Heuschnupfen: Krankschreibung wegen Pollenallergie?
Gesundheitsschutz

Reicht Pollenallergie für eine Krankschreibung?

Bäume, Gräser, Pollen – Bei Allergikerinnen und Allergikern lösen diese Begriffe ein Schaudern aus. Jedes Jahr vom Frühling bis Spätsommer verschmutzen Pollen nicht nur parkende Autos, sondern lösen bei Betroffenen wahre Albträume aus. Heuschnupfen zählt zu den häufigsten allergischen Erkrankungen; etwa jeder fünfte Deutsche leidet darunter. Geschwollene Augen, Atembeschwerden, entzündete Atemwege und Nasennebenhöhlen. Die Taschentücher liegen allzeit bereit.  Doch reicht eine Pollenallergie für eine Krankschreibung? Antworten und Lösungen zum gefürchteten Heuschnupfen haben wir in unserem Blog.

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Mit unseren Leistungen unterstützen wir Sie umfassend beim betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz – von der sicherheitstechnischen Betreuung bis hin zur Prüfung Ihrer medizinischen Geräte.

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Gilt eine Allergie als Krankheit?

Ist ein Arbeitnehmer krank, ist das Prozedere in der Regel eindeutig: Wer krank ist, geht zum Arzt, lässt sich krankschreiben und kuriert sich Zuhause aus. So werden keine Kolleginnen und Kollegen angesteckt und ein kurzfristiger Ausfall ist für das Unternehmen meist zu verkraften. Doch zählt die saisonale Rhinitis, im Volksmund Heuschnupfen, überhaupt als Krankheit? Schließlich sind die Symptome mit einem gewöhnlichen Schnupfen zu vergleichen. Die Nase läuft, die Augen jucken und man fühlt sich angeschlagen.

Eine Arbeitsunfähigkeit liegt laut Definition des Gemeinsamen Arbeitsausschusses dann vor, wenn ein Mitarbeiter seine Tätigkeit aufgrund von Krankheit nicht mehr ausüben kann oder dabei in Gefahr laufen würde, dass sich sein Zustand weiter verschlechtert. Das kann auch bei vermeintlich harmlosen Erkrankungen und Allergien der Fall sein. Arbeitgeber sollten auch einen simplen Heuschnupfen also keinesfalls verharmlosen. Gerade bei Allergikerinnen und Allergikern, die ihre Arbeit im Freien verrichten, kann der Arbeitseinsatz die reinste Qual bedeuten, wenn Pollen Hochsaison haben.

Krankschreibung wegen Pollenallergie

Volkskrankheit Heuschnupfen: jeder Fünfte Deutsche leidet darunter. Aber ist eine Pollenallergie Grund genug für eine Krankschreibung?

Krankschreibung wegen Pollenallergie – geht das?

Abnehmende Produktivität und nachlassende Leistungsfähigkeit aufgrund von Heuschnupfen veranlassen viele Arbeitgeber, ihre Beschäftigten während des Arbeitstages früher nach Hause zu schicken. Doch wie sieht es mit Krankschreibungen aus? Die Realität zeigt, dass kaum ein Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen allergischen Reaktionen ausgibt. In Einzelfällen mag das oft geschehen, allerdings ist das keine Dauerlösung.

Grund dafür ist die Tatsache, dass es reichlich Lösungen gibt, eine Rhinitis zu therapieren und zumindest einzudämmen. Medikamente wie Antihistaminika oder Kortisonpräparate schaffen zumindest kurzfristig Abhilfe, auch wenn beide Müdigkeit als Nebenwirkung in der Packungsbeilage führen. Welche Lösungen gibt es noch?

Hyposensibilisierung

Verschiedenste Medikamente und Therapien können im Kampf gegen Heuschnupfen helfen. Insbesondere die Hyposensibilisierung ist zwar langwierig, verspricht aber eine deutliche Besserung.

Heuschnupfen: Verbesserung durch Therapie

Als Heuschnupfen bezeichnet man allergiebedingte Entzündungssymptome der oberen Atemwege. Diese entstehen, wenn das Immunsystem verstärkt auf die eigentlich harmlosen Pollen reagiert. Um dem langfristig entgegenzuwirken, versprechen spezifische Immuntherapien mehr. Das Zauberwort lautet Hyposensibilisierung. Solche Therapien sollten unbedingt von einem Experten bzw. einer Expertin durchgeführt werden, etwa von einem Allergologen oder HNO-Arzt, und finden meist über einen langen Zeitraum statt – nicht selten sogar mehrere Jahre.

Im wöchentlichen oder monatlichen Rhythmus werden dem Patienten bzw. der Patientin nach und nach in größer werdenden Konzentrationen die Allergene zugeführt, so dass der Körper selbstständig lernt, die Auslöser zu tolerieren. Nach jeder Spritze bleibt der Patient bzw. die Patientin in der Regel eine Stunde lang unter Aufsicht des Arztes, um bei ungewünschten Reaktionen, wie zum Beispiel bei einem allergischen Schock, Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Betroffene können aber auch zu Hause einige Maßnahmen ergreifen, um die Beschwerden zu lindern. Wer die morgendliche Dusche auf die Abendstunden verlegt und dabei täglich die Haare wäscht, kann weitgehend pollenfrei ins Bett schlüpfen – eine wahre Wohltat für gereizte Atemwege. Während die Pollenkonzentration auf dem Land in den Morgenstunden am höchsten ist, haben Städterinnen und Städter damit vor allem am Abend zu kämpfen. Das sollte man beim Lüften beachten. Bei der Autofahrt sind die Fenster in der Pollensaison grundsätzlich nicht zu öffnen, schließlich ist deren Konzentration in geschlossenen Räumen am niedrigsten.

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Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sollten über Ihre Rechte und Pflichten sowie die der Beschäftigten im Bilde sein. Das betrifft auch den Arbeits- und Gesundheitsschutz, welcher regelmäßige Unterweisungen über sicherheitsgerechtes Verhalten am Arbeitsplatz vorsieht. Hier sollten die Angestellten ebenfalls darüber informiert werden, dass es weder für Arbeitnehmende noch für Arbeitgebende von Vorteil ist, wenn sich die Beschäftigten krank zur Arbeit schleppen.

Die BAU MEDIZINTECHNIK GmbH steht Gesundheitsbetrieben im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz beratend zur Seite. Wir identifizieren potenzielle Gefahrenquellen in Ihrem Betrieb und helfen Ihnen dabei, das Arbeitsumfeld so sicher und gesunderhaltend wie möglich zu gestalten. Zu diesem Zweck stehen wir ebenfalls mit sicherheitstechnischen Prüfungen Ihrer medizinischen Geräte zur Verfügung – damit das Wohlergehen nicht nur von Patientinnen und Patienten, sondern auch von Mitarbeitenden gewährleistet ist. Bei Fragen zu unseren Leistungen können Sie uns jederzeit kontaktieren. Wir helfen Ihnen gerne weiter!