellen Temperaturloggern, die die Temperaturkurve aufzeichnen, sorgt das für maximale Sicherheit bei der Kühllagerung.

Dokumentation der Kühllagerung

Apotheken sind gemäß §§2a, 4 und 16 der Apothekenbetriebsordnung dazu verpflichtet, die sachgemäße Lagerung kühlpflichtiger Arzneimittel zu dokumentieren. Die preiswerteste Möglichkeit besteht in der Nutzung eines Mini-Max-Thermometers, bei dem täglich die minimale und die maximale Temperatur im Medikamentenkühlschrank abgelesen werden können. Der Nachteil dieser Geräte besteht darin, dass der Verlauf der Temperaturkurve nicht ersichtlich ist. Kommt es also zu einer ernstzunehmenden Temperaturabweichung, kann der Apotheker nicht erkennen, wie lange die Arzneimittel außerhalb der zulässigen Kühltemperatur lagen. Das ist insofern fatal, dass diese Information bei der Entscheidung, ob ein Medikament noch verwendet werden kann, unerlässlich ist. Hier erscheint die Verwendung spezieller Temperaturlogger sinnvoller. Diese zeichnen die Temperaturkurve auf, speichern diese und geben die Werte nach Bedarf an mobile Endgeräte weiter.

Prüfung ortsfester Anlagen nach DGUV V3

Gemäß DGUV V3 sind Betreiber von elektrischen Geräten dazu verpflichtet, diese regelmäßig überprüfen zu lassen. Das betrifft auch den Medikamentenkühlschrank. Unsere erfahrenen Fachkräfte kümmern sich gerne um die Überprüfung Ihrer ortsfesten Anlagen. Dabei profitieren Sie von erstklassigem Service, kompetenter Beratung und maximaler Flexibilität. Schicken Sie uns am besten noch heute Ihre unverbindliche Anfrage, damit wir uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern können. Das Team von der BAU MEDIZINTECHNIK GmbH freut sich auf Sie!

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